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Normale Version: BGH XII ZR 15/10 Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern...
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... die bereits wirschaftliche Selbständigkeit erlangt hatten, und dann wieder - in diesem Fall durch den Eintritt einer Behinderung - unterhaltsberechtigt wären liegt analog zum Elternunterhalt bei 1400 €

Hier ist das Urteil dazu.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1

lg

Camper
Der Selbstbehalt bei Elternunterhalt liegt inzwischen bei 1500,-€ zuzüglich 50% des diesen Betrag übersteigenden Einkommens.

Das wäre dann bspw. 1750,-€ bei einem unterhaltsrelevanten Einkommen von 2000,-€.