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Rückübertragung Sorgerecht - Druckversion

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RE: Rückübertragung Sorgerecht - anor-al-mal - 29-07-2014

Den Brief der Rechtsanwaltskammer ist ja noch besser, den stell ich die Woche mal ein jetzt mach ich erstmal ein paar Tage Urlaub .


RE: Rückübertragung Sorgerecht - Dzombo - 29-07-2014

Dann mache auch Urlaub. Lass dein Handy zuhause. Und tue die Tage so, als hättest Du nix mit Trennungsfaq zutun. Sorglos urlauben sozusagen. Viel Spass Dir und deinem gleichberechtigten AnhangSmile


RE: Rückübertragung Sorgerecht - anor-al-mal - 04-08-2014

So Kurzurlaub vorbei.

Und hier nun ein Auszug aus dem Schreiben der Rechtsanwaltskammer.
" Die Abteilung I A der Rechtsanwaltskammer ......... hat entschieden, dass das Beschwerdeverfahren eingestellt wird. Der Umstand, das Herr RA .... verschiedene Gläubiger wegen verschiedener Angelegenheiten Ihnen gegenüber anwaltlich vertritt, stellt keinen Interessenkonflikt dar. Es ist auch kein Ansatzpunkt dafür zu sehen, das ein Fall des Pareiverrates gemäß § 356 StGB vorliegen könnte.

Die Angelegenheit ist damitabgeschlossen.

mit freundlichen Grüßen

......."

Für sie mag die Angelegenheit abgeschlossen sein für mich allerdings noch nicht!!


RE: Rückübertragung Sorgerecht - anor-al-mal - 03-09-2014

Nachdem ich der REchtsanwaltskammer geschrieben habe mit nochmaligem Offenlegen der tatsächlien Vetretungen die der RA übernommen hat wurde das Verfahren bei den wieder aufgenommen .


RE: Rückübertragung Sorgerecht - p__ - 03-09-2014

Enthielt deine erneute Antwort zusätzliche Informationen oder hast du dein erstes Schreiben nur anders formuliert?


RE: Rückübertragung Sorgerecht - anor-al-mal - 03-09-2014

Ich habe im neuen Schreiben genau definiert worin der Anwalt wenn vertritt darüber hinaus habe ich ihnen mitgeteilt das ich mit ihrer Enscheidung nicht einverstanden bin und mich an die Bundesanwaltskammer wenden werde.