Trennungsfaq-Forum

Normale Version: OLG Zweibrücken 6 UF 19/08 Verzicht auf Trennungsunterhalt
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Auch wenn ein Ehepartner bei einer Trennung auf Unterhaltszahlungen verzichtet, hat er dennoch weiter Anspruch darauf, wenn er bedürftig wird.

Und zwar dann, der Ehepartner arbeitslos wurde und nun der Staat zahlen soll.

http://www.dorstenerzeitung.de/nachricht...377,460608
Ich verstehe das Urteil gar nicht.
Nach meinem Kenntnisstand konnte auf Trennungsunterhalt noch nie verzichtet werden (§ 1614 BGB), also nicht nur für den speziellen Fall "Arbeitslosigkeit".