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OLG Koblenz, 11 UF 519/08: Mutter für volljähriges Kind nicht unterhaltspflichtig - Druckversion

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OLG Koblenz, 11 UF 519/08: Mutter für volljähriges Kind nicht unterhaltspflichtig - blue - 20-11-2009

Vater und Mutter geschieden, Vater neu geheiratet und ein weiteres Kind.
Tochter aus erster Ehe studiert und verklagt nur den Vater auf Unterhalt, da Mutter nicht leistungsfähig.
Mutter lebt von neuem Ehegatten getrennt und verlangt von diesem keinen Trennungsunterhalt.
Dieser (übrigens der Prozessbevollmächtigte der Tochter) Wink unterstützt die Mutter lediglich
mit kleineren darlehensweise zur Verfügung gestellten Geldbeträgen.

Urteil:
Vater darf von seinem Gehalt Unterhalt und Studiengebühren (Mehrbedarf) zahlen.
Mutter ist nicht unterhaltspflichtig, da auf lediglich fiktiven Einkünften im Wege der
Vollstreckung nicht zurückgegriffen werden kann
. Damit ist ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt gemeint!
Den macht sie nicht geltend, nicht wahr Wink

Vater hat weiterhin seine private Rentenversicherung ruhend zu stellen.

Das einzig Positive aus dem Urteil ist wohl, dass ein Gitarrenunterricht eines Kindes
nicht als Mehrbedarf angesehen wird.

Lest es euch durch! Meiner Meinung nach ein richtiges Schmankerl aus dem Bereich deutsches
Unterhaltsrecht.

http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={C45ABE12-38F8-45A2-9033-707DAA1F01C3}


RE: OLG Koblenz, 11 UF 519/08: Mutter für volljähriges Kind nicht unterhaltspflichtig - p__ - 20-11-2009

Was soll daran besonderes sein? Bei Volljährigenunterhalt gilt die Verstärkung in §1603 Abs. 2 nun mal nicht. Ziemlich witzlos. Man kann die Mutter eben nicht zwingen, einen gut bezahlten Job aufzunehmen und man kann sie auch nicht zwingen, ihrerseits alle eventuellen Unterhaltsansprüche durchzupauken. Bei minderjährigen Kindern ja, aber nicht bei Volljährigen.


RE: OLG Koblenz, 11 UF 519/08: Mutter für volljähriges Kind nicht unterhaltspflichtig - blue - 20-11-2009

(20-11-2009, 20:31)p schrieb: Was soll daran besonderes sein?
Nichts besonderes, als darauf zu achten, dass Muddi auch während der Ehe für ihr eigenes Einkommen zu sorgen hat. Dieses haben viele junge Männer leider noch nicht verinnerlicht.


RE: OLG Koblenz, 11 UF 519/08: Mutter für volljähriges Kind nicht unterhaltspflichtig - Wolfs-Leben - 20-11-2009

@ blue

Da gebe ich dir vollkommen Recht, viele junge Leuten leben abgedruckt in der Zeitalter von Heinz Rühman..