19-04-2011, 20:28
Hallo, habe eine Frage zum Betreuungsunterhalt. Kind wird jetzt ein Jahr alt. Wir waren nicht verheiratet und ich habe bislang nur Unterhalt fuer das Kind gezahlt.
Bekomme jetzt ein Schreiben vom Anwalt der Kindesmutter. Und der moechtest jetzt Unterhalt fuer meine "Ex" (nicht mal mit ihr zusammen gewohnt).
Aber egal. Ich verdiene nicht schlecht und werde wohl bezahlen muessen.
1.Frage: Anwalt will das Geld natuerlich rueckwirkend auch fuer das bereits vergangene Jahr. Muss ich das bezahlen? Habe vorher nichts vom Anwalt bekommen.
2. Frage: Anwalt will von mir saemtliche Einkommensnachweise seit Geburt meines Kindes. Wozu will er die? Da wir nicht verheiratet waren, bin ich doch nur zur Zahlung dessen verpflichtet, was Sie vorher verdient hat. Folglich muesste er doch wohl eher mir das fruehere Einkommen der Mutter offenlegen!? Muss ich dem Kerl irgendwelche Unterlagen geben ( bin kein Mangelfall und werde eh voll zahlen muessen. Mutter hat gluecklicherweise auch nicht viel verdient)
Bekomme jetzt ein Schreiben vom Anwalt der Kindesmutter. Und der moechtest jetzt Unterhalt fuer meine "Ex" (nicht mal mit ihr zusammen gewohnt).
Aber egal. Ich verdiene nicht schlecht und werde wohl bezahlen muessen.
1.Frage: Anwalt will das Geld natuerlich rueckwirkend auch fuer das bereits vergangene Jahr. Muss ich das bezahlen? Habe vorher nichts vom Anwalt bekommen.
2. Frage: Anwalt will von mir saemtliche Einkommensnachweise seit Geburt meines Kindes. Wozu will er die? Da wir nicht verheiratet waren, bin ich doch nur zur Zahlung dessen verpflichtet, was Sie vorher verdient hat. Folglich muesste er doch wohl eher mir das fruehere Einkommen der Mutter offenlegen!? Muss ich dem Kerl irgendwelche Unterlagen geben ( bin kein Mangelfall und werde eh voll zahlen muessen. Mutter hat gluecklicherweise auch nicht viel verdient)