11-07-2009, 09:51
Urteil vom 10.07.2009
Wenn der Unterhaltsberechtigte unvollständige, fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben zu seinem Einkommen macht, sind Unterhaltszahlungen unzumutbar, auch nach 24 Jahre Ehe.
Geschiedene Ehegatten sind einander zu nachehelicher Solidarität verpflichtet. Falsche Angaben zum Einkommen verletzten diese Solidaritätspflicht und erfüllten außerdem den Betrugstatbestand (Prozessbetrug), weil sie zu überhöhten Unterhaltsansprüchen führen könnten.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?...from=HP.10
Wenn der Unterhaltsberechtigte unvollständige, fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben zu seinem Einkommen macht, sind Unterhaltszahlungen unzumutbar, auch nach 24 Jahre Ehe.
Geschiedene Ehegatten sind einander zu nachehelicher Solidarität verpflichtet. Falsche Angaben zum Einkommen verletzten diese Solidaritätspflicht und erfüllten außerdem den Betrugstatbestand (Prozessbetrug), weil sie zu überhöhten Unterhaltsansprüchen führen könnten.
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