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Normale Version: Kein Unterhaltsvorschuss bei mehr als 1/3 Mitbetreuung - VG Berlin
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Das ist bemerkenswert: Wenn der andere Elternteil (meist der als "familienfern" diffamierte Vater) mehr als 1/3 mitbetreut, dann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt werden.

Zitat:Leitsatz

1. Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2. Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren.
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin....price=0.0
vom 27.09.2016 Az: 21 K 111.16

Darin:
Zitat:Rd-Nr. 14

Die Kammer entnimmt den genannten, von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren.



D.h. bei Schreiben der UVG-Stelle oder Beistandschaft sollte man seinen Betreuungsanteil deutlich darlegen und ggfs. der Bewilligung widersprechen.
Berufung ist aber zugelassen und der Widerspruch zu den Aussagen in BGH XII ZR 161/04 ist nicht aufgelöst. Ich fürchte, da kommt noch was nach.
Wäre ja auch interessant für den Freibetrag für Alleinerziehende etc...
Och, da hängt noch viel mehr dran. Der Kinderzuschlag zum Beispiel.