06-08-2008, 12:02
Wieder eine BVerf-Entscheidung zum Umgangsrecht, die von OLG-Murks genervt klingt, diesmal dem Richterschrott aus dem Hause OLG Düsseldorf.
Nichteheliches Kind, geboren 1999. Mutter wirft im Jahre 2001 Vater hinaus und heiratet einen Anderen. Dann beginnt ein schlimmer Krieg samt langem Verfahren mit Sachverständigengutachten, Kindesanhörung. 2005 urteilt das Amtsgericht schliesslich eine Umgangsregelung incl. Ferienregelung, Übernachtung und Telefonkontakt aus.
Der Mutter passt das nicht, auf zum OLG und halali geblasen. Das OLG streicht in ihrem Sinne radikal zusammen, verwirft die Gutachten, übrig bleibt betreuter Umgang mit eineinhalb Stunden pro Termin, spricht sogar von totalem Ausschluss wegen Elternkonflikten. Auch das Jugendamt schlägt sich auf Mutterns Seite. Wahnsinn.
Das BVerfG rügt vor allem, dass das OLG die Gutachten beiseite gewischt hat. Wenn sie das tun, müsste das Gericht eigene Sachkunde nachweisen. Auch wurde der Wahrheitsgehalt des Berichts der Begleiterin beim betreuten Umgang nicht geprüft, zum dem der Vater etwas ganz anderes sagt. Bei so einem harten Hammer wie einem Umgangsausschluss hätte näher aufgeklärt werden müssen. Ausserdem müsse geprüft werden, ob bei so einem harten Streit nicht ein Verfahrenspfleger dem Kind zur Seite gestellt werden müsste.
Auch hier wieder wird eine schludrige, unsachgemässe Ruckzuckmethode eines Oberlandesgerichts beim Umgangsrecht schwer kritisiert.
BVerfG, 1 BvR 1253/06 vom 9.5.2007
17.10.2007 22:02
Nichteheliches Kind, geboren 1999. Mutter wirft im Jahre 2001 Vater hinaus und heiratet einen Anderen. Dann beginnt ein schlimmer Krieg samt langem Verfahren mit Sachverständigengutachten, Kindesanhörung. 2005 urteilt das Amtsgericht schliesslich eine Umgangsregelung incl. Ferienregelung, Übernachtung und Telefonkontakt aus.
Der Mutter passt das nicht, auf zum OLG und halali geblasen. Das OLG streicht in ihrem Sinne radikal zusammen, verwirft die Gutachten, übrig bleibt betreuter Umgang mit eineinhalb Stunden pro Termin, spricht sogar von totalem Ausschluss wegen Elternkonflikten. Auch das Jugendamt schlägt sich auf Mutterns Seite. Wahnsinn.
Das BVerfG rügt vor allem, dass das OLG die Gutachten beiseite gewischt hat. Wenn sie das tun, müsste das Gericht eigene Sachkunde nachweisen. Auch wurde der Wahrheitsgehalt des Berichts der Begleiterin beim betreuten Umgang nicht geprüft, zum dem der Vater etwas ganz anderes sagt. Bei so einem harten Hammer wie einem Umgangsausschluss hätte näher aufgeklärt werden müssen. Ausserdem müsse geprüft werden, ob bei so einem harten Streit nicht ein Verfahrenspfleger dem Kind zur Seite gestellt werden müsste.
Auch hier wieder wird eine schludrige, unsachgemässe Ruckzuckmethode eines Oberlandesgerichts beim Umgangsrecht schwer kritisiert.
BVerfG, 1 BvR 1253/06 vom 9.5.2007
17.10.2007 22:02