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		<title><![CDATA[Trennungsfaq-Forum - Portal]]></title>
		<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/</link>
		<description><![CDATA[Trennungsfaq-Forum - https://www.trennungsfaq.com/forum]]></description>
		<pubDate>Fri, 10 Jul 2026 16:31:17 +0000</pubDate>
		<generator>MyBB</generator>
		<item>
			<title><![CDATA[Kind wird 18 und unbefrister Titel]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14112</link>
			<pubDate>Mon, 06 Jul 2026 17:06:30 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=512">Lullaby</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14112</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich habe es bald geschafft. Das Kind wird im Herbst 18 Jahre alt. Es besteht ein unbefristeter dynamischer Kindes-Unterhaltstitel aus einem Gerichts-Urteil. Schulden daraus bestehen keine. Seit Jahren besteht kein Kontakt mehr zur Kindesmutter und Kind trotz gemeinsamen Sorgerecht. Ein praktisches Problem ist daher, dass mir nur eine alte Adresse der Kindesmutter bekannt ist. Keine Ahnung ob die noch aktuell ist.<br />
<br />
Ich habe mir die folgenden Schritte überlegt:<br />
<br />
- Rechtzeitig vor der Volljährigkeit Klärung über meinen Rechtsanwalt, ob ab dem 18. Geburtstag überhaupt noch eine Unterhaltsberechtigung besteht. Dazu sollen spätestens nach den Sommerferien bzw. zum neuen Schuljahr eine aktuelle Schulbescheinigung, die letzten Zeugnisse und ggf. weitere Nachweise zur Ausbildung oder Bedürftigkeit von der Kindesmutter angefordert werden. Mich würde auch interessieren wie die Kindesmutter in den letzten Jahren Entscheidungen bei denen beide Sorgeberechtigte zustimmen mussten, getroffen hat.<br />
<br />
- Außerdem soll der bestehende Titel aus dem Gerichtsurteil spätestens zur Volljährigkeit gemäß § 371 BGB von der Kindesmutter bzw. dem Kind herausverlangt werden. <br />
<br />
- Die Kindesmutter informieren, dass sie ab Volljährigkeit des Kindes aus dem Titel nicht mehr vollstrecken kann, nur noch das Kind selbst.<br />
<br />
- Falls keine freiwillige Herausgabe des Titels erfolgt, müsste eine Abänderungsklage auf 0 Euro nach § 238 FamFG mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung durchgeführt werden. Weitere Zahlungen kämen dann allenfalls unter Vorbehalt bzw. als Darlehen in Betracht (die Zahlungen als zins- und tilgungsfreies Darlehen anbieten, das mit der Erklärung verbunden ist, dass bei Verlust der Abänderungsklage auf eine Rückzahlung des Darlehens verzichtet wird).<br />
<br />
- Falls weiterhin rechtmäßig Unterhalt geschuldet ist, müsste der dann ab Volljährigkeit neu berechnet werden. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, das Kindergeld wird vollständig angerechnet und der Unterhalt wäre grundsätzlich direkt an das volljährige Kind zu zahlen. Die Inititative muss hierzu vom Kind ausgehen.<br />
<br />
Alle Schritte sollen ausschließlich über meinen Rechtsanwalt laufen.<br />
<br />
Habe ich was vergessen?<br />
<br />
Danke und Grüße<br />
<br />
Lullaby]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich habe es bald geschafft. Das Kind wird im Herbst 18 Jahre alt. Es besteht ein unbefristeter dynamischer Kindes-Unterhaltstitel aus einem Gerichts-Urteil. Schulden daraus bestehen keine. Seit Jahren besteht kein Kontakt mehr zur Kindesmutter und Kind trotz gemeinsamen Sorgerecht. Ein praktisches Problem ist daher, dass mir nur eine alte Adresse der Kindesmutter bekannt ist. Keine Ahnung ob die noch aktuell ist.<br />
<br />
Ich habe mir die folgenden Schritte überlegt:<br />
<br />
- Rechtzeitig vor der Volljährigkeit Klärung über meinen Rechtsanwalt, ob ab dem 18. Geburtstag überhaupt noch eine Unterhaltsberechtigung besteht. Dazu sollen spätestens nach den Sommerferien bzw. zum neuen Schuljahr eine aktuelle Schulbescheinigung, die letzten Zeugnisse und ggf. weitere Nachweise zur Ausbildung oder Bedürftigkeit von der Kindesmutter angefordert werden. Mich würde auch interessieren wie die Kindesmutter in den letzten Jahren Entscheidungen bei denen beide Sorgeberechtigte zustimmen mussten, getroffen hat.<br />
<br />
- Außerdem soll der bestehende Titel aus dem Gerichtsurteil spätestens zur Volljährigkeit gemäß § 371 BGB von der Kindesmutter bzw. dem Kind herausverlangt werden. <br />
<br />
- Die Kindesmutter informieren, dass sie ab Volljährigkeit des Kindes aus dem Titel nicht mehr vollstrecken kann, nur noch das Kind selbst.<br />
<br />
- Falls keine freiwillige Herausgabe des Titels erfolgt, müsste eine Abänderungsklage auf 0 Euro nach § 238 FamFG mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung durchgeführt werden. Weitere Zahlungen kämen dann allenfalls unter Vorbehalt bzw. als Darlehen in Betracht (die Zahlungen als zins- und tilgungsfreies Darlehen anbieten, das mit der Erklärung verbunden ist, dass bei Verlust der Abänderungsklage auf eine Rückzahlung des Darlehens verzichtet wird).<br />
<br />
- Falls weiterhin rechtmäßig Unterhalt geschuldet ist, müsste der dann ab Volljährigkeit neu berechnet werden. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, das Kindergeld wird vollständig angerechnet und der Unterhalt wäre grundsätzlich direkt an das volljährige Kind zu zahlen. Die Inititative muss hierzu vom Kind ausgehen.<br />
<br />
Alle Schritte sollen ausschließlich über meinen Rechtsanwalt laufen.<br />
<br />
Habe ich was vergessen?<br />
<br />
Danke und Grüße<br />
<br />
Lullaby]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Subjektiver Wohnwert]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14109</link>
			<pubDate>Sun, 05 Jul 2026 07:01:56 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=4426">michael_fra</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14109</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
meine Frau will sich scheiden lassen und hat bereits seit 01.07. eine neue Wohnung - im gleichen Haus. Sie wird also spätestens zum 01.08. aus unserer gemeinsam finanzierten Familienwohnung ausziehen.<br />
<br />
Jetzt sagt sie, ab 01.08. hätte sie gerne die Hälfte der ortsüblichen Miete unserer Wohnung, was so etwa 1600 EUR kalt wären.<br />
<br />
Bezüglich dessen wurde ich aber von jemanden darauf hingewiesen, dass sie im Trennungsjahr nicht einfach die Hälfte der ortsüblichen Miete von mir verlangen kann. Das Stichwort ist hier "subjektiver Wohnwert".<br />
<br />
Kann mir jemand mit einfachen Worten erklären<br />
<br />
1) was es genau damit auf sich hat?<br />
2) was ich ihr sagen kann, wieviel sie wahrscheinlich von mir verlangen kann?<br />
<br />
Sie rechnet natürlich mit vollen 800 EUR, da sie ja jetzt die neue Miete selber tragen muss und auch noch unsere Kreditrate zur Hälfte abbezahlen muss.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
meine Frau will sich scheiden lassen und hat bereits seit 01.07. eine neue Wohnung - im gleichen Haus. Sie wird also spätestens zum 01.08. aus unserer gemeinsam finanzierten Familienwohnung ausziehen.<br />
<br />
Jetzt sagt sie, ab 01.08. hätte sie gerne die Hälfte der ortsüblichen Miete unserer Wohnung, was so etwa 1600 EUR kalt wären.<br />
<br />
Bezüglich dessen wurde ich aber von jemanden darauf hingewiesen, dass sie im Trennungsjahr nicht einfach die Hälfte der ortsüblichen Miete von mir verlangen kann. Das Stichwort ist hier "subjektiver Wohnwert".<br />
<br />
Kann mir jemand mit einfachen Worten erklären<br />
<br />
1) was es genau damit auf sich hat?<br />
2) was ich ihr sagen kann, wieviel sie wahrscheinlich von mir verlangen kann?<br />
<br />
Sie rechnet natürlich mit vollen 800 EUR, da sie ja jetzt die neue Miete selber tragen muss und auch noch unsere Kreditrate zur Hälfte abbezahlen muss.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Auszug und einseitige Vorentscheidung des Betreuungsmodels]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14108</link>
			<pubDate>Sat, 04 Jul 2026 22:00:51 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=4436">SebastiAn86</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14108</guid>
			<description><![CDATA[Sachverhalt<br />
[*]<ul class="mycode_list"><li>Unverheiratet, 4-jähriges Kind, anerkannte Vaterschaft, geteiltes Sorgerecht<br />
</li>
<li>Mutter sprach Trennung aus und drohte mit Kindesentzu<br />
</li>
<li>Ich veranlasste Beratungsgespräch durch Kinderpsychologin und begann Elternvereinbarung für Nestmodel<br />
</li>
<li>Mutter brach Vereinbarung ab und drohte mit Polizei<br />
</li>
<li>Mutter schaffte Kind mit Hilfe Ihrer Familie fort und verlangte meinen Auszug, um Rückkehr des Kindes zu ermöglichen und versagte weitere Kommunikation zu Betreuung und Umgang<br />
</li>
<li>Mutter unterhält intime Beziehung im Ausland (!)<br />
</li>
<li>Ich beantragte Aufenthaltsbestimmungsrecht und bat das Jugendamt um Vermittlung<br />
</li>
<li>paritätisches Nestmodel nach Vermittlung durch Jugendamt - ich zog meinen Antrag vor Gericht zurück<br />
</li>
<li>Mutter verwehrt mir Zugang zu unserer Wechselwohnung DURCH KAUF DER WOHNUNG (unterhielten wir gemeinsam für die Abwesneheit vom Nest)<br />
</li>
<li>Mutter will nun quasi sofort ausziehen in weitere Wohnung, brach Gespräche beim Jugendamt ab, fordert wiederholt Residenzmodel unabhängig von der Absprache beim Jugendamt, bietet Umgang 3 Tage pro Woche<br />
</li>
<li>Mutter will Kind einweihen: Kind lebt zukünftig bei ihr in neuer Wohnung, Vater zieht weg.<br />
</li>
<li>Ich lehnte ab und beantragte Schutz der Betreuung per einstweiliger Verfügung (weil Eintritt des Residenzmodels durch Zeitablauf gegen meinen Willen droht)<br />
</li>
<li>Gericht beruft Anhörung mit Mutter, Vater, Jugendamt ein - IN BEISEIN DES KINDES - für Termin (zeitlich) nach Auszug der Mutter<br />
</li>
</ul>
<br />
[*]Rahmenbedingungen<br />
<br />
[*]Drohung mit Kindesentzug, Fortschaffen des Kindes, Drohung mit Klage auf Kündigung der gemeinsamen Wohnung, Vorlage eines Kündigungsschreibens JEDE WOCHE AUFS NEUE, Beschimpfungen, Androhung körperlicher Gewalt, körperliche Gewalt, psychische Gewalt, Emotionale Überlagerung auf jede nur erdenkliche Art und Weise, einseitige Vorstrukturierung meiner Betreuungszeit, Lügen (Beim Jugendamt: Ich wusste gar nicht was Residenzmodel überhaupt ist), üble Nachrede, vorrübergehende Unterbringung ihrer Familie in der gemeinsamen Wohnung, meine teilzeit Obdachlosigkeit, Einführung einer weiteren intimen Beziehung (inländisch) in unsere gemeinsame Wohnung und Einbindung in meinen Lebensbereich sowie Bindungsrituale mit meinem Kind in meiner Abwesenheit - hinterlassen bei mir Spuren. Dieses ist das Ende von 4 Jahren Kampf um eine gleichwertige Vaterrolle im Leben meines Kindes. Ich bin mir sicher: So wird es weitergehen. Beweisen kann ich das alles kaum.<br />
<br />
[*]Beteiligte<br />
<br />
[*]Mein Psychologe rät mir, auf Basis der von mir geschilderten Ereignisse, keinen Anstoß mehr zu nehmen und nichts zu glauben.<br />
[*]Eine Anwältin sagt: Ich mache das gut und soll weiter für das Kind advokatieren. Für meine Vaterschaft könnte ich auch vor Gericht erfolgreich alleine einstehen.<br />
[*]Jugendamt sagt zur Mutter (soweit die überhaupt bescheid wissen - sowas kann man da ja gar nicht alles sagen): so nicht.<br />
[*]Erziehungs- und Familienberatungsstelle sagt zur Mutter: warum tun Sie das? Wenn es dem Vater schlecht geht, geht es doch auch dem Kind schlecht!<br />
[*]Die Mutter: wird unterstützt von einer befreundeten Familienrichterin, von ihrem Vater (Mietrechtler), von einer Freundin (Familienrechtlerin), ist selbst Arbeitsrechtlerin, kann mit der finanziellen Unterstützung zwei Wohnungen kaufen, hat (offenbar mehrere) neue Partner und ist sich keiner Schuld bewusst.<br />
[*]Mein Sohn: War zu Beginn des Nestmodels wie ausgewechselt. Wir waren richtig glücklich. Immer mehr verändert sich das wieder. Er schätzt auch den eneuen Partner der Mutter.<br />
<br />
[*]Meine Fragen<br />
[*]<br />
<br />
<ol type="1" class="mycode_list"><li>Ich möchte, dass das Gericht uns zum Jugendamt zurück schickt. Warum soll das Kind vor Gericht erscheinen?<br />
</li>
<li>Ich habe Angst um das Wohl meines Kindes und möchte ihm dieses Erlebnis ersparen. Kann ich das verhindern?<br />
</li>
<li>Ich sorge mich, dass das Kind durch den vermeintlichen Verlusst seines Umfeldes und das unabgesprochene Vorgehen seiner Eltern massiv verunsichert wird. Was kann ich tun, um dem Kind die falsche Ansprache der Mutter zu meinem Auszug zu ersparen? Die Anhörung vor Gericht kommt zu spät...<br />
</li>
<li>Tut überhaupt irgendjemand etwas, was meine Vaterrolle im Leben meines Sohnes erhält?<br />
</li>
<li>Kann ich mich gegen die ganze Scheisse irgendwie wehren bevor mir die Sicherung durchbrennt?<br />
</li>
</ol>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Sachverhalt<br />
[*]<ul class="mycode_list"><li>Unverheiratet, 4-jähriges Kind, anerkannte Vaterschaft, geteiltes Sorgerecht<br />
</li>
<li>Mutter sprach Trennung aus und drohte mit Kindesentzu<br />
</li>
<li>Ich veranlasste Beratungsgespräch durch Kinderpsychologin und begann Elternvereinbarung für Nestmodel<br />
</li>
<li>Mutter brach Vereinbarung ab und drohte mit Polizei<br />
</li>
<li>Mutter schaffte Kind mit Hilfe Ihrer Familie fort und verlangte meinen Auszug, um Rückkehr des Kindes zu ermöglichen und versagte weitere Kommunikation zu Betreuung und Umgang<br />
</li>
<li>Mutter unterhält intime Beziehung im Ausland (!)<br />
</li>
<li>Ich beantragte Aufenthaltsbestimmungsrecht und bat das Jugendamt um Vermittlung<br />
</li>
<li>paritätisches Nestmodel nach Vermittlung durch Jugendamt - ich zog meinen Antrag vor Gericht zurück<br />
</li>
<li>Mutter verwehrt mir Zugang zu unserer Wechselwohnung DURCH KAUF DER WOHNUNG (unterhielten wir gemeinsam für die Abwesneheit vom Nest)<br />
</li>
<li>Mutter will nun quasi sofort ausziehen in weitere Wohnung, brach Gespräche beim Jugendamt ab, fordert wiederholt Residenzmodel unabhängig von der Absprache beim Jugendamt, bietet Umgang 3 Tage pro Woche<br />
</li>
<li>Mutter will Kind einweihen: Kind lebt zukünftig bei ihr in neuer Wohnung, Vater zieht weg.<br />
</li>
<li>Ich lehnte ab und beantragte Schutz der Betreuung per einstweiliger Verfügung (weil Eintritt des Residenzmodels durch Zeitablauf gegen meinen Willen droht)<br />
</li>
<li>Gericht beruft Anhörung mit Mutter, Vater, Jugendamt ein - IN BEISEIN DES KINDES - für Termin (zeitlich) nach Auszug der Mutter<br />
</li>
</ul>
<br />
[*]Rahmenbedingungen<br />
<br />
[*]Drohung mit Kindesentzug, Fortschaffen des Kindes, Drohung mit Klage auf Kündigung der gemeinsamen Wohnung, Vorlage eines Kündigungsschreibens JEDE WOCHE AUFS NEUE, Beschimpfungen, Androhung körperlicher Gewalt, körperliche Gewalt, psychische Gewalt, Emotionale Überlagerung auf jede nur erdenkliche Art und Weise, einseitige Vorstrukturierung meiner Betreuungszeit, Lügen (Beim Jugendamt: Ich wusste gar nicht was Residenzmodel überhaupt ist), üble Nachrede, vorrübergehende Unterbringung ihrer Familie in der gemeinsamen Wohnung, meine teilzeit Obdachlosigkeit, Einführung einer weiteren intimen Beziehung (inländisch) in unsere gemeinsame Wohnung und Einbindung in meinen Lebensbereich sowie Bindungsrituale mit meinem Kind in meiner Abwesenheit - hinterlassen bei mir Spuren. Dieses ist das Ende von 4 Jahren Kampf um eine gleichwertige Vaterrolle im Leben meines Kindes. Ich bin mir sicher: So wird es weitergehen. Beweisen kann ich das alles kaum.<br />
<br />
[*]Beteiligte<br />
<br />
[*]Mein Psychologe rät mir, auf Basis der von mir geschilderten Ereignisse, keinen Anstoß mehr zu nehmen und nichts zu glauben.<br />
[*]Eine Anwältin sagt: Ich mache das gut und soll weiter für das Kind advokatieren. Für meine Vaterschaft könnte ich auch vor Gericht erfolgreich alleine einstehen.<br />
[*]Jugendamt sagt zur Mutter (soweit die überhaupt bescheid wissen - sowas kann man da ja gar nicht alles sagen): so nicht.<br />
[*]Erziehungs- und Familienberatungsstelle sagt zur Mutter: warum tun Sie das? Wenn es dem Vater schlecht geht, geht es doch auch dem Kind schlecht!<br />
[*]Die Mutter: wird unterstützt von einer befreundeten Familienrichterin, von ihrem Vater (Mietrechtler), von einer Freundin (Familienrechtlerin), ist selbst Arbeitsrechtlerin, kann mit der finanziellen Unterstützung zwei Wohnungen kaufen, hat (offenbar mehrere) neue Partner und ist sich keiner Schuld bewusst.<br />
[*]Mein Sohn: War zu Beginn des Nestmodels wie ausgewechselt. Wir waren richtig glücklich. Immer mehr verändert sich das wieder. Er schätzt auch den eneuen Partner der Mutter.<br />
<br />
[*]Meine Fragen<br />
[*]<br />
<br />
<ol type="1" class="mycode_list"><li>Ich möchte, dass das Gericht uns zum Jugendamt zurück schickt. Warum soll das Kind vor Gericht erscheinen?<br />
</li>
<li>Ich habe Angst um das Wohl meines Kindes und möchte ihm dieses Erlebnis ersparen. Kann ich das verhindern?<br />
</li>
<li>Ich sorge mich, dass das Kind durch den vermeintlichen Verlusst seines Umfeldes und das unabgesprochene Vorgehen seiner Eltern massiv verunsichert wird. Was kann ich tun, um dem Kind die falsche Ansprache der Mutter zu meinem Auszug zu ersparen? Die Anhörung vor Gericht kommt zu spät...<br />
</li>
<li>Tut überhaupt irgendjemand etwas, was meine Vaterrolle im Leben meines Sohnes erhält?<br />
</li>
<li>Kann ich mich gegen die ganze Scheisse irgendwie wehren bevor mir die Sicherung durchbrennt?<br />
</li>
</ol>
]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Beistandschaft und Kindesunterhalt]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14106</link>
			<pubDate>Thu, 02 Jul 2026 13:59:23 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=4423">Cptn_Chaos</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14106</guid>
			<description><![CDATA[<div style="text-align: left;" class="mycode_align">Hallo in die Runde, <br />
<br />
ich habe (eigentlich) keine großen rechtlichen Fragen, aber gerade etwas Spaß mit der Beistandschaft, die meine Ex-Frau bzgl. der Unterhaltsfragen für unsere Kinder eingerichtet hat. Und vielleicht hat der ein oder andere eine Idee, wie ich damit besser umgehen kann, insb. auch emotional. <br />
<br />
Kurz die Fakten: <br />
- Scheidung ist rechtskräftig<br />
- Kein Ehegattenunterhalt<br />
- drei Kinder, 2 in Altersstufe 3, 1 in Altersstufe 2<br />
- Residenzmodell bei der Mutter (nicht verhandelbar)<br />
- bisher keine Titulierung<br />
- mein Nettoeinkommen: ca. 5.300 EUR fix (angestellt) + variables Einkommen (um das geht es im Prinzip)<br />
- bis Dezember habe ich nach Stufe 8 gezahlt; nach einer Diskussion mit meiner Ex habe ich mich freiwillig auf Stufe 9 hochgestuft und zahle momentan monatlich ca. 2.450 EUR<br />
- Ex-Frau arbeitet Teilzeit und bezieht eigenes Einkommen<br />
</div>
Diskussionen mit meiner Ex-Frau sind schwierig bis unmöglich. Wir haben (zu unterschiedlichen Fragestellungen mit Klärungsbedarf) so ziemlich alles durch: Mediationen, JA, Gespräche über Anwälte, Gerichtsverfahren - es bleibt kompliziert. Als das Thema variable Vergütung aufkam, habe ich ihr angeboten: wir berechnen den Kindesunterhalt nach DDT ohne meine variable Vergütung, und ich zahle ihr im Gegenzug jeweils 50% meiner Sondervergütung (auf die ich keinerlei Einfluss habe). Natürlich gab es auch hierauf keine Reaktion. <br />
<br />
Nunmehr hat sie die Beistandschaft beim JA beantragt, und die Damen und Herren verlangen jetzt gesondert Auskunft nach § 1605 Abs. 2 BGB (ich hatte im Dezember ja proaktiv Auskunft erteilt). Die Begründung ist natürlich dünn - "die KM sagt, sie haben bestimmt einen neuen Bonus erhalten". <br />
<br />
Nach meiner Überschlagsrechnung lande ich, da ich dieses Jahr tatsächlich mal einen üppigen Bonus erhalten habe, nunmehr in Stufe 11 und ca. 2.750 EUR. Soweit, so klar. <br />
<br />
Wenn ich Pech habe, könnte das JA natürlich auch argumentieren, dass ich für die halbe Eigentumswohnung, die meine Ex bewohnt, mir auch noch eine fiktive Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Dann wäre es schon Stufe 12 und 2.900 EUR/Monat. <br />
<br />
Unabhängig davon: ich habe derzeit noch eine recht teure Wohnung (1.600 EUR/Monat) ganz in der Nähe der KM, damit meine Kinder einerseits genug Platz haben, wenn sie mich besuchen, und andrerseits damit ich sie auch außerhalb der Umgangszeiten mal sehen kann. Letztendlich werde ich diese jetzt aufgeben müssen, da es, trotz des üppigen Einkommens (und ja, ich weiß, dass ich hier immer noch sehr privilegiert bin) einfach nicht mehr passt. Es wird aber zwangsläufig den Umgang erschweren und ich werde ihn mir in der jetzigen Form (Urlaubsreisen, ab und zu Kleidung kaufen, Kino etc.) nicht mehr leisten können. Und dies frisst mich innerlich auf. <br />
<br />
Verfahrensstand ist übrigens: ich habe über meine Anwältin vorerst Auskunft erteilt. Bin gespannt, was da jetzt zurückkommt. Einen Titel mit Stufe 9 würde ich wahrscheinlich unterschreiben. Alles darüber sollen die bitte einklagen - klar würde/werde ich verlieren. Aber ich unterschreibe nicht freiwillig meine Selbstaufgabe.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: left;" class="mycode_align">Hallo in die Runde, <br />
<br />
ich habe (eigentlich) keine großen rechtlichen Fragen, aber gerade etwas Spaß mit der Beistandschaft, die meine Ex-Frau bzgl. der Unterhaltsfragen für unsere Kinder eingerichtet hat. Und vielleicht hat der ein oder andere eine Idee, wie ich damit besser umgehen kann, insb. auch emotional. <br />
<br />
Kurz die Fakten: <br />
- Scheidung ist rechtskräftig<br />
- Kein Ehegattenunterhalt<br />
- drei Kinder, 2 in Altersstufe 3, 1 in Altersstufe 2<br />
- Residenzmodell bei der Mutter (nicht verhandelbar)<br />
- bisher keine Titulierung<br />
- mein Nettoeinkommen: ca. 5.300 EUR fix (angestellt) + variables Einkommen (um das geht es im Prinzip)<br />
- bis Dezember habe ich nach Stufe 8 gezahlt; nach einer Diskussion mit meiner Ex habe ich mich freiwillig auf Stufe 9 hochgestuft und zahle momentan monatlich ca. 2.450 EUR<br />
- Ex-Frau arbeitet Teilzeit und bezieht eigenes Einkommen<br />
</div>
Diskussionen mit meiner Ex-Frau sind schwierig bis unmöglich. Wir haben (zu unterschiedlichen Fragestellungen mit Klärungsbedarf) so ziemlich alles durch: Mediationen, JA, Gespräche über Anwälte, Gerichtsverfahren - es bleibt kompliziert. Als das Thema variable Vergütung aufkam, habe ich ihr angeboten: wir berechnen den Kindesunterhalt nach DDT ohne meine variable Vergütung, und ich zahle ihr im Gegenzug jeweils 50% meiner Sondervergütung (auf die ich keinerlei Einfluss habe). Natürlich gab es auch hierauf keine Reaktion. <br />
<br />
Nunmehr hat sie die Beistandschaft beim JA beantragt, und die Damen und Herren verlangen jetzt gesondert Auskunft nach § 1605 Abs. 2 BGB (ich hatte im Dezember ja proaktiv Auskunft erteilt). Die Begründung ist natürlich dünn - "die KM sagt, sie haben bestimmt einen neuen Bonus erhalten". <br />
<br />
Nach meiner Überschlagsrechnung lande ich, da ich dieses Jahr tatsächlich mal einen üppigen Bonus erhalten habe, nunmehr in Stufe 11 und ca. 2.750 EUR. Soweit, so klar. <br />
<br />
Wenn ich Pech habe, könnte das JA natürlich auch argumentieren, dass ich für die halbe Eigentumswohnung, die meine Ex bewohnt, mir auch noch eine fiktive Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Dann wäre es schon Stufe 12 und 2.900 EUR/Monat. <br />
<br />
Unabhängig davon: ich habe derzeit noch eine recht teure Wohnung (1.600 EUR/Monat) ganz in der Nähe der KM, damit meine Kinder einerseits genug Platz haben, wenn sie mich besuchen, und andrerseits damit ich sie auch außerhalb der Umgangszeiten mal sehen kann. Letztendlich werde ich diese jetzt aufgeben müssen, da es, trotz des üppigen Einkommens (und ja, ich weiß, dass ich hier immer noch sehr privilegiert bin) einfach nicht mehr passt. Es wird aber zwangsläufig den Umgang erschweren und ich werde ihn mir in der jetzigen Form (Urlaubsreisen, ab und zu Kleidung kaufen, Kino etc.) nicht mehr leisten können. Und dies frisst mich innerlich auf. <br />
<br />
Verfahrensstand ist übrigens: ich habe über meine Anwältin vorerst Auskunft erteilt. Bin gespannt, was da jetzt zurückkommt. Einen Titel mit Stufe 9 würde ich wahrscheinlich unterschreiben. Alles darüber sollen die bitte einklagen - klar würde/werde ich verlieren. Aber ich unterschreibe nicht freiwillig meine Selbstaufgabe.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Unterhaltspflicht bei FSJ]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14105</link>
			<pubDate>Thu, 02 Jul 2026 13:19:17 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=3955">wildfloh</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14105</guid>
			<description><![CDATA[Moin, <br />
das Kind hat nach der Realschule für 1 Jahr eine Berufsfachschule besucht. Sie ist letzten Monat 18 geworden und will jetzt ein FSJ machen.<br />
Gibt es zum FSJ weitere Infos ob noch Unterhalt gezahlt werden muss?<br />
Rechtsprechung ist da wohl nicht so eindeutig.<br />
<br />
Danke Jungs]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Moin, <br />
das Kind hat nach der Realschule für 1 Jahr eine Berufsfachschule besucht. Sie ist letzten Monat 18 geworden und will jetzt ein FSJ machen.<br />
Gibt es zum FSJ weitere Infos ob noch Unterhalt gezahlt werden muss?<br />
Rechtsprechung ist da wohl nicht so eindeutig.<br />
<br />
Danke Jungs]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Haushalt aufteilen]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14104</link>
			<pubDate>Wed, 01 Jul 2026 09:56:35 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=4426">michael_fra</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14104</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
meine Ex zieht spätestens zum 01.08. aus unserer gemeinsamen Eigentumswohnung aus.<br />
Die Geschichte dazu könnt ihr <a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14084" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">hier</a> nachlesen.<br />
<br />
Jetzt geht es natürlich darum, was sie an Sachen aus unserer Wohnung mitnimmt.<br />
<br />
- klar, ihr persönlichen Sachen wie Kleidung, Bilder etc.<br />
- ein Teil der Spielsachen und Klamotten der Kinder, auch ok<br />
- ihr Bett<br />
<br />
Ansonsten anscheinend gar nix und sie will sich auszahlen lassen.<br />
<br />
Aber wie ist hier die Lage? Ich kann ja auch sagen, ich brauche diesen Schrank, diesen Topf oder diese Küchenmaschine auch nicht. Wenn Du ihn nicht willst, dann bleibt er halt hier.<br />
Kann ich das so machen?<br />
<br />
Ein konkretes Beispiel: wir haben eine Couch vor 3 Jahren gekauft für 1719 EUR. Die wird sie auf Grund der Größe sicher nicht mitnehmen können in ihre neue kleiner Wohnung. Welchen Wert würdet ihr ansetzen, wenn es um eine Auszahlung geht? Welcher Wertverlust hat eine 5 Jahre alte Couch? <img src="https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif" alt="Wink" title="Wink" class="smilie smilie_2" /><br />
<br />
Oder einfach sagen, nimm Du sie und wenn Du nicht kannst, Pech gehabt?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
meine Ex zieht spätestens zum 01.08. aus unserer gemeinsamen Eigentumswohnung aus.<br />
Die Geschichte dazu könnt ihr <a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14084" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">hier</a> nachlesen.<br />
<br />
Jetzt geht es natürlich darum, was sie an Sachen aus unserer Wohnung mitnimmt.<br />
<br />
- klar, ihr persönlichen Sachen wie Kleidung, Bilder etc.<br />
- ein Teil der Spielsachen und Klamotten der Kinder, auch ok<br />
- ihr Bett<br />
<br />
Ansonsten anscheinend gar nix und sie will sich auszahlen lassen.<br />
<br />
Aber wie ist hier die Lage? Ich kann ja auch sagen, ich brauche diesen Schrank, diesen Topf oder diese Küchenmaschine auch nicht. Wenn Du ihn nicht willst, dann bleibt er halt hier.<br />
Kann ich das so machen?<br />
<br />
Ein konkretes Beispiel: wir haben eine Couch vor 3 Jahren gekauft für 1719 EUR. Die wird sie auf Grund der Größe sicher nicht mitnehmen können in ihre neue kleiner Wohnung. Welchen Wert würdet ihr ansetzen, wenn es um eine Auszahlung geht? Welcher Wertverlust hat eine 5 Jahre alte Couch? <img src="https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif" alt="Wink" title="Wink" class="smilie smilie_2" /><br />
<br />
Oder einfach sagen, nimm Du sie und wenn Du nicht kannst, Pech gehabt?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Frau will Kinder auf sich ummelden bei Umzug]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14103</link>
			<pubDate>Tue, 30 Jun 2026 16:02:51 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=4426">michael_fra</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14103</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich habe in unserer Scheidungs-Angelegenheit eine neue Frage.<br />
<br />
Meine Ex wird zum 01.08. aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen. Gestern kam sie zu mir und meinte, sie würde dann gerne unsere beiden Kinder (6 und 3 Jahre) auf die neue Adresse ummelden. Das klingt ja erstmal ganz harmlos, aber da stecken schon einige Tücken (steuerlich etc.) drin, oder? Hinzu kommt, dass unsere jüngere Tochter eine Behinderung hat mit einem GdB von 60. Auch da gibt es ja steuerlich einige Freibeträge, die bei einer Ummeldung (soviel ich weiß) erstmal komplett an meine Ex übergehen würden. <br />
<br />
Da wir wahrscheinlich ein 50/50 Wechselmodell anstreben, war meine Idee, ein Kind auf sie neu anzumelden und das andere Kind ist halt nachwievor bei mir in der Ehewohnung gemeldet. Kann man das machen und ist das sinnvoll? Hat hier jemand Tipps oder Erfahrungsberichte?<br />
<br />
VG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich habe in unserer Scheidungs-Angelegenheit eine neue Frage.<br />
<br />
Meine Ex wird zum 01.08. aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen. Gestern kam sie zu mir und meinte, sie würde dann gerne unsere beiden Kinder (6 und 3 Jahre) auf die neue Adresse ummelden. Das klingt ja erstmal ganz harmlos, aber da stecken schon einige Tücken (steuerlich etc.) drin, oder? Hinzu kommt, dass unsere jüngere Tochter eine Behinderung hat mit einem GdB von 60. Auch da gibt es ja steuerlich einige Freibeträge, die bei einer Ummeldung (soviel ich weiß) erstmal komplett an meine Ex übergehen würden. <br />
<br />
Da wir wahrscheinlich ein 50/50 Wechselmodell anstreben, war meine Idee, ein Kind auf sie neu anzumelden und das andere Kind ist halt nachwievor bei mir in der Ehewohnung gemeldet. Kann man das machen und ist das sinnvoll? Hat hier jemand Tipps oder Erfahrungsberichte?<br />
<br />
VG]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[KM möchte mehr Geld]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14102</link>
			<pubDate>Tue, 30 Jun 2026 12:56:25 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=3761">datrainer</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14102</guid>
			<description><![CDATA[hi zusammen,<br />
<br />
eben erreichte mich folgende email:<br />
<br />
<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>Hallo XXX, <br />
da sich zum 1. Januar 2026 die Sätze der Düsseldorfer Tabelle grundlegend geändert haben, möchte ich den bisherigen Unterhaltsbetrag von monatlich XXX gemeinsam mit dir überprüfen und an eine zeitgemäße Berechnung anpassen.<br />
Bisher haben wir uns bei der Unterhaltszahlung an einem Betrag orientiert, der möglicherweise nicht mehr das aktuelle Verhältnis zwischen deinem Einkommen und den geltenden Tabellensätzen widerspiegelt. Um die korrekte Unterhaltshöhe gemäß der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2026 zu ermitteln und sicherzustellen, dass unsere Tochter weiterhin angemessen versorgt ist, bitte ich dich, mir bis zum10.07.206 einen aktuellen Nachweis über dein bereinigtes Nettoeinkommen zukommen zu lassen (z. B. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder den letzten Steuerbescheid).<br />
Sollte sich aus einer Neuberechnung ergeben, dass der angemessene Unterhalt, basierend auf deinem aktuellen Einkommen und der aktuellen Tabelle, über den bisher geleisteten XXX liegt, bitte ich dich, den Unterhalt zeitnah zum 1. Juli 2026 anzupassen. Da die aktuelle Düsseldorfer Tabelle öffentlich einsehbar ist, kannst du den entsprechenden Tabellenbetrag bei Vorliegen deines Einkommensnachweises ebenfalls leicht nachvollziehen. Sofern sich für den Zeitraum seit Inkrafttreten der neuen Tabelle zum 01.01.2026 ein Differenzbetrag ergeben sollte, bitte ich dich zudem um einen Vorschlag zur Nachzahlung des aufgelaufenen Rückstands.<br />
Ich gehe davon aus, dass wir diese Angelegenheit einvernehmlich und im Sinne unserer Tochter regeln können. Bitte teile mir bis zum oben genannten Datum kurz mit, ob du die entsprechenden Unterlagen zusenden kannst.<br />
Viele Grüße </blockquote>
<br />
was soll ich der guten zurück schreiben? die höhe ist damals bei Gericht festgesetzt worden.<br />
eine Überprüfung kann ja alle 2 jahre erfolgen?<br />
<br />
laut Steuerbescheid 25 bleibt alles beim alten.<br />
ist die Berechnung beim JA kostenlos und neutral?<br />
natürlich habe ich keine lust den Robbenträgern noch mehr Geld zu schenken.<br />
aber ich möchte der alten natürlich auch nicht ein cent zuviel geben oder zuviel Auskunft geben, da sie selber über genüg mittel verfügt.<br />
unserer Tochter fehlt es an nichts.<br />
<br />
<br />
<br />
danke fürs reparieren P.<br />
<br />
<br />
danke für eure antworten]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[hi zusammen,<br />
<br />
eben erreichte mich folgende email:<br />
<br />
<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>Hallo XXX, <br />
da sich zum 1. Januar 2026 die Sätze der Düsseldorfer Tabelle grundlegend geändert haben, möchte ich den bisherigen Unterhaltsbetrag von monatlich XXX gemeinsam mit dir überprüfen und an eine zeitgemäße Berechnung anpassen.<br />
Bisher haben wir uns bei der Unterhaltszahlung an einem Betrag orientiert, der möglicherweise nicht mehr das aktuelle Verhältnis zwischen deinem Einkommen und den geltenden Tabellensätzen widerspiegelt. Um die korrekte Unterhaltshöhe gemäß der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2026 zu ermitteln und sicherzustellen, dass unsere Tochter weiterhin angemessen versorgt ist, bitte ich dich, mir bis zum10.07.206 einen aktuellen Nachweis über dein bereinigtes Nettoeinkommen zukommen zu lassen (z. B. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder den letzten Steuerbescheid).<br />
Sollte sich aus einer Neuberechnung ergeben, dass der angemessene Unterhalt, basierend auf deinem aktuellen Einkommen und der aktuellen Tabelle, über den bisher geleisteten XXX liegt, bitte ich dich, den Unterhalt zeitnah zum 1. Juli 2026 anzupassen. Da die aktuelle Düsseldorfer Tabelle öffentlich einsehbar ist, kannst du den entsprechenden Tabellenbetrag bei Vorliegen deines Einkommensnachweises ebenfalls leicht nachvollziehen. Sofern sich für den Zeitraum seit Inkrafttreten der neuen Tabelle zum 01.01.2026 ein Differenzbetrag ergeben sollte, bitte ich dich zudem um einen Vorschlag zur Nachzahlung des aufgelaufenen Rückstands.<br />
Ich gehe davon aus, dass wir diese Angelegenheit einvernehmlich und im Sinne unserer Tochter regeln können. Bitte teile mir bis zum oben genannten Datum kurz mit, ob du die entsprechenden Unterlagen zusenden kannst.<br />
Viele Grüße </blockquote>
<br />
was soll ich der guten zurück schreiben? die höhe ist damals bei Gericht festgesetzt worden.<br />
eine Überprüfung kann ja alle 2 jahre erfolgen?<br />
<br />
laut Steuerbescheid 25 bleibt alles beim alten.<br />
ist die Berechnung beim JA kostenlos und neutral?<br />
natürlich habe ich keine lust den Robbenträgern noch mehr Geld zu schenken.<br />
aber ich möchte der alten natürlich auch nicht ein cent zuviel geben oder zuviel Auskunft geben, da sie selber über genüg mittel verfügt.<br />
unserer Tochter fehlt es an nichts.<br />
<br />
<br />
<br />
danke fürs reparieren P.<br />
<br />
<br />
danke für eure antworten]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[(Unabgestimmte) Urlaubsplanung]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14100</link>
			<pubDate>Sun, 28 Jun 2026 09:30:11 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=4343">CherryMenthol</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14100</guid>
			<description><![CDATA[Guten Morgen, die Herren!<br />
<br />
<span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u"><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"> Kurze Wiederholung des bisher Geschehenen:</span></span><br />
Vor knapp 1 Jahr wurde aus 3 Wochen Allein-Urlaub der Mutter "plötzlich" ein 3 Monatstrip in die Heimat, der nur durch Androhung von HKU Verfahren gestoppt werden konnte.<br />
Danach, in Deutschland, gab's erstmal weitere 2 Monate Kindesentzug als extra oben drauf mit allen möglichen abstrusen Anschuldigungen mir gegenüber (Kindeswohlgefährdung, potenzielle Entführung usw. usf.) Bin durch das ganze Spektakel mit Jugendamt, VB, Mediation usw. gegangen ohne einen einzigen Makel, da weder Kindeswohlgefährdung noch eine potenzielle Kindesentführung auch nur ansatzweise nachgewiesen werden konnte.<br />
<br />
Treffen ohne Mutti wurden vom Richter angeordnet, mit rascher Übernachtung zum Jahreswechsel. Treffen kamen zu Stande, <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"><span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u">Übernachtungen nicht</span></span>.<br />
<br />
Gegen die Ausweitung der (Kurz-) Treffen hat sich Mutti natürlich herzlichst gesträubt, genauso gegen die Übernachtungen.<br />
Ausweitung der Treffen wurde wieder vom Richter zu meinen Gunsten ausgeweitet, wieder unter Zustimmung des JA und des VB. <br />
Übernachtungen angesprochen, aber nicht schriftlich fixiert, da (wahrscheinlich) der Richter von einer gütlichen Einigung in Zukunft ausging, ebenso Urlaubsregelung.<br />
<br />
Mutti kann nicht die Treffen verhindert, Kind genießt das regelmäßige Zusammensein mit dem Vater, ist aber gegen Übernachtungen &amp; verhindert diese aktiv mit abstrusen Behauptungen.<br />
Mutter versucht permanent in das Geschehen um KITA &amp; den alleinigen Umgang des Vaters mit dem Kind einzugreifen, leistet sich noch andere Sachen (Beleidigungen, vorsätzlicher Betrug beim UHV). Sie kommt allgemein nicht klar, dass sie jetzt eigentlich nichts erreicht hat &amp; nicht ihren Willen durchsetzen konnte. <br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"><span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u">Was jetzt relevant ist:</span></span><br />
Mutti will für 4 Wochen in den Urlaub mit dem 2-jährigen Sohn, natürlich wird mir das als Fakt präsentiert, nicht als zu diskutierende Option.<br />
<br />
Prinzipiell weiß ich jetzt schon, dank RA &amp; einer weiteren pro-bono Rechtsberatung, dass mir dank einer fehlenden Urlaubsregelung etwas die Hände gebunden sind. <br />
Mich würde interessieren wie man das jetzt taktisch / strategisch gut verarbeiten kann für das baldige Hauptverfahren in dem der Umgang wieder erweitert wird (Übernachtungen) <br />
<br />
Bis jetzt habe ich die Ankündigung des 4 Wochen Urlaubs im Heimatland stillschweigend zur Kenntnis genommen, weder bejaht (werde ja auch nicht gefragt, sondern nur informiert) noch verneint.<br />
<br />
Mein RA meinte der Richter war schon beim letzten Mal not very amused über die Ex, aber einem Eilverfahren bzgl. des Urlaubs wäre er auch nicht positiv gesinnt - <br />
was sind also meine Optionen, liebe Leidensgenossen? Kröte schlugen und im Hauptverfahren nutzen oder zumindest schriftlich Bedenken anzeigen, so dass es am Ende nicht heißt "sie haben ja nichts gesagt"]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Morgen, die Herren!<br />
<br />
<span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u"><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"> Kurze Wiederholung des bisher Geschehenen:</span></span><br />
Vor knapp 1 Jahr wurde aus 3 Wochen Allein-Urlaub der Mutter "plötzlich" ein 3 Monatstrip in die Heimat, der nur durch Androhung von HKU Verfahren gestoppt werden konnte.<br />
Danach, in Deutschland, gab's erstmal weitere 2 Monate Kindesentzug als extra oben drauf mit allen möglichen abstrusen Anschuldigungen mir gegenüber (Kindeswohlgefährdung, potenzielle Entführung usw. usf.) Bin durch das ganze Spektakel mit Jugendamt, VB, Mediation usw. gegangen ohne einen einzigen Makel, da weder Kindeswohlgefährdung noch eine potenzielle Kindesentführung auch nur ansatzweise nachgewiesen werden konnte.<br />
<br />
Treffen ohne Mutti wurden vom Richter angeordnet, mit rascher Übernachtung zum Jahreswechsel. Treffen kamen zu Stande, <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"><span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u">Übernachtungen nicht</span></span>.<br />
<br />
Gegen die Ausweitung der (Kurz-) Treffen hat sich Mutti natürlich herzlichst gesträubt, genauso gegen die Übernachtungen.<br />
Ausweitung der Treffen wurde wieder vom Richter zu meinen Gunsten ausgeweitet, wieder unter Zustimmung des JA und des VB. <br />
Übernachtungen angesprochen, aber nicht schriftlich fixiert, da (wahrscheinlich) der Richter von einer gütlichen Einigung in Zukunft ausging, ebenso Urlaubsregelung.<br />
<br />
Mutti kann nicht die Treffen verhindert, Kind genießt das regelmäßige Zusammensein mit dem Vater, ist aber gegen Übernachtungen &amp; verhindert diese aktiv mit abstrusen Behauptungen.<br />
Mutter versucht permanent in das Geschehen um KITA &amp; den alleinigen Umgang des Vaters mit dem Kind einzugreifen, leistet sich noch andere Sachen (Beleidigungen, vorsätzlicher Betrug beim UHV). Sie kommt allgemein nicht klar, dass sie jetzt eigentlich nichts erreicht hat &amp; nicht ihren Willen durchsetzen konnte. <br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"><span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u">Was jetzt relevant ist:</span></span><br />
Mutti will für 4 Wochen in den Urlaub mit dem 2-jährigen Sohn, natürlich wird mir das als Fakt präsentiert, nicht als zu diskutierende Option.<br />
<br />
Prinzipiell weiß ich jetzt schon, dank RA &amp; einer weiteren pro-bono Rechtsberatung, dass mir dank einer fehlenden Urlaubsregelung etwas die Hände gebunden sind. <br />
Mich würde interessieren wie man das jetzt taktisch / strategisch gut verarbeiten kann für das baldige Hauptverfahren in dem der Umgang wieder erweitert wird (Übernachtungen) <br />
<br />
Bis jetzt habe ich die Ankündigung des 4 Wochen Urlaubs im Heimatland stillschweigend zur Kenntnis genommen, weder bejaht (werde ja auch nicht gefragt, sondern nur informiert) noch verneint.<br />
<br />
Mein RA meinte der Richter war schon beim letzten Mal not very amused über die Ex, aber einem Eilverfahren bzgl. des Urlaubs wäre er auch nicht positiv gesinnt - <br />
was sind also meine Optionen, liebe Leidensgenossen? Kröte schlugen und im Hauptverfahren nutzen oder zumindest schriftlich Bedenken anzeigen, so dass es am Ende nicht heißt "sie haben ja nichts gesagt"]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Ortsansässigkeit des Anwalts und Vorgehen]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14098</link>
			<pubDate>Thu, 25 Jun 2026 15:05:07 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=3598">egal-ist-88</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14098</guid>
			<description><![CDATA[Hallo allerseits,<br />
<br />
gut 15 Jahre nach Geburt werde ich nun tatsächlich (man möchte sagen "doch noch") auf Unterhalt verklagt.<br />
<br />
Es geht um rückständigen Unterhalt ab April 2024 sowie laufenden Unterhalt. Dabei wird der Mindestunterhalt nach § 7 UhVorschG auf das Land übertragen und per Rückübertragungsvertrag zurück auf das Kind. Dieser Rückübertragungsvertrag wurde mir allerdings erst als Anhang an die Klageschrift bekannt (obwohl er seit fast 10 Jahren besteht...), da weder die Beistandschaft noch die Unterhaltsvorschusskasse mich jemals darüber informiert haben.<br />
<br />
Für den Zeitraum April 2024 bis einschließlich Dezember 2024 war ich grundsätzlich Unterhaltspflichtig (Vollzeittätigkeit mit entsprechendem Verdienst), sehe aber eine lala-Chance wegen Verwirkung. Das Zeitmoment &gt;1 Jahr ist erfüllt. Ein Umstandsmoment könnte erfüllt sein:<br />
Ich habe in der Vergangenheit mehrere Jahre ALG 2 bezogen, entsprechende Bescheide waren immer vom 01.03. bis zum 28/29.02. des Folgejahres gültig. Entsprechend ist die Beistandschaft irgendwann der Gewohnheit "verfallen" bereits Ende Februar schon Nachweise anzufordern, ausdrücklich dann immer <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">ab</span> dem 01.03. des jeweiligen Jahres. So auch im Ende Februar 2024. Den entsprechenden Bescheid habe ich verschickt, kurz darauf habe ich eine neue Stelle angefangen, worüber ich natürlich nicht proaktiv informiert habe. Entsprechend kam Ende Februar 2025 wieder die Aufforderung von Nachweis <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">ab</span> 01.03.2025. Ich habe also meine Lohnabrechnung für den März 2025 übersendet, worauf hin die Beistandschaft natürlich sofort Arbeitsvertrag, Einstellungsdatum und alle Einkommensnachweise seitdem haben wollte. Ich habe geantwortet, dass ich meiner Auskunftspflicht gemäß § 1605 mit Übersendung meiner Gehaltsabrechnung für März 2025 entsprechend der gestellten Anfrage nachgekommen sei und dass, solange sie nicht glaubhaft macht, dass ich später wesentlich höhere Einkünfte erwirtschafte, die nächste Anfrage erst in 2 Jahren gemäß § 1605 Abs. 2 beantworte. Daraufhin hat sich dich die Daten natürlich direkt über meinen Arbeitgeber geholt und mich im August erstmalig zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert. Daraufhin habe ich geantwortet, dass gar kein Anspruch besteht, weil der auf das Land übergegangen ist. Sie forderte erneut zur Zahlung auf ohne darauf einzugehen, worauf ich nicht mehr geantwortet habe.<br />
Ein Umstandsmoment liegt also dadurch vor, dass ich, durch die Aufforderung Ende Februar 2025 ausdrücklich Einkommen <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">ab</span> 01.03.2025 nachzuweisen, nicht mehr davon ausgehen konnte, dass noch Unterhalt für die vorherliegenden Zeiträume geltend gemacht werden. Es liegt weiterhin dadurch vor, dass ich grundsätzlich nicht davon ausgehend konnte, dass Unterhalt noch durch das Kind geltend gemacht wird (sondern wenn durch das Land), da mir nur der Übergangs nach § 7 UhVorschG bekannt gemacht wurde, nicht aber die vertragliche Rückübertragung.<br />
<br />
Für den Zeitraum ab Januar 2025 bis laufend bin ich nicht unterhaltspflichtig, weil ich nur noch in Teilzeit arbeite und mein bereinigtes Einkommen (knapp) unter dem angemessen Selbstbehalt liegt, der auch anzuwenden ist, weil andere Unterhaltspflichtige Verwandte im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB vorhanden sind (pensionierte, alleinstehende Großmutter des Kindes bezieht ~3300 netto im Monat). Trotzdem wird Unterhalt unter Berechnung des notwendigen Selbstbehalts verlangt, mit dem Verweis auf die Leitlinien des zuständigen OLG. Der BGH Beschluss 2021 - XII ZB 123/21 scheint an denen wohl vorbei gegangen zu sein. Entsprechend sehe ich für diese Forderung gute Chancen, spätestens vor dem OLG. <br />
<br />
<br />
Nun sind mein Wohnort und der Gerichtsstand des Amtsgerichts gut 300km Wegstrecke entfernt. Zwischen meinem Wohnort und dem zuständigen OLG liegen 250km Wegstrecke und zwischen dem Amtsgericht und dem OLG circa 125km.<br />
Auch wenn ich eine Kostenauflage für unwahrscheinlich halte, weil nach § 410 BGB keine Zahlungspflicht gegenüber dem Kind bestand (da mir der Rückübertragunsvertrag nicht bekannt gemacht wurde), weiß man vor Gericht ja nie...<br />
<br />
Ist es, um mein Kostenrisiko möglichst gering zu halten, sinnvoll einen Anwalt am Gerichtsstand zu mandatieren um sich die ~600km an Fahrtkosten pro Verhandlungstag "zu sparen"?<br />
Oder ist es evtl. sogar noch sinnvoller bzw. überhaupt möglich die erste Instanz ohne Anwalt zu bestreiten (was natürlich zur Niederlage führt, aufgrund von Anwaltspflicht) und dann alles auf die Karte "OLG" zu setzen mit einem Anwalt am Ort des OLG?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo allerseits,<br />
<br />
gut 15 Jahre nach Geburt werde ich nun tatsächlich (man möchte sagen "doch noch") auf Unterhalt verklagt.<br />
<br />
Es geht um rückständigen Unterhalt ab April 2024 sowie laufenden Unterhalt. Dabei wird der Mindestunterhalt nach § 7 UhVorschG auf das Land übertragen und per Rückübertragungsvertrag zurück auf das Kind. Dieser Rückübertragungsvertrag wurde mir allerdings erst als Anhang an die Klageschrift bekannt (obwohl er seit fast 10 Jahren besteht...), da weder die Beistandschaft noch die Unterhaltsvorschusskasse mich jemals darüber informiert haben.<br />
<br />
Für den Zeitraum April 2024 bis einschließlich Dezember 2024 war ich grundsätzlich Unterhaltspflichtig (Vollzeittätigkeit mit entsprechendem Verdienst), sehe aber eine lala-Chance wegen Verwirkung. Das Zeitmoment &gt;1 Jahr ist erfüllt. Ein Umstandsmoment könnte erfüllt sein:<br />
Ich habe in der Vergangenheit mehrere Jahre ALG 2 bezogen, entsprechende Bescheide waren immer vom 01.03. bis zum 28/29.02. des Folgejahres gültig. Entsprechend ist die Beistandschaft irgendwann der Gewohnheit "verfallen" bereits Ende Februar schon Nachweise anzufordern, ausdrücklich dann immer <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">ab</span> dem 01.03. des jeweiligen Jahres. So auch im Ende Februar 2024. Den entsprechenden Bescheid habe ich verschickt, kurz darauf habe ich eine neue Stelle angefangen, worüber ich natürlich nicht proaktiv informiert habe. Entsprechend kam Ende Februar 2025 wieder die Aufforderung von Nachweis <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">ab</span> 01.03.2025. Ich habe also meine Lohnabrechnung für den März 2025 übersendet, worauf hin die Beistandschaft natürlich sofort Arbeitsvertrag, Einstellungsdatum und alle Einkommensnachweise seitdem haben wollte. Ich habe geantwortet, dass ich meiner Auskunftspflicht gemäß § 1605 mit Übersendung meiner Gehaltsabrechnung für März 2025 entsprechend der gestellten Anfrage nachgekommen sei und dass, solange sie nicht glaubhaft macht, dass ich später wesentlich höhere Einkünfte erwirtschafte, die nächste Anfrage erst in 2 Jahren gemäß § 1605 Abs. 2 beantworte. Daraufhin hat sich dich die Daten natürlich direkt über meinen Arbeitgeber geholt und mich im August erstmalig zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert. Daraufhin habe ich geantwortet, dass gar kein Anspruch besteht, weil der auf das Land übergegangen ist. Sie forderte erneut zur Zahlung auf ohne darauf einzugehen, worauf ich nicht mehr geantwortet habe.<br />
Ein Umstandsmoment liegt also dadurch vor, dass ich, durch die Aufforderung Ende Februar 2025 ausdrücklich Einkommen <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">ab</span> 01.03.2025 nachzuweisen, nicht mehr davon ausgehen konnte, dass noch Unterhalt für die vorherliegenden Zeiträume geltend gemacht werden. Es liegt weiterhin dadurch vor, dass ich grundsätzlich nicht davon ausgehend konnte, dass Unterhalt noch durch das Kind geltend gemacht wird (sondern wenn durch das Land), da mir nur der Übergangs nach § 7 UhVorschG bekannt gemacht wurde, nicht aber die vertragliche Rückübertragung.<br />
<br />
Für den Zeitraum ab Januar 2025 bis laufend bin ich nicht unterhaltspflichtig, weil ich nur noch in Teilzeit arbeite und mein bereinigtes Einkommen (knapp) unter dem angemessen Selbstbehalt liegt, der auch anzuwenden ist, weil andere Unterhaltspflichtige Verwandte im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB vorhanden sind (pensionierte, alleinstehende Großmutter des Kindes bezieht ~3300 netto im Monat). Trotzdem wird Unterhalt unter Berechnung des notwendigen Selbstbehalts verlangt, mit dem Verweis auf die Leitlinien des zuständigen OLG. Der BGH Beschluss 2021 - XII ZB 123/21 scheint an denen wohl vorbei gegangen zu sein. Entsprechend sehe ich für diese Forderung gute Chancen, spätestens vor dem OLG. <br />
<br />
<br />
Nun sind mein Wohnort und der Gerichtsstand des Amtsgerichts gut 300km Wegstrecke entfernt. Zwischen meinem Wohnort und dem zuständigen OLG liegen 250km Wegstrecke und zwischen dem Amtsgericht und dem OLG circa 125km.<br />
Auch wenn ich eine Kostenauflage für unwahrscheinlich halte, weil nach § 410 BGB keine Zahlungspflicht gegenüber dem Kind bestand (da mir der Rückübertragunsvertrag nicht bekannt gemacht wurde), weiß man vor Gericht ja nie...<br />
<br />
Ist es, um mein Kostenrisiko möglichst gering zu halten, sinnvoll einen Anwalt am Gerichtsstand zu mandatieren um sich die ~600km an Fahrtkosten pro Verhandlungstag "zu sparen"?<br />
Oder ist es evtl. sogar noch sinnvoller bzw. überhaupt möglich die erste Instanz ohne Anwalt zu bestreiten (was natürlich zur Niederlage führt, aufgrund von Anwaltspflicht) und dann alles auf die Karte "OLG" zu setzen mit einem Anwalt am Ort des OLG?]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
</rss>