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§ 7 a UVG untersagt die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger
BGH XII ZB 190/22 

folgendes Urteil habe ich entdeckt:
https://www.mdr-recht.de/85383.htm
Leider nur bei reinem Unterhaltsvorschuss ohne Beistandschaft. Eine Beistandschaft kann immer nach belieben auf Staatskosten zuschlagen, verfolgen, vollstrecken, eifrig Schulden zusammenzählen. Unterschrift reicht...