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Normale Version: Düsseldorfer Tabelle
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(31-01-2010, 12:11)Vater schrieb: [ -> ]Welches Vermögen ?

Inflation ist doch prima für die meisten. Aus 100000 Euro Unterhaltsschulden werden nur effektiv nur noch 10 Euro.

Vielleicht kommen die ja dann mit der Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr nach ? Oder wird die dann monatlich erhöht ?

Das Retten von Vermögen in Deutschland ist verboten. Wird zum Kindeswohl eingezogen. Vielleicht Gold aus ehemaligen Ehebeständen verbuddeln ? Oder am besten in Goldzähne investieren. Gebisse wurden bezüglich Kindeswohl noch nicht rausgezogen.

Edelmetalle sind schon mal garnicht schlecht. Auf jeden Fall lohnt es sich kaum noch, Geld auf der Bank zuhaben. Bei der mickrigen Verzinsung übersteigt das Risiko (bei Arbeitsplatzverlust gäbe es dann kein Hartz4).
Ein Bankschließfach wäre da schon besser.
Fremdwährungsanleihen z.B. wären eine Alternative (weg vom Euro, AUD, SinDollar usw. stehen mittelfristig besser da).
Gruss
Heinrich
Das OLG Dresden hat seine Unterhaltsleitlinien zum 1.04.2010 nochmals leicht verändert. Danach gelten die Tabellensätze nun grundsätzlich für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete zwei (früher: drei) Personen zum Unterhalt verpflichtet ist.

Darüber hinaus können bei der Berechnung des verfügbaren Einkommens Kosten für die berufsbedingte Nutzung eines Kfz i.H.v. 0,30 € (bisher 0,27 €) pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.
http://www.justiz.sachsen.de/olg/downloa...010_04.pdf
Was soll das sein?! Ein verzweifelter Versuch der OLGs die unverschämten Tabellensätze zu rechtfertigen bzw. diese nach außen besser verkaufen zu können?

Was nützt es dem Unterhaltsbluter wenn er nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen unter den Selbstbehalt rutscht und den Mindestunterhalt somit nicht mehr bezahlen kann?

Es wird im "nahe gelegt" sich einen Nebenjob zu suchen oder "einfach" mehr zu verdienen - sonst droht fiktives Einkommen!!!

So etwas würde erst etwas bringen, wenn der Selbstbehalt nicht mehr unterschritten werden kann und darf. Alles andere ist Mumpitz.
(07-04-2010, 10:30)ali mente schrieb: [ -> ]Alles andere ist Mumpitz.
Nein, das siehst Du falsch.

Ich würde das ganz groß in die Presse bringen, mit ganz fetten Lettern:

Situation für Väter verbessert
massive Berücksichtigung berechtigter Väterinteressen
es lohnt sich wieder, entsorgter Zahlesel zu sein
Männer traut Euch endlich wieder!
(31-01-2010, 12:11)Vater schrieb: [ -> ]Inflation ist doch prima für die meisten. Aus 100000 Euro Unterhaltsschulden werden nur effektiv nur noch 10 Euro.

Das Problem ist, dass sich bei so einer schleichenden Inflation nicht das Einkommen erhöht. Wenn dein Einkommen einen Geldwert von 1600 € hatte, dann hat es auch nur einen Realwert von 1600€ / 10000 = 0,16€ nach oben geschilderter Geldentwertung. Die Zeiten für einen Inflationsausgleich für Arbeitnehmer sind schon lange vorbei... Confused

blue

Am 30.11.2010 wird höchstwahrscheinlich die neue Tabelle veröffentlicht.
Angeblich sollen die Selbstbehalte etwas steigen.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-21064.html

Shalom Aleichem

solche release dates kenne ich sonst nur von pc-spielen, das ergebnis dürfte dennoch wieder einmal eine spielbare betaversion werden mit einigen abstürzen Wink

Hasserfuellter

Ich verstehe das nicht; meine Richterin lehnte vieles ab; Berufung nicht
zugelassen; was nutzen mir in einer faktisch gleichgeschalteten Diktatur Tabellen ?

blue

(18-11-2010, 21:03)Hasserfüllter schrieb: [ -> ]was nutzen mir in einer faktisch gleichgeschalteten Diktatur Tabellen ?
Die Leitlinien zur Tabelle? Tongue
Stell Dir vor, Du hast zwei Kinder und die UHN fordert zusätzlich BU für sich.

Dann wird gerichtlich entschieden, dass Deine UHN weiter Kohle von Dir bekommen "muß". Dieser, gerichtlich durchgesetzte BU/EU/Krankenunterhalt etc..., wird nun vom Unterhalt der Kinder abgezogen (welches ja eigentlich den zwei Kindern zusteht)

Da soll sich noch jemand über die Kinderarmut in Deutschland wundern!
Big Grin

blue

"In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Eine Änderung ist vor allem erforderlich, weil der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt), der einem Unterhaltspflichtigen verbleibt, angepasst werden wird."
http://www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/pe.../index.php

Etwas mehr Infos
http://blog.beck.de/2010/11/24/neue-dues...bstbehalte
http://www.familienrecht-deutschland.de/...ue_Seite_1

"Notwendiger Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB): 950/770 € (365 € neuer Regelbetrag nach SGB II, 10% für Zusatzleistungen, 360 € Wohnkosten und beim Erwerbstätigen 180 Erwerbsbonus)"

Interessant!

Kein Cent für Umgangskosten!

Damit gilt für jeden, der auf den SB gedrückt wird, Umgangskosten mindestens in Höhe des halben KG geltend zu machen, welches angeblich dafür herhalten soll.
180 Euro Erwerbsbonus find ich klasse, da bleibt ja noch eine Tageszeitung Mo-Fr. über, die er sich dann zusätzlich zur Monatskarte im ÖNV leisten kann um zur (Sklaven-)Arbeit zu fahren

VBB Umweltkarte ABC 88,50 €
http://www.bvg.de/index.php/de/131469/na...karte.html

p.s. Umgang in so einer Situation ist Kindeswohlgefährdend! Oder willst Du einem Heranwachsenden den Anblick eines solchen Penners zumuten? Und von daher einzustellen! Ist ja im SB ohnehin - zu Recht - nicht vorgesehen

p.p.s. sehe gerade, dass es für die o.g. Tageszeitung nur einmal pro Woche reicht. Er müsste ja in Berlin weit ausserhalb wohnen, um für 360 € warm eine Bleibe zu finden.

8 Stunden Arbeit + 2 Stunden Fahrt hin + 2 Stunden zurück - kommt er wenigstens nicht auf den blöden Gedanken, sich für Väterrechte zu interessieren. Und Nachts kann er noch Zeitungen austragen

Schlau gedacht "unsere" Politiker und Juristen (ist ja eh dasselbe) Wink
Zitat:Bedarfssätze der Kinder: unverändert (Ausnahme Bedarf des Volljährigen mit eigenem Hausstand 670 € statt bislang 640)

Notwendiger Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen (§ 1603 II BGB)

* bei Erwerbstätigkeit 950 € (statt 900)
* ohne Erwerbstätigkeit 770 € (unverändert, OLG Frankfurt: 800)

Angemessener Selbstbehalt

* ggegenüber Ehegattten und nichtehelicher Mutter: 1.050 € (statt 1.000)
* gegenüber volljährigen Kindern: 1.150 (statt 1.100)

Mindestbedarf der nichtehelichen Mutter und des Ehegattten 750 € (unverändert, OLG Frankfurt: 800)

Selbstbehalt gegenüber Eltern und Großeltern 1.500 € (statt 1.400)

Durch die Erhöhung der Selbstbehalte wird die Anzahl der Mangelfälle zunehmen.

WAS FÜR EIN SELBSTBEHALT?

Der existiert in Deutschland nicht und wird IMMER durch fiktives Einkommen ausgehebelt!!! Die schwarze Pest sorgt schon dafür...

Drecksstaat...


Reichlich langweilig. Die anmassenden Richter, die selber Gesetze schreiben haben wie vorhergesagt in etwa die Tabelle des OLG FFM übernommen. Und wie schon gesagt, die Tabellen sind eh immer weniger das Papier wert, auf denen sie gedruckt werden, ein Recht das mit Fiktionen operiert, ist selber Fiktion.

Es ändert sich auch nichts dran, dass man als ALG 2 Empfänger deutlich besser fährt wie als Unterhaltspflichtiger. Mit ALG 2 gibts obendrauf:

- 200 EUR Ersparnis p.a. wegen Wegfall GEZ
- Zusatzbedarf Umgangskosten wird bezahlt
- In den Städten dürfen die Wohnkosten höher sein wie die im Selbstbehalt
- In vielen kommunalen Einrichtungen gibts Vergünstigungen
- Einkaufsausweis für die superbilligen Tafel-Läden

Und natürlich ein wesentlich geruhsameres Leben. Mangelfall, Selbstbehalt, verdrehte Einkommensberechnungen: Führt euer Kasperletheater ruhig ausgiebig auf, liebe Richter, liebe Exenanwälte, liebes Jugendamt, lieber sonstige Affen. Hampelt und zappelt und jammert und druckt arrogante Urteile mit Befehlen drauf auf teures Papier. Ich habe euch und dem Unterhalts"recht" schon lange ganz einfach gekündigt.
ein ALG-2 Empfänger darf sich sogar noch was dazu verdienen und das - das darf er sogar behalten Tongue

dazu kommt, dass wer nicht arbeiten muss, auch mehr Waren fürs gleiche Geld bekommt, denn er hat die Zeit zum Vergleichen, Schnäppchen abzufassen, kostenlose Proben zu erwischen und und und .... eine Leistungsgesellschaft ist Deutschland schon lange nicht mehr.

Leider Sad

Shalom Aleichem

(26-11-2010, 16:11)p schrieb: [ -> ]Reichlich langweilig. Die anmassenden Richter, die selber Gesetze schreiben haben wie vorhergesagt in etwa die Tabelle des OLG FFM übernommen. Und wie schon gesagt, die Tabellen sind eh immer weniger das Papier wert, auf denen sie gedruckt werden, ein Recht das mit Fiktionen operiert, ist selber Fiktion.

Es ändert sich auch nichts dran, dass man als ALG 2 Empfänger deutlich besser fährt wie als Unterhaltspflichtiger. Mit ALG 2 gibts obendrauf:

- 200 EUR Ersparnis p.a. wegen Wegfall GEZ
- Zusatzbedarf Umgangskosten wird bezahlt
- In den Städten dürfen die Wohnkosten höher sein wie die im Selbstbehalt
- In vielen kommunalen Einrichtungen gibts Vergünstigungen
- Einkaufsausweis für die superbilligen Tafel-Läden

Und natürlich ein wesentlich geruhsameres Leben. Mangelfall, Selbstbehalt, verdrehte Einkommensberechnungen: Führt euer Kasperletheater ruhig ausgiebig auf, liebe Richter, liebe Exenanwälte, liebes Jugendamt, lieber sonstige Affen. Hampelt und zappelt und jammert und druckt arrogante Urteile mit Befehlen drauf auf teures Papier. Ich habe euch und dem Unterhalts"recht" schon lange ganz einfach gekündigt.

Man vergesse nicht die Härtefallregelung im Gesundheitssektor. Meine Zahnärztin rut mir damals doch meine Zähne machen zu lassen solange ich Hartz IV krieg, das lohne sich Big Grin
http://www.bmas.de/portal/42172/2010__02...elung.html

blue

(26-11-2010, 17:59)Inschöniör schrieb: [ -> ]Mangelfall ist oft unter H4 Niveau.
Selbst wenn Du kein Mangefall bist, ist der Selbstbehalt ein Witz!
Nach mittlerweile drei Gehaltssprüngen habe ich noch immer nicht das Einkommen, weswegen ich damals für EU/BU verurteilt wurde.
Als Unterhaltspflichtiger lohnt sich arbeiten häufig wirklich nicht!
(26-11-2010, 18:36)blue schrieb: [ -> ]Als Unterhaltspflichtiger lohnt sich arbeiten häufig wirklich nicht!

und wenn mann dann sein Kind nicht mal sehen soll ...

blue

(26-11-2010, 18:44)Ralf G. schrieb: [ -> ]und wenn mann dann sein Kind nicht mal sehen soll ...
Frau Jugendamtgöttin U.S. aus L. , die alles für das Wohl der Kinder unternimmt, meint dazu nur lapidar.
Zitat:
Zurzeit sieht die Unterzeichnerin keine Möglichkeit Sie bei der Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und Ihren Kindern zu unterstützen.
Zitat Ende.

Aber laut Presseberichten sind sie ja soooo überfordert! Angry
Da die Bafög-Sätze im Oktober angehoben wurden, erhöhen sich jetzt auch die Unterhaltssätze um 30 EUR für Studenten.
Von Januar an dürfen sich auch Studenten und andere volljährige, aber noch unterhaltsbedürftige Kinder mit eigenem Hausstand über mehr Geld von Papa oder Mama freuen.
http://www.focus.de/finanzen/recht/duess...77060.html

Schon interessant, welche Begründungen man da aus dem Hut zaubert.
Hier noch die offizielle Tabelle
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07serv.../index.php
Interessant, dass sich die Düsseldorfer Täter mittlerweile genötigt sehen, Erklärungen zu den läppischen Änderungen abzugeben: "Die Anpassung auf 950 € lehnt sich an die Erhöhung der SGB II- Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2011 an." Der lächerliche Selbstbehalt wäre also nicht einmal um die lächerlichen 50 EUR gestiegen, wenn sich am ALG 2 nichts geändert hätte. Die haben offenbar Angst, dass ALG 2 zu attraktiv für Unterhaltspflichtige wird...

Sei 1.7.2007 liegt der Selbstbehalt bei 900 EUR. In dreieinhalb Jahren eine Steigerung um 1,58% p.a.
Ja, zumal es für diejenigen, die genauso wenig arbeiten, wie ein Hartzer keine Erhöhung gibt.

Shalom Aleichem

Diese Logik will mir nicht in den Kopf:

Dem erwerbstätigen Zahlonkel verbleiben 50 Euro mehr wegen der gestiegenen Hartz IV Sätze und der erwerbslose bleibt auf dem Niveau von 2005 (-). Da Hartz IV ja das Existenzminimum darstellt wird hier generell wie auch damals in meinem Fall dem Leistungsunfähigen die Existenzberechtigung aberkannt.

Meiner Bitte um aktive Sterbehilfe wurde seinerzeit dennoch nicht entsprochen, stattdessen bekam ich Sonderurlaub mit Gratisvitaminen^^
Nichterwerbstätige Unterhaltspflichtige liegen schon lange unter dem ALG 2 - Satz. 45qm Wohnung, GEZ-Befreiung und die vielen anderen Goodies summieren sich höher auf wie der Düsseldorfer Selbstbehalt.

Shalom Aleichem

KRISTINA SCHRÖDER schrieb:In den Sätzen, die Sie genannt haben, sind nicht die Leistungen enthalten, die Familien zusätzlich bekommen, wie zum Beispiel für Miete, Heizung oder für mehrtägige Klassenfahrten der Kinder. Zu einer fairen Bestandsaufnahme gehört, dass eine vierköpfige Familie, die von Hartz IV lebt und eine durchschnittliche Miete zahlt, bis zu 1585 Euro netto vom Staat erhält. Das muss man als Arbeitnehmer und als jemand, der seine Familie durch Arbeit ernährt, erst einmal netto verdienen. Dafür muss man dann früh aufstehen und hart arbeiten

Kristina Schröder schrieb:Eine Familie mit zwei Kindern, die Hartz IV bezieht und für ein Kind Elterngeld bekommt, bezieht inklusive Miete Leistungen von durchschnittlich 1885 Euro monatlich. Das muss man erst mal netto verdienen.

Schalom schrieb:Eine Alleinerziehende Frau erhält neben einer 60 m² Wohnung im Wert von ca. 600 Euro (Stadt), den Hartz IV Vergünstigungen und Alleinerziehendenzuschlag samt Unterhaltsvorschuß mehr als 1200 Euro; das muß eine Frau im cheauvinistischen Deutschland erst einmal netto verdienen. Das bedeutet ackern und nicht maulen, klotzen und nicht kleckern!

Tauschen wir den UHV mit den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle verdient die Frau schon fast soviel wie eine vierköpfige Familie Tongue
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