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Normale Version: OLG Frankfurt, Az. 1 WF 102/20, 300 Euro Strafe noch viel zu zimperlich
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Eine Mutter hatte einen geregelten Umgang zwischen Kind und Vater vereitelt. Daraufhin wurde Sie zu 300 € Strafe verdonnert, was mich schon echt verwundert. Ihr weiteres Vorgehen bezüglich der Verhinderung  wurde vom OLG nun erneut zurück gewiesen
(21-08-2020, 23:28)fragender schrieb: [ -> ]Eine Mutter hatte einen geregelten Umgang zwischen Kind und Vater vereitelt. Daraufhin wurde Sie zu 300 € Strafe verdonnert, was mich schon echt verwundert.
Da Ordnungsgelder gegen mütterliche Terroristinnen sowieso nur in den allerseltensten Fällen vollstreckt werden, ist das Palaver um deren Höhe Makulatur.

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