21-11-2012, 18:01
OLG Nürnberg, Beschluss v. 06.11.2012, Az.: 11 UF 1141/12
http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-rec...-Kind.html
Simon II
http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-rec...-Kind.html
Zitat:Kein Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg stand dem möglichen leiblichen Vater kein Anfechtungsrecht zu. Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass ein leiblicher Vater etwa einen Anspruch darauf hat, Umgang mit dem Kind zu haben, wenn dieses bei seiner Mutter und dem rechtlichen Vater lebt.
Daraus ergibt sich aber nicht automatisch das Recht, auch vor dem Gesetz der Vater des Kindes zu werden. Denn nach § 1600 II BGB ist eine Vaterschaftsanfechtung nur möglich, wenn der Anfechtende tatsächlich der leibliche Vater ist und zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater keine sozial-familiäre Bindung besteht: Das wäre z. B. dann der Fall, wenn der Mann keine Verantwortung für das Kind übernimmt, mit ihm nicht zusammenlebt oder sich nicht um das Kind kümmert. Vorliegend bestand aber eine sozial-familiäre Bindung zwischen dem Sohn und seinem rechtlichen Vater:...
Simon II