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Normale Version: KG Az. 3 WF 167/07: Ausreiseverbot, Grenzsperre für das Kind
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KG, Beschluss vom 14.11.2007, Az. 3 WF 167/07

Mutti will alleiniges Sorgerecht. In ihrem Wahn sieht sie nur flüchtende Väter und erwirkt im Zuge einer einstweiligen Anordnung eine Grenzsperre gegen ihn. Er darf mit dem Kind keine Auslandsbesuche machen.

Schliesslich wird im Hauptverfahren über das Sorgerecht verhandelt und ein Urteil gesprochen. Der Vater wundert sich, die Grenzsperre besteht weiter obwohl das Verfahren zuende ist. Zu Recht, sagt das Kammergericht Berlin. Wenn das Gericht im Hauptverfahren nichts zur Grenzsperre sagt, gilt sie einfach weiter.

Offenbar gabs mal eine Hirnsperre für Juristen. Und da niemand etwas dazu sagt, gilt sie weiter.