blue
16-02-2011, 22:55
(16-02-2011, 17:28)borni schrieb: [ -> ]Eine nicht zu unterschätzende Unterstützungsgruppe für die Anliegen der Väter.Beim EGMR, laut @p aber leider aussen vor wenn es um Penuntzen geht!

(16-02-2011, 17:28)borni schrieb: [ -> ]Eine nicht zu unterschätzende Unterstützungsgruppe für die Anliegen der Väter.Beim EGMR, laut @p aber leider aussen vor wenn es um Penuntzen geht!
(16-02-2011, 14:46)Camper1955 schrieb: [ -> ]Nun für die Umgangskosten gibt es ja lt. Rechtssprechung das hälftige Kindergeld angerechnet. Übersteigt es den Betrag, dann nachweisen.Das war schon Unsinn, als es noch so war, denn die Mutter bekommt ja die andere Hälfte.
(11-02-2011, 22:08)p schrieb: [ -> ]Das BVerfG klingt -nicht zum ersten Mal- genervt von schlechter Gesetzgebung. Mir erscheint das nur vordergründig eine Rüge des BGHs zu sein, in Wirklichkeit ist es die Aussagen "seht endlich zu, dass ihr eure Gesetze so eindeutig und klar hinbekommt, dass die Gerichte nicht endlos rumraten und ruminterpretieren müssen".
(11-02-2011, 22:27)beppo schrieb: [ -> ]Ich denke, es ist beides.
1. Gesetzgeber, schreibe, was du willst.
2. BGH, höre auf, deinen eigenen Willen durchzusetzen.
(11-02-2011, 22:34)blue schrieb: [ -> ]Genau! Mit der damaligen 0/8/15 Regelung wegen Eu/BU war zumindest ein Mindestmaß an Rechtssicherheit gewährleistet.
(12-02-2011, 15:45)p schrieb: [ -> ]Typisch für die heutige Rechtssprechung ist, dass sich die Urteile vor allem nur noch im Mangelfalluniversum bewegen und dass es dort bloss darum geht, wie die Knochen des Gerippes der längst geschlachteten und aufgefressenen Sau verteilt werden.
(12-02-2011, 15:45)p schrieb: [ -> ]Inhaltlich frage ich mich, worum eigentlich gestritten wird.