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Normale Version: Düsseldorfer Tabelle
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http://www.n-tv.de/politik/Mehr-Geld-fue...66755.html

Hier noch ein Artikel zu diesem Thema. Jetzt darf der eine oder andere Vater seinen Lebensstandard noch mehr einschränken!
Da wird manch ein Unterhaltspflichtiger lieber ganz zu Hause bleiben und nicht mehr schuften gehen.
Gruss
Heinrich
aus dem link:

"Verdient der Unterhaltspflichtige - zumeist ist es Vater - 4000 Euro netto, so stehen den getrennt von ihm lebenden Kindern 405 bis 623 Euro zu."

ich schätze mal grob, dass es sich hier um etwa 180 % der Väter überhaupt handelt und 130 % aller Selbständigen, die sich ja prinzipiell arm rechnen ... alles andere sind wohl eh Drückeberger!
Darum ist das fiktive Einkommen ja so wichtig. Denn wer nicht mindestens 3000 Netto verdient, ist ne faule Sau und ein Loser.
Unterhaltsrechtliche Leitlinien
des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

(Stand: 01.01.2010)
Download:
http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/...onFile.pdf

OLG Stuttgart
Download:
http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/ser...L_2010.pdf

OLG-Suche....hier gibts ne Übersicht Tongue :

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Oberlandesgerichte

Wenn Sie nicht wissen welches OLG für sie zuständig ist, klicken Sie auf dem nachfolgenden Link.
Welches OLG / Gericht ist für mich zuständig
(06-01-2010, 20:37)henning schrieb: [ -> ]Unterhaltsrechtliche Leitlinien
des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Was willst du mit den cut & paste - Sätzen aus den Tabellen aussagen?
(06-01-2010, 21:06)p schrieb: [ -> ]Was willst du mit den cut & paste - Sätzen aus den Tabellen aussagen?

hast ja (wieder mal) recht Big Grin
besser so? Angel
Spitze !!!!!!!! Smile

blue

(06-01-2010, 18:32)p schrieb: [ -> ]Soyka, selber schwer belasteter verbeamteter Haupttäter am OLG Düsseldorf kriegt Muffensausen vor dem eigenen Werk. Die Richter waren zu feige, den Selbstbehalt zu erhöhen oder die Stufensteigerungen abzuschmelzen oder sonst irgendeines der schwachsinnigen Elemente der Tabelle zu verbessern.
Die DüTab ist doch ein Machwerk aller OLGs. Bekanntlich wissen wir ja nicht, wer von den OLG-Richterinnen alles dem djb angehört. Und verbessert wurde doch, oder nicht? Wink
Naja die Tabelle heißt ja nicht ohne Grund Düsseldorfer Tabelle und nicht OLG-Tabelle.

Soyka gilt, zu recht oder nicht, als Vater der Tabelle.

Er tut auch schon mal seinen Grundgesetwidrigen Standpunkt kund, "Kinder gehören zur Mutter"

Wobei ich aber auch anerkenne, dass sie die Wirkung der Freibetragserhöhung durch die Umstellung auf 2 Berechtigte etwas abgemildert haben. Also nicht "nichts" gemacht haben.

Backfire

Gott was bin ich dankbar dafür dass du es zugelassen hast, dass ich in Deutschland keine Kinder mehr in die Welt gesetzt habe.
Gib bitte allen in Deutschland lebenden Männer die Erleuchtung es mir gleich zu tun.
Amen !
(07-01-2010, 10:30)beppo schrieb: [ -> ]Wobei ich aber auch anerkenne, dass sie die Wirkung der Freibetragserhöhung durch die Umstellung auf 2 Berechtigte etwas abgemildert haben. Also nicht "nichts" gemacht haben.

Wie schon gesagt, das war schon mit der Umstellung von der Regelbetragsverordnung in den Gerichten der Fall. Die Motivation dahinter war angesichts des Zustandes "Mangelfall ist Normalfall" aber nicht nur die Berücksichtigung der grösseren Gehaltintervalle, sondern es ging auch um die Bedarfskontrollbeträge, die dadurch nämlich auch sinken. Der Pflichtige zahlt somit in vielen Fällen mitnichten weniger wie bei einer Höherkorrektur, nämlich wenn mehrere Berechtigte vorhanden sind (vor allem welche mit Rang 2 und 3) und er am Limit des Bedarfskontrollbetrages lag. Die Höherkorrektur brachte auch einen höheren Bedarfskontrollbetrag mit sich. man wird so lange wieder heruntergestuft, bis der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschritten ist. Und der ist jetzt niedriger....

Das fällt jetzt nicht auf, weil das Konstrukt des Bedarfskontrollbetrages ohnehin den Wenigsten klar ist. Die ganze Tabelle ist wie das dahinterliegende Recht eine unförmige Ansammlung von ineinander verkantetem Schrott, dessen meisten Teile ihre ursprüngliche Funktion nicht einmal mehr erahnen lassen.

Backfire

Es soll der Unterhalt für erwachsene, volljährige Kinder neu überarbeitet werden.
Mir schwant schreckliches.
Wie hat doch die Schwesterwelle gestern vollmundig verkündet:
"Wir wollen Deutschland wieder an die Spitze in der Welt bringen!"
Ergo: Unterhalt der Eltern für Studenten bis die so schlau sind, dass sie zu intelligent fürs Arbeiten snd.................
(07-01-2010, 11:05)Backfire schrieb: [ -> ]Es soll der Unterhalt für erwachsene, volljährige Kinder neu überarbeitet werden.
Mir schwant schreckliches.

Vergesst nicht, dass es nicht um gesetzliche Änderungen geht, sondern um Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle. Rangfolge und privilegiert/nichtprivilegiert sind Gesetz. An der Tabelle können sie so viel ändern, wie sie wollen, die Bettdecke wird immer zu kurz sein. Schon vor zwei Jahren waren die 640 EUR für einen Studenten plus Studiengebühren plus Krankenversicherung ein Witz.

Die sollen sich lieber mal eine nette Rede einfallen lassen, wieso in einem Jahr alles nochmal raufgeht. Auf diesen Spass freue ich mich schon.

Backfire

Also wird letztendlich noch mehr fiktives Einkommen verteilt werden.
Wie geistreich...............
Deutschland hiilft nur noch der Zeugungsstreik der Männer.
Nur dann wird sich wirklich was ändern, davon bin ich überzeugt.
(07-01-2010, 10:56)p schrieb: [ -> ]Die Motivation dahinter war angesichts des Zustandes "Mangelfall ist Normalfall" aber nicht nur die Berücksichtigung der grösseren Gehaltintervalle, sondern es ging auch um die Bedarfskontrollbeträge, die dadurch nämlich auch sinken. Der Pflichtige zahlt somit in vielen Fällen mitnichten weniger wie bei einer Höherkorrektur, nämlich wenn mehrere Berechtigte vorhanden sind (vor allem welche mit Rang 2 und 3) und er am Limit des Bedarfskontrollbetrages lag.

Aber der BKB dient ja nicht dem Schutz des Pflichtigen. Änderungen daran verschieben doch nur den Unterhalt zwischen den Rängen.
Der Pflichtige ist immer auf seinen SB beschränkt.

Backfire

Die Regierung machts ja vor.
Schwul werden und kinderlos sein, dann kann man die Klappe ganz weit aufreißen.

Oder nimmt Euch eine Ausländerin und guckt in deren Heimat vorran zu kommen.
Ich bin mit meiner philippinischen Frau seit 15 Jahren sehr zufrieden.
Gemeinsam haben wir unsere Ziele erreicht, das ist mit einer Deutschen Frau heute unmöglich.
Chinesische Frauen sind derzeit stark im kommen, guckt sie Euch mal genau an, sind echte süße Schönheiten darunter.
Keinen Blick würde ich einer Deutschen Emanze gönnen, sonst hält die die Nase noch höher.

blue

(07-01-2010, 11:31)beppo schrieb: [ -> ]Der Pflichtige ist immer auf seinen SB beschränkt.
Der ja, wie wir wissen, nicht erhöht wurde. Die, die bisher etwas drüber lagen, dürfen sich jetzt auch mit dem SB zufrieden geben. Wenn überhaupt! Mit dem "Erfolg" (ich warte schon auf die entsprechenden Pressemitteilungen), dass die Kinderarmut seit dem 1.1.2010 deutlich gesunken ist.
Auf die Meldung bin ich auch gespannt, denn gerade die armen Harzt4 Kinder wurden dadurch ja nicht reicher. Nur die, die vorher schon nicht arm waren.

Backfire

Ich Deutschland werden Kinder dazu missbraucht um Forderungen gegen Väter durchzusetzen.
Das nennt sich Kindesmissbrauch......
Du meinst Kindeswohl?

blue

(07-01-2010, 12:17)beppo schrieb: [ -> ]..., denn gerade die armen Harzt4 Kinder wurden dadurch ja nicht reicher.
Definiere Hartz4 Kinder! Wenn ein Kind, sagen wir mal 105% der DüTab KU erhält, ist es dann arm? Wink
Ein Hartz4 Kind ist das, welchem der KU weggenommen wird und auf den Hartz4 Satz beschränkt wird.

Backfire

Ein Hartz4 Kind ist doch nur arm, weil der deutsche Staat für das Kind wesentlich weniger zahlt als ein Vater auf der ersten Stufe der DDT zahlen müßte.
Rechtsauffassungen und Auslegungen eben nach Belieben. ;-))
Zitat:Was für ein Schwachsinn

Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer wird der Ehegattenunterhalt“, sagte Soyka. Denn auch für die Unterhaltspflichtigen gibt es Mindestbeträge vom Einkommen, die sie behalten dürfen. Letztlich würden beide Elternteile von der Erhöhung der Unterhaltssätze getroffen, sagte Soyka, „der Mann, der zahlen muss und Frauen, die weniger bekommen“.

Das ist schon deswegen Schwachsinn, weil es einige gibt, die gar kein Ehegattenunterhalt mehr zahlen, ebenso viele Unverheiratete.
Schreibt der Staat eben vor dem Wort Unterhalt das Wort "Kind" davor, lässt sich viel mehr erpressen und man erfährt damit gesellschaftliche Akzeptanz "Die Kinder bekommen mehr" klingt ja besser wie "Die Erwachsenen bekommen mehr". Dabei dürfte dem Empfänger des Unterhalts egal sein, ob das sich nun Ehegattenunterhalt, Sonderbedarfunterhalt oder Kindesunterhalt nennt. Hauptsache die Euros stimmen...

Zitat:Wobei ich aber auch anerkenne, dass sie die Wirkung der Freibetragserhöhung durch die Umstellung auf 2 Berechtigte etwas abgemildert haben. Also nicht "nichts" gemacht haben.

Ich nicht. Das durchschnittliche Einkommen liegt immer noch unter 1500 Euro netto im Monat. Ich gehe davon aus, daß die meisten Unterhaltszahler meistens nur kurz,oder gar nicht um ein oder zwei Stufen hochgestuft wurden, wegen weniger als 3 "Empfängern" . Den mit dem Gehalt ist man immer gleich beim Selbstbehalt und da würden sich die Ämter/ Exen ohnehin nur auf Dauer selbst schaden. Dies gabs doch glaub ich ohnehin erst so praxismä´ßig seit ein zwei Jahren ? Und bei denen die das Gericht scheuen ebenfalls, solang mindestens der Betrag der Unterersten Stufe einging, also z.B. 199, 240, oder knapp 300, wird kaum fiktives Einkommen unterstellt werden, weil der Mindestunterhalt gesichert ist. Wenn der Mindestunterhalt steigt, wird demnach schon viel eher fiktives Einkommen erstellt werden müssen, weil angeblich ja der Kindesunterhalt gefährdet ist. Das Kinder ohnehin 20 Euro mehr haben nächstes Jahr pro Monat, wird verschwiegen. Was ich damit sagen will, wenn z.B. jemand 3 Kinder versorgt, wird er ohnehin kaum über den Selbstbehalt kommen. Wird nun die DT auf 2 Berechtigte ausgelegt, wird man ihm trotzdem, sobald der Mindestunterhalt NEU unterschritten wird, fiktives EInkommen unterstellen. Denn bei der Mindeststufe sind die Jugendämter ganz hart. Bei Höherstufungen war wohl noch eher mit der Gegenseite zu reden,...
Ja richitg, wenn der Staat einem fiktives Einkommen unterstellt, solle der Staat auch in der Pflicht sein eine Arbeit anzubieten.
Ansonsten ist es nicht schlüssig. Der Staat sagt du musst mehr verdienen aber er sagt nicht wo.
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