Trennungsfaq-Forum

Normale Version: AG Düsseldorf: Stiefkindadoption durch homosexuelles Paar
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Auch bei Homosexuellen macht es rechtlich nicht selten einen grossen Unterschied aus, ob es sich um ein lesbisches oder ein schwules Paar handelt.

Lesbisches Paar: Stiefkindadoption kein Problem. Eine Frau lässt sich in einer Samenbank befruchten, manchmal im Ausland, manchmal in Deutschland. Andere Frau adoptiert das Kind. Beide Frauen sind dann Eltern.

Schwules Paar: Siehe Beschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf, November 2010 Az. 96 XVI 21/09 und 96 XVI 23/09. Mann zeugt mit Leihmutter ein Kind, sein Lebenspartner ebenfalls (gibt sogar Zwillinge), sie wollen die Kinder jeweils adoptieren. Antrag vom Gericht 3x Abgelehnt:

"Nach Auffassung des Gerichts sind die Anträge unbegründet, weil die Voraussetzungen für eine Annahme als Kind nach § 1741 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB nicht vorliegen.

Der zwischen den Beteiligten und der Leihmutter geschlossene Leihmuttervertrag ist nach Auffassung des Gerichts gesetz- und sittenwidrig.

Gemäß den Art. 22, 23 EBGB sind den vorliegenden Annahmeanträgen die Deutschen Sachvorschriften zugrunde zu legen und demnach die Wertbegriffe des deutschen Rechts."