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Normale Version: EuGHMR, 16.9.2021 – 20741/10 - sexuelle Orientierung des Elternteils
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In einer weiteren Entscheidung stellte der EuGHMR fest, dass die Übertragung der elterlichen Sorge auf den
anderen Elternteil wegen der sexuellen Orientierung des bisher sorgeberechtigten Elternteils eine Verletzung
von Art. 14 EMRK i. V. mit Art. 8 EMRK darstelle. Im vorliegenden Fall war der Kindesmutter, die nach der
Scheidung eine lesbische Beziehung aufnahm, das Sorgerecht für den aus der Ehe hervorgegangenen jüngsten
Sohn entzogen und dem Kindesvater mit der Begründung übertragen worden, dass dieser als „männliches
Rollenvorbild“ für die Entwicklung des Kindes wichtiger sei als die Mutter. Diese Begründung könne sich indes
nicht auf Gründe des Kindeswohls stützen, sondern beinhalte eine an der sexuellen Orientierung anknüpfende
Ungleichbehandlung, die nicht durch besonders überzeugende und gewichtige Gründe gerechtfertigt sei.

aus Wolters-Kluwer

Sex, Sex, Sex. Das ist das, was die Republik umtreibt. Soll jeder vögeln, wen er will. Aber hier interessant: Das männliche Rollenvorbild ist völlig unwichtig. Hauptsache Mami wird nicht diskriminiert. Das Rollenbild des Vaters? Unwichtig. Nicht "überzeugend". Weißte Bescheid!