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		<title><![CDATA[Trennungsfaq-Forum - Portal]]></title>
		<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/</link>
		<description><![CDATA[Trennungsfaq-Forum - https://www.trennungsfaq.com/forum]]></description>
		<pubDate>Sun, 25 Oct 2026 23:30:33 +0000</pubDate>
		<generator>MyBB</generator>
		<item>
			<title><![CDATA[Auszug Minderjähriger]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14165</link>
			<pubDate>Sun, 25 Oct 2026 07:25:13 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=778">i-wahn</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14165</guid>
			<description><![CDATA[Es will nicht aufhören. Nach der letzten großen Auseinandersetzung um das Sorgerecht, ist mein inzwischen Sechzehnjähriger Stöpsel nach einjährigen Heimaufenthalt doch wieder zur Mutter gezogen. Hier hat es weiterhin gekracht und gerumst. jetzt ist das Kind still und heimlich zu einem Freund gezogen.  Die Allein erziehende Mutter freut sich. das Kind wohnt dort jetzt seit drei Monaten.<br />
<br />
Ich werde die Unterhaltszahlung an das Jugendamt zum nächsten ersten einstellen. Der Titel ist inzwischen abgelaufen. Wenn ich es richtig verstehe, endet auch die Beistandschaft, sobald das Kind nicht mehr bei der Mutter lebt. Die Mutter, hält von der ganzen Nummer natürlich gar nichts und will, dass das Kind zurückkommt. Verhält sich aber immer strikt Kindeswohl gefährdend. natürlich kann das Kind jederzeit zu mir kommen. Das Angebot liegt auf dem Tisch. das Kind, will das aber nicht ist ihm zu unbequem.<br />
<br />
Wie geht es jetzt weiter? Theoretisch ist der Unterhalt ja verwirkt, weil das Angebot für Naturalunterhalt steht. Natürlich wohne ich weit weg und niemand wird das Kind zwingen zu mir zu ziehen. Schulwechsel, etc. im Prinzip würde ich ja ein Angebotsunterhalt unterbreiten aber natürlich nicht weiterhin Tabellenstufe zehn Düsseldorfer Tabelle, sondern vielleicht den Mindestunterhalt oder vielleicht den pauschal Unterhalt für allein wohnende Erwachsene von der Mutter ist ohnehin nichts zu erwarten.<br />
<br />
hatte jemand Erfahrungen und vielleicht Tipps?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Es will nicht aufhören. Nach der letzten großen Auseinandersetzung um das Sorgerecht, ist mein inzwischen Sechzehnjähriger Stöpsel nach einjährigen Heimaufenthalt doch wieder zur Mutter gezogen. Hier hat es weiterhin gekracht und gerumst. jetzt ist das Kind still und heimlich zu einem Freund gezogen.  Die Allein erziehende Mutter freut sich. das Kind wohnt dort jetzt seit drei Monaten.<br />
<br />
Ich werde die Unterhaltszahlung an das Jugendamt zum nächsten ersten einstellen. Der Titel ist inzwischen abgelaufen. Wenn ich es richtig verstehe, endet auch die Beistandschaft, sobald das Kind nicht mehr bei der Mutter lebt. Die Mutter, hält von der ganzen Nummer natürlich gar nichts und will, dass das Kind zurückkommt. Verhält sich aber immer strikt Kindeswohl gefährdend. natürlich kann das Kind jederzeit zu mir kommen. Das Angebot liegt auf dem Tisch. das Kind, will das aber nicht ist ihm zu unbequem.<br />
<br />
Wie geht es jetzt weiter? Theoretisch ist der Unterhalt ja verwirkt, weil das Angebot für Naturalunterhalt steht. Natürlich wohne ich weit weg und niemand wird das Kind zwingen zu mir zu ziehen. Schulwechsel, etc. im Prinzip würde ich ja ein Angebotsunterhalt unterbreiten aber natürlich nicht weiterhin Tabellenstufe zehn Düsseldorfer Tabelle, sondern vielleicht den Mindestunterhalt oder vielleicht den pauschal Unterhalt für allein wohnende Erwachsene von der Mutter ist ohnehin nichts zu erwarten.<br />
<br />
hatte jemand Erfahrungen und vielleicht Tipps?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14162</link>
			<pubDate>Thu, 22 Oct 2026 20:46:58 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=4484">Georg777</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14162</guid>
			<description><![CDATA[<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung</span><br />
Hallo zusammen,<br />
ich habe Unterhaltsschulden von über 10.000 Euro. Es gibt bereits einen gerichtlichen Titel. Bisher habe ich nach meinen Möglichkeiten etwa 100 Euro im Monat gezahlt. Jetzt hat mich der Gerichtsvollzieher zur Vermögensauskunft geladen.<br />
Ich bin selbstständig und verdiene ungefähr 1.500 Euro im Monat. Falls sich jemand fragt, warum ich mir keine andere Arbeit suche: Bei mir wurde 2004 eine psychische Erkrankung mit einer Diagnose aus dem F-Bereich festgestellt. Darüber möchte ich nicht näher sprechen. Mir fällt es sehr schwer, mit anderen Menschen oder in einem Team zu arbeiten. Ich würde so eine Arbeitsstelle wahrscheinlich schnell wieder verlieren.<br />
Das Jugendamt und das Gericht haben meine damaligen ärztlichen Unterlagen nicht berücksichtigt, weil sie zu alt seien. Für eine neue Untersuchung fehlt mir das Geld.<br />
Ich besitze nur eine einzige Eigentumswohnung, die ich mir damals durch harte Arbeit selbst verdient und gekauft habe. Meine größte Angst ist, diese Wohnung zu verlieren.<br />
Ich habe weiterhin Kontakt zu meinen Kindern. Wenn mein Sohn Probleme mit seinem Auto hat, wendet er sich direkt an mich und ich repariere es. Meiner jüngeren Tochter habe ich auch Geld für einen Urlaub mit ihrem Bruder gegeben. Die Unterhaltszahlungen betreffen meine Tochter.<br />
Jetzt habe ich folgende Fragen:<br />
Wenn ich nicht zur Vermögensauskunft gehe, kann dann trotzdem ohne mich die Zwangsversteigerung meiner Wohnung eingeleitet werden? Mir ist bewusst, dass ich bis zu sechs Monate in Erzwingungshaft kommen kann und die Schulden dadurch nicht verschwinden.<br />
Wenn ich zur Vermögensauskunft gehe, kann ich mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung von 100 Euro monatlich vereinbaren, obwohl die Schulden über 10.000 Euro betragen?<br />
Kann der Gerichtsvollzieher selbst über eine Ratenzahlung entscheiden oder liegt die Entscheidung letztlich beim Jugendamt?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Vermögensauskunft wegen Unterhaltsschulden – Angst um meine einzige Eigentumswohnung</span><br />
Hallo zusammen,<br />
ich habe Unterhaltsschulden von über 10.000 Euro. Es gibt bereits einen gerichtlichen Titel. Bisher habe ich nach meinen Möglichkeiten etwa 100 Euro im Monat gezahlt. Jetzt hat mich der Gerichtsvollzieher zur Vermögensauskunft geladen.<br />
Ich bin selbstständig und verdiene ungefähr 1.500 Euro im Monat. Falls sich jemand fragt, warum ich mir keine andere Arbeit suche: Bei mir wurde 2004 eine psychische Erkrankung mit einer Diagnose aus dem F-Bereich festgestellt. Darüber möchte ich nicht näher sprechen. Mir fällt es sehr schwer, mit anderen Menschen oder in einem Team zu arbeiten. Ich würde so eine Arbeitsstelle wahrscheinlich schnell wieder verlieren.<br />
Das Jugendamt und das Gericht haben meine damaligen ärztlichen Unterlagen nicht berücksichtigt, weil sie zu alt seien. Für eine neue Untersuchung fehlt mir das Geld.<br />
Ich besitze nur eine einzige Eigentumswohnung, die ich mir damals durch harte Arbeit selbst verdient und gekauft habe. Meine größte Angst ist, diese Wohnung zu verlieren.<br />
Ich habe weiterhin Kontakt zu meinen Kindern. Wenn mein Sohn Probleme mit seinem Auto hat, wendet er sich direkt an mich und ich repariere es. Meiner jüngeren Tochter habe ich auch Geld für einen Urlaub mit ihrem Bruder gegeben. Die Unterhaltszahlungen betreffen meine Tochter.<br />
Jetzt habe ich folgende Fragen:<br />
Wenn ich nicht zur Vermögensauskunft gehe, kann dann trotzdem ohne mich die Zwangsversteigerung meiner Wohnung eingeleitet werden? Mir ist bewusst, dass ich bis zu sechs Monate in Erzwingungshaft kommen kann und die Schulden dadurch nicht verschwinden.<br />
Wenn ich zur Vermögensauskunft gehe, kann ich mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung von 100 Euro monatlich vereinbaren, obwohl die Schulden über 10.000 Euro betragen?<br />
Kann der Gerichtsvollzieher selbst über eine Ratenzahlung entscheiden oder liegt die Entscheidung letztlich beim Jugendamt?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Titel: Erfahrungen mit Verletzung der Vertraulichkeit durch das Jugendamt?]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14161</link>
			<pubDate>Tue, 20 Oct 2026 20:05:25 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=4479">GeorgXV</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14161</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich würde gerne wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen mit einem Jugendamt gemacht hat.<br />
<br />
Ich hatte über längere Zeit eine sehr enge Vertrauensbeziehung zu einem Pflegekind und habe die Pflegefamilie regelmäßig unterstützt.<br />
<br />
Nachdem mir das Kind wiederholt belastende Dinge aus seinem Alltag anvertraut hatte, wandte ich mich aus Sorge um das Kindeswohl zunächst vertraulich an seinen Vormund und später an das Jugendamt.<br />
<br />
Das Jugendamt hatte mir <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">schriftlich Anonymität als Hinweisgeber zugesichert</span>.<br />
<br />
Als ich erfuhr, dass meine Identität möglicherweise gegenüber den Pflegeeltern erkennbar gemacht werden sollte, protestierte ich ausdrücklich schriftlich dagegen. Auf Empfehlung einer Mitarbeiterin des Jugendamts suchte ich schließlich selbst das Gespräch mit den Pflegeeltern. Dieses verlief zunächst konstruktiv.<br />
<br />
Bei einem anschließenden behördlichen Gespräch sollen jedoch laut übereinstimmender Darstellung der Pflegeeltern <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">umfangreiche Passagen meiner vertraulichen E-Mails, einschließlich höchstpersönlicher Mitteilungen des Kindes, teilweise wortwörtlich vorgelesen worden sein</span>. <br />
<br />
In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit diesem Gespräch kam es zum vollständigen Abbruch des Kontakts zwischen mir und dem Kind. Für mich hatte dies erhebliche gesundheitliche Folgen. Das Kind leidet wahrscheinlich noch mehr darunter.<br />
Ich lasse den Vorgang inzwischen anwaltlich auf mögliche Amtspflichtverletzungen und Datenschutzverstöße prüfen.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Mich interessieren insbesondere eure Erfahrungen:</span><ul class="mycode_list"><li>Habt ihr erlebt, dass ein Jugendamt vertrauliche Hinweise oder E-Mails gegenüber Betroffenen offengelegt hat?<br />
</li>
<li>Welche Erfahrungen habt ihr mit Datenschutzbeschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden oder rechtlichen Schritten gemacht?<br />
</li>
<li>Konnte jemand in einem vergleichbaren Fall eine unabhängige Überprüfung oder Konsequenzen erreichen?<br />
<br />
<br />
</li>
</ul>
Viele Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich würde gerne wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen mit einem Jugendamt gemacht hat.<br />
<br />
Ich hatte über längere Zeit eine sehr enge Vertrauensbeziehung zu einem Pflegekind und habe die Pflegefamilie regelmäßig unterstützt.<br />
<br />
Nachdem mir das Kind wiederholt belastende Dinge aus seinem Alltag anvertraut hatte, wandte ich mich aus Sorge um das Kindeswohl zunächst vertraulich an seinen Vormund und später an das Jugendamt.<br />
<br />
Das Jugendamt hatte mir <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">schriftlich Anonymität als Hinweisgeber zugesichert</span>.<br />
<br />
Als ich erfuhr, dass meine Identität möglicherweise gegenüber den Pflegeeltern erkennbar gemacht werden sollte, protestierte ich ausdrücklich schriftlich dagegen. Auf Empfehlung einer Mitarbeiterin des Jugendamts suchte ich schließlich selbst das Gespräch mit den Pflegeeltern. Dieses verlief zunächst konstruktiv.<br />
<br />
Bei einem anschließenden behördlichen Gespräch sollen jedoch laut übereinstimmender Darstellung der Pflegeeltern <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">umfangreiche Passagen meiner vertraulichen E-Mails, einschließlich höchstpersönlicher Mitteilungen des Kindes, teilweise wortwörtlich vorgelesen worden sein</span>. <br />
<br />
In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit diesem Gespräch kam es zum vollständigen Abbruch des Kontakts zwischen mir und dem Kind. Für mich hatte dies erhebliche gesundheitliche Folgen. Das Kind leidet wahrscheinlich noch mehr darunter.<br />
Ich lasse den Vorgang inzwischen anwaltlich auf mögliche Amtspflichtverletzungen und Datenschutzverstöße prüfen.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Mich interessieren insbesondere eure Erfahrungen:</span><ul class="mycode_list"><li>Habt ihr erlebt, dass ein Jugendamt vertrauliche Hinweise oder E-Mails gegenüber Betroffenen offengelegt hat?<br />
</li>
<li>Welche Erfahrungen habt ihr mit Datenschutzbeschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden oder rechtlichen Schritten gemacht?<br />
</li>
<li>Konnte jemand in einem vergleichbaren Fall eine unabhängige Überprüfung oder Konsequenzen erreichen?<br />
<br />
<br />
</li>
</ul>
Viele Grüße]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Bafög Freibetrag Geschwister]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14159</link>
			<pubDate>Sun, 11 Oct 2026 14:56:20 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=3915">bigpuster</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14159</guid>
			<description><![CDATA[Hi! Folgende Frage:<br />
Eltern leben getrennt. Kind 4 will studieren und hat 3 jüngere Geschwister, die alle minderjährig und schulpflichtig sind. Vater - ich - zahlt je Mindestunterhalt.<br />
Nun musste ich fürs Bafög Auskunft erteilen.<br />
Was ich lese ist, dass die Freibeträge für die 3 Geschwister hälftig auf die Eltern verteilt werden?!<br />
Ich zahle also 520 EUR Unterhalt und kriege nur 385 EUR abgezogen? Die Mutter zahlt nichts und kann sich auch 385 EUR abziehen?!<br />
Ist das so richtig?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hi! Folgende Frage:<br />
Eltern leben getrennt. Kind 4 will studieren und hat 3 jüngere Geschwister, die alle minderjährig und schulpflichtig sind. Vater - ich - zahlt je Mindestunterhalt.<br />
Nun musste ich fürs Bafög Auskunft erteilen.<br />
Was ich lese ist, dass die Freibeträge für die 3 Geschwister hälftig auf die Eltern verteilt werden?!<br />
Ich zahle also 520 EUR Unterhalt und kriege nur 385 EUR abgezogen? Die Mutter zahlt nichts und kann sich auch 385 EUR abziehen?!<br />
Ist das so richtig?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Wertermittlung Immobilie bei Scheidung]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14158</link>
			<pubDate>Sat, 10 Oct 2026 19:11:34 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=4475">Stralsunder</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14158</guid>
			<description><![CDATA[Hallo in die Runde,<br />
<br />
leider muss ich mich nun auch mit einer Trennung/Scheidung auseinandersetzen, so bin ich hier gelandet. Schön, das es hier so einen Austausch gibt.<br />
<br />
Nach über 10 Jahren Ehe soll jetzt Schluss sein. Wir befinden uns z.Z. noch im Trennungsjahr. Wir haben zwei Kinder und eine gemeinsame Immobilie (Grundbuch 50/50).<br />
<br />
Wir planen die Scheidung mit einem Mediator durchzuführen, einen Termin gab es bisher schon. Da hat der Mediator uns nur grundlegend den Ablauf geschildert und uns dann mehr oder weniger allein gelassen. Wenn wir Fragen haben, können wir uns melden. Klar, so grob weiß ich jetzt wo es lang geht, aber ich will ja auch nichts übersehen. <br />
<br />
Unser Plan ist es, so lange es geht in der gemeinsamen Immobilie wohnen zu bleiben. Das Haus ist dafür groß genug. Allerdings habe ich emotional ein Problem damit, weil ich die Beziehung nicht beendet habe und meine Frau noch liebe. Wir verstehen uns und können normal miteinander umgehen, wenn auch sehr kühl von ihrer Seite. <br />
<br />
Wenn wir jetzt die Scheidung durchziehen, muss der vermeintliche Gewinn berechnet werden. Vermeintlich deswegen, weil die Immobilie ja noch nicht verkauft wird. Also müssen wir uns auf einen Wert einigen. Da weiß ich schon mal nicht, wie das gehen soll. Mein Plan ist, das Haus später zu übernehmen, davon weiß meine Frau aber noch nichts. Da muss ich natürlich erstmal mit der Bank sprechen, wenn die Summe bekannt ist, die ich dafür brauche. Also meine Frau hat natürlich ein Interesse einen hohen Verkaufspreis anzusetzen, ich hingegen nicht. Also wenn ich mich nicht täusche, muss sie mir die Hälfte ihres Zugewinnes auszahlen. Das weiß sie aber noch nicht, weil sie vollkommen unbedarft an die Sache rangeht. Sie beharrt lediglich die Hälfte vom Hauswert zu bekommen (obwohl sie kaum einen Cent reingesteckt hat. Ich komme mit dieser Denkweise nicht klar. Aber gut, so ist die Rechtssprechung nunmal). Wie geht man das geschickt an? Also ich will ihr keineswegs etwas schlechtes, und selbst wenn sie mir die Hälfte ihres Zugewinns abtreten muss, dann hat sie immer noch viel Geld übrig. Und außerdem sind da auch die Kinder, die sollen sich nicht einschränken müssen.<br />
Also wie geht man am besten in dieser Situation vor? Sie lebt hier gerne und hat im Gegensatz zu mir auch keine emotionalen Probleme damit. Wenn sie auszieht wird sie sich definitiv verschlechtern. Wie sie darauf reagiert, wenn sie erfährt, dass ich sie auszahlen will, weiß ich auch nicht. Kann sein, dass sie dann blockiert.<br />
<br />
Das ist alles ein Sch***.<br />
<br />
Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo in die Runde,<br />
<br />
leider muss ich mich nun auch mit einer Trennung/Scheidung auseinandersetzen, so bin ich hier gelandet. Schön, das es hier so einen Austausch gibt.<br />
<br />
Nach über 10 Jahren Ehe soll jetzt Schluss sein. Wir befinden uns z.Z. noch im Trennungsjahr. Wir haben zwei Kinder und eine gemeinsame Immobilie (Grundbuch 50/50).<br />
<br />
Wir planen die Scheidung mit einem Mediator durchzuführen, einen Termin gab es bisher schon. Da hat der Mediator uns nur grundlegend den Ablauf geschildert und uns dann mehr oder weniger allein gelassen. Wenn wir Fragen haben, können wir uns melden. Klar, so grob weiß ich jetzt wo es lang geht, aber ich will ja auch nichts übersehen. <br />
<br />
Unser Plan ist es, so lange es geht in der gemeinsamen Immobilie wohnen zu bleiben. Das Haus ist dafür groß genug. Allerdings habe ich emotional ein Problem damit, weil ich die Beziehung nicht beendet habe und meine Frau noch liebe. Wir verstehen uns und können normal miteinander umgehen, wenn auch sehr kühl von ihrer Seite. <br />
<br />
Wenn wir jetzt die Scheidung durchziehen, muss der vermeintliche Gewinn berechnet werden. Vermeintlich deswegen, weil die Immobilie ja noch nicht verkauft wird. Also müssen wir uns auf einen Wert einigen. Da weiß ich schon mal nicht, wie das gehen soll. Mein Plan ist, das Haus später zu übernehmen, davon weiß meine Frau aber noch nichts. Da muss ich natürlich erstmal mit der Bank sprechen, wenn die Summe bekannt ist, die ich dafür brauche. Also meine Frau hat natürlich ein Interesse einen hohen Verkaufspreis anzusetzen, ich hingegen nicht. Also wenn ich mich nicht täusche, muss sie mir die Hälfte ihres Zugewinnes auszahlen. Das weiß sie aber noch nicht, weil sie vollkommen unbedarft an die Sache rangeht. Sie beharrt lediglich die Hälfte vom Hauswert zu bekommen (obwohl sie kaum einen Cent reingesteckt hat. Ich komme mit dieser Denkweise nicht klar. Aber gut, so ist die Rechtssprechung nunmal). Wie geht man das geschickt an? Also ich will ihr keineswegs etwas schlechtes, und selbst wenn sie mir die Hälfte ihres Zugewinns abtreten muss, dann hat sie immer noch viel Geld übrig. Und außerdem sind da auch die Kinder, die sollen sich nicht einschränken müssen.<br />
Also wie geht man am besten in dieser Situation vor? Sie lebt hier gerne und hat im Gegensatz zu mir auch keine emotionalen Probleme damit. Wenn sie auszieht wird sie sich definitiv verschlechtern. Wie sie darauf reagiert, wenn sie erfährt, dass ich sie auszahlen will, weiß ich auch nicht. Kann sein, dass sie dann blockiert.<br />
<br />
Das ist alles ein Sch***.<br />
<br />
Grüße]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Jobcenter verlangt meine Einkommensunterlagen und den Grundbuchauszug]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14157</link>
			<pubDate>Sat, 10 Oct 2026 13:30:51 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=4474">Baris</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14157</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
am 1. Januar 2026 habe ich mich von der Mutter meiner beiden jüngeren Kinder getrennt. Die Kinder leben bei ihrer Mutter. Sie bezieht seit etwa vier Monaten Leistungen vom Jobcenter. Deshalb habe ich vom Jobcenter ein Schreiben mit dem Betreff „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“ erhalten.<br />
Das Jobcenter verlangt von mir die Einnahmen- und Ausgabenunterlagen meines Betriebs für 2024, 2025 und 2026, meine Kontoauszüge der letzten sechs Monate sowie den Grundbuchauszug meiner Immobilie.<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Muss ich dem Jobcenter sämtliche angeforderten Unterlagen vorlegen?</span><br />
Meine geschäftliche Situation sieht folgendermaßen aus:<ul class="mycode_list"><li>2024 habe ich mit meinem Betrieb Verlust gemacht.<br />
</li>
<li>2025 habe ich einen Gewinn von ungefähr 76.000 € erzielt.<br />
</li>
<li>Für 2026 ergibt sich nach den bisherigen Berechnungen ein Gewinn von etwa 115.000 €.<br />
</li>
</ul>
Für meine beiden jüngeren Kinder zahle ich monatlich insgesamt 700 € Unterhalt, also jeweils 350 €. Für meinen 15-jährigen Sohn aus einer anderen Beziehung zahle ich aufgrund einer früheren gerichtlichen Vereinbarung ebenfalls 350 € monatlich. Insgesamt zahle ich somit 1.050 € Kindesunterhalt im Monat.<br />
Kann das Jobcenter die von mir eingereichten Einkommensunterlagen an das Jugendamt weitergeben? Könnte dadurch auch der Unterhalt für meinen 15-jährigen Sohn neu berechnet und erhöht werden? Darf das Jobcenter diese Informationen auch an die Mutter meines Sohnes weitergeben?<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Muss ich zusätzlich Betreuungsunterhalt an die Mutter meiner beiden jüngeren Kinder zahlen?</span><br />
In dem Schreiben des Jobcenters wird nicht nur der Unterhalt für die Kinder, sondern auch ein möglicher Unterhaltsanspruch der Mutter angesprochen.<br />
Eines meiner Kinder besuchte bereits den Kindergarten. Mein jüngeres Kind hat erst im September 2026 mit dem Kindergarten begonnen. In den ersten Monaten nach der Trennung wurde dieses Kind daher überwiegend von seiner Mutter betreut.<br />
Kann ich deshalb verpflichtet sein, der Mutter zusätzlich Betreuungsunterhalt zu zahlen? Falls ja, kann dieser auch rückwirkend für die Zeit vor dem Kindergartenbeginn verlangt werden? Da inzwischen beide Kinder den Kindergarten besuchen, stellt sich außerdem die Frage, inwiefern die Möglichkeit der Mutter, wieder arbeiten zu gehen, einen möglichen Betreuungsunterhaltsanspruch beeinflusst.<br />
Die Mutter meiner Kinder bezieht seit etwa vier Monaten Leistungen vom Jobcenter. Da inzwischen beide Kinder den Kindergarten besuchen, könnte sie künftig möglicherweise Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen. Es erscheint mir unverhältnismäßig, dass ich wegen dieser wenigen Monate mit so umfangreichen Auskunfts-und Unterhaltsforderungen konfrontiert werde.<br />
Die Mutter meiner Kinder hat mir über Jahre hinweg erhebliche finanzielle und persönliche Probleme bereitet. Deshalb möchte ich keine Zahlungen leisten, zu denen ich rechtlich nicht verpflichtet bin. Wenn ich gesetzlich zu bestimmten Zahlungen verpflichtet bin, möchte ich das selbstverständlich wissen und mich korrekt verhalten.<br />
Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Ratschläge freuen.<br />
Vielen Dank im Voraus!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
am 1. Januar 2026 habe ich mich von der Mutter meiner beiden jüngeren Kinder getrennt. Die Kinder leben bei ihrer Mutter. Sie bezieht seit etwa vier Monaten Leistungen vom Jobcenter. Deshalb habe ich vom Jobcenter ein Schreiben mit dem Betreff „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“ erhalten.<br />
Das Jobcenter verlangt von mir die Einnahmen- und Ausgabenunterlagen meines Betriebs für 2024, 2025 und 2026, meine Kontoauszüge der letzten sechs Monate sowie den Grundbuchauszug meiner Immobilie.<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Muss ich dem Jobcenter sämtliche angeforderten Unterlagen vorlegen?</span><br />
Meine geschäftliche Situation sieht folgendermaßen aus:<ul class="mycode_list"><li>2024 habe ich mit meinem Betrieb Verlust gemacht.<br />
</li>
<li>2025 habe ich einen Gewinn von ungefähr 76.000 € erzielt.<br />
</li>
<li>Für 2026 ergibt sich nach den bisherigen Berechnungen ein Gewinn von etwa 115.000 €.<br />
</li>
</ul>
Für meine beiden jüngeren Kinder zahle ich monatlich insgesamt 700 € Unterhalt, also jeweils 350 €. Für meinen 15-jährigen Sohn aus einer anderen Beziehung zahle ich aufgrund einer früheren gerichtlichen Vereinbarung ebenfalls 350 € monatlich. Insgesamt zahle ich somit 1.050 € Kindesunterhalt im Monat.<br />
Kann das Jobcenter die von mir eingereichten Einkommensunterlagen an das Jugendamt weitergeben? Könnte dadurch auch der Unterhalt für meinen 15-jährigen Sohn neu berechnet und erhöht werden? Darf das Jobcenter diese Informationen auch an die Mutter meines Sohnes weitergeben?<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Muss ich zusätzlich Betreuungsunterhalt an die Mutter meiner beiden jüngeren Kinder zahlen?</span><br />
In dem Schreiben des Jobcenters wird nicht nur der Unterhalt für die Kinder, sondern auch ein möglicher Unterhaltsanspruch der Mutter angesprochen.<br />
Eines meiner Kinder besuchte bereits den Kindergarten. Mein jüngeres Kind hat erst im September 2026 mit dem Kindergarten begonnen. In den ersten Monaten nach der Trennung wurde dieses Kind daher überwiegend von seiner Mutter betreut.<br />
Kann ich deshalb verpflichtet sein, der Mutter zusätzlich Betreuungsunterhalt zu zahlen? Falls ja, kann dieser auch rückwirkend für die Zeit vor dem Kindergartenbeginn verlangt werden? Da inzwischen beide Kinder den Kindergarten besuchen, stellt sich außerdem die Frage, inwiefern die Möglichkeit der Mutter, wieder arbeiten zu gehen, einen möglichen Betreuungsunterhaltsanspruch beeinflusst.<br />
Die Mutter meiner Kinder bezieht seit etwa vier Monaten Leistungen vom Jobcenter. Da inzwischen beide Kinder den Kindergarten besuchen, könnte sie künftig möglicherweise Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen. Es erscheint mir unverhältnismäßig, dass ich wegen dieser wenigen Monate mit so umfangreichen Auskunfts-und Unterhaltsforderungen konfrontiert werde.<br />
Die Mutter meiner Kinder hat mir über Jahre hinweg erhebliche finanzielle und persönliche Probleme bereitet. Deshalb möchte ich keine Zahlungen leisten, zu denen ich rechtlich nicht verpflichtet bin. Wenn ich gesetzlich zu bestimmten Zahlungen verpflichtet bin, möchte ich das selbstverständlich wissen und mich korrekt verhalten.<br />
Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Ratschläge freuen.<br />
Vielen Dank im Voraus!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Zurück zu den Eltern]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14156</link>
			<pubDate>Wed, 07 Oct 2026 11:02:24 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=4435">bk_a_u</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14156</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
nach langer Überlegung versuche ich es doch einmal meinen Fall hier zu schildern und um nach Rat und Erfahrung zu fragen.<br />
Es ist eigentlich kein Rosenkrieg, vielmehr eine Blockade oder Teufelskreis der nicht enden will.<br />
<br />
Ich bin seit 11 Jahren mit meiner Frau verheiratet.<br />
Haben 2 gemeinsame Töchter, 5 und 7 Jahre alt.<br />
Wohnen in einem neu gebautem Haus<br />
Grundstück wurde von meinen Schwiegereltern 2019 während der Ehe an uns beide übertragen.<br />
<br />
Nach 2 schweren Jahren hat meine Frau mir die Trennung im März 2026 ausgesprochen.<br />
Andere Liebhaber sind nicht bekannt.<br />
Ihre eigenen Probleme, Schlafmangel, soziale Kontakte, Hobbys, psychische Probleme hat sie in dieser Zeit überwunden und ihr geht es soweit gut, braucht mich also nicht mehr.<br />
Großen Streit, Gewalt, Betrug oder ähnliches gab es zwischen uns nicht.<br />
Sie meint immer sie wäre überlastet gewesen und hat keine Gefühle mehr für mich.<br />
<br />
Ihre Entscheidung zur Trennung hat nun vielmehr mich in ein tiefes Loch gerissen.<br />
<br />
Seitdem stagniert unser Leben komplett. <br />
Daran bin ich nicht unbeteiligt, da ich ihre Entscheidung, trotz gewisser Anzeichen die man immer nicht wahrhaben will, noch immer nicht fassen kann.<br />
Entsprechend bin ich unfähig entsprechend zu handeln und zu entscheiden.<br />
<br />
Wir haben uns in den letzten Tagen vorerst auf ein "Nestmodell" geeinigt um das Haus zu halten bzw. die weitere Zukunft zu planen.<br />
Den Kredit und alle Nebenkosten von 1800€ trage ich. Unser Gehaltsunterschied beträgt ca. 2500€/1250€ (Brutto/Netto).<br />
Derzeit leben wir noch in getrennten Schlafzimmern gemeinsam im Haus.<br />
Für das Nestmodell hat sie sich eine möblierte Einzimmerwohnung vor Ort genommen.<br />
Ich soll in meinem Kinderzimmer, 10km entfernt bei den Eltern, unterkommen.<br />
Wir würden uns alle 2 Tage und an den Wochenenden abwechseln (2-2-3).<br />
Soziale Kontakte gibt es für mich vor Ort sehr wenige und auch am Wohnort meiner Eltern begrenzt.<br />
<br />
Aufgrund meiner psychischen Belastung während der ganzen Zeit bei diesem Zusammenleben, bin ich drauf und dran dieses Wohnmodell vorerst mitzuspielen.<br />
<br />
Genauso überlege ich in meinem Elternhaus eine separate 3-Zimmer-Wohnung einzurichten.<br />
Damit würde es sich irgendwann nach dem Hausverkauf, den ich ebenfalls noch nicht wahrhaben will, auf ein Wechselmodell einspielen.<br />
<br />
Allgemeine Tipps zu meiner Situation finde ich immer recht hilfreich.<br />
Vielleicht gibt es auch Erfahrungen mit dem Einzug ins Elternhaus/Kinderzimmer (Mehrgenerationenhaus) und dem Pendeln beim Wechselmodell im ländlichen Raum bei 10km Entfernung und zwei Kindern.<br />
<br />
Vielen Dank schon einmal.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
nach langer Überlegung versuche ich es doch einmal meinen Fall hier zu schildern und um nach Rat und Erfahrung zu fragen.<br />
Es ist eigentlich kein Rosenkrieg, vielmehr eine Blockade oder Teufelskreis der nicht enden will.<br />
<br />
Ich bin seit 11 Jahren mit meiner Frau verheiratet.<br />
Haben 2 gemeinsame Töchter, 5 und 7 Jahre alt.<br />
Wohnen in einem neu gebautem Haus<br />
Grundstück wurde von meinen Schwiegereltern 2019 während der Ehe an uns beide übertragen.<br />
<br />
Nach 2 schweren Jahren hat meine Frau mir die Trennung im März 2026 ausgesprochen.<br />
Andere Liebhaber sind nicht bekannt.<br />
Ihre eigenen Probleme, Schlafmangel, soziale Kontakte, Hobbys, psychische Probleme hat sie in dieser Zeit überwunden und ihr geht es soweit gut, braucht mich also nicht mehr.<br />
Großen Streit, Gewalt, Betrug oder ähnliches gab es zwischen uns nicht.<br />
Sie meint immer sie wäre überlastet gewesen und hat keine Gefühle mehr für mich.<br />
<br />
Ihre Entscheidung zur Trennung hat nun vielmehr mich in ein tiefes Loch gerissen.<br />
<br />
Seitdem stagniert unser Leben komplett. <br />
Daran bin ich nicht unbeteiligt, da ich ihre Entscheidung, trotz gewisser Anzeichen die man immer nicht wahrhaben will, noch immer nicht fassen kann.<br />
Entsprechend bin ich unfähig entsprechend zu handeln und zu entscheiden.<br />
<br />
Wir haben uns in den letzten Tagen vorerst auf ein "Nestmodell" geeinigt um das Haus zu halten bzw. die weitere Zukunft zu planen.<br />
Den Kredit und alle Nebenkosten von 1800€ trage ich. Unser Gehaltsunterschied beträgt ca. 2500€/1250€ (Brutto/Netto).<br />
Derzeit leben wir noch in getrennten Schlafzimmern gemeinsam im Haus.<br />
Für das Nestmodell hat sie sich eine möblierte Einzimmerwohnung vor Ort genommen.<br />
Ich soll in meinem Kinderzimmer, 10km entfernt bei den Eltern, unterkommen.<br />
Wir würden uns alle 2 Tage und an den Wochenenden abwechseln (2-2-3).<br />
Soziale Kontakte gibt es für mich vor Ort sehr wenige und auch am Wohnort meiner Eltern begrenzt.<br />
<br />
Aufgrund meiner psychischen Belastung während der ganzen Zeit bei diesem Zusammenleben, bin ich drauf und dran dieses Wohnmodell vorerst mitzuspielen.<br />
<br />
Genauso überlege ich in meinem Elternhaus eine separate 3-Zimmer-Wohnung einzurichten.<br />
Damit würde es sich irgendwann nach dem Hausverkauf, den ich ebenfalls noch nicht wahrhaben will, auf ein Wechselmodell einspielen.<br />
<br />
Allgemeine Tipps zu meiner Situation finde ich immer recht hilfreich.<br />
Vielleicht gibt es auch Erfahrungen mit dem Einzug ins Elternhaus/Kinderzimmer (Mehrgenerationenhaus) und dem Pendeln beim Wechselmodell im ländlichen Raum bei 10km Entfernung und zwei Kindern.<br />
<br />
Vielen Dank schon einmal.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Wie lange noch Volljährigenunterhalt ?]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14154</link>
			<pubDate>Sun, 27 Sep 2026 08:25:53 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=1246">ArJa</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14154</guid>
			<description><![CDATA[Moin.<br />
<br />
Nach langer gesundheitsbedingter Zeit melde ich mich mal wieder hier im Forum.<br />
<br />
Situation:<br />
<br />
Ich bin Pensionär und zahle mittlerweile seit 15 Jahren Unterhalt für ein Kind ohne jeglichen Verzug, davon mittlerweile seit 5 Jahren Volljährigenunterhalt <br />
250 € p.m. + KV Beitrag 50 € für private Krankenversicherung.<br />
<br />
Tochter ist grad 23 geworden, wohnt angeblich bei der Kindesmutter - lebt aber wie ich hörte mit ihrem Freund zusammen ( ich kann aber nicht das Gegenteil beweisen ).<br />
<br />
Sie studiert Lehramt Sprachen für Sek. II ; sie ist bereits mit Ende 17 an eine linksgrünversif.... Uni gekommen und hat es nach 5 Jahren immer noch nicht geschafft, ihren<br />
Bachelor abzuschließen.<br />
<br />
Statt dessen jobbt sie lieber auf Basis im Einzelhandel .... also : sie ist weit über die Regelstudienzeit hinaus. Wenn sie denn mal endlich ihren Bachelor in der Tasche hat,<br />
folgt dann noch der 2-jährige Master, den ich dann ebenfalls auch noch über das 25. Lebensjahr mitfinanzieren darf, oder ??<br />
<br />
Nun sprach ich gestern mit einer befreundeten Lehrerin, die ähnlich gelagert Unterhalt von ihrem Vater nur für das Bachelorstudium erhalten hat ( Stichwort: Bachelor sei die<br />
erste abgeschlossene Ausbildung ... ) Ist da was dran ?<br />
<br />
Frage also ist : Muss ich a) das Dauerstudium meiner Tochter weiterfinanzieren und bis wann ? und b) einschliesslich Master und das über das 25. Lebensjahr hinaus ?<br />
<br />
Sie weiss, dass sie ab 25 aus der Beihilfe und der privaten KV rausfliegt und auch der Kindergeldanspruch endet...<br />
<br />
Ach ja: Ich habe seit Jahren keinerlei Kontakt zu meiner Tochter mehr, obwohl sie nur 4 km  entfernt wohnt; sie schämt sich für mich aufgrund meiner politischen Einstellung ...<br />
<br />
Viele Grüße aus dem Nordwesten<br />
ArJa]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Moin.<br />
<br />
Nach langer gesundheitsbedingter Zeit melde ich mich mal wieder hier im Forum.<br />
<br />
Situation:<br />
<br />
Ich bin Pensionär und zahle mittlerweile seit 15 Jahren Unterhalt für ein Kind ohne jeglichen Verzug, davon mittlerweile seit 5 Jahren Volljährigenunterhalt <br />
250 € p.m. + KV Beitrag 50 € für private Krankenversicherung.<br />
<br />
Tochter ist grad 23 geworden, wohnt angeblich bei der Kindesmutter - lebt aber wie ich hörte mit ihrem Freund zusammen ( ich kann aber nicht das Gegenteil beweisen ).<br />
<br />
Sie studiert Lehramt Sprachen für Sek. II ; sie ist bereits mit Ende 17 an eine linksgrünversif.... Uni gekommen und hat es nach 5 Jahren immer noch nicht geschafft, ihren<br />
Bachelor abzuschließen.<br />
<br />
Statt dessen jobbt sie lieber auf Basis im Einzelhandel .... also : sie ist weit über die Regelstudienzeit hinaus. Wenn sie denn mal endlich ihren Bachelor in der Tasche hat,<br />
folgt dann noch der 2-jährige Master, den ich dann ebenfalls auch noch über das 25. Lebensjahr mitfinanzieren darf, oder ??<br />
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Nun sprach ich gestern mit einer befreundeten Lehrerin, die ähnlich gelagert Unterhalt von ihrem Vater nur für das Bachelorstudium erhalten hat ( Stichwort: Bachelor sei die<br />
erste abgeschlossene Ausbildung ... ) Ist da was dran ?<br />
<br />
Frage also ist : Muss ich a) das Dauerstudium meiner Tochter weiterfinanzieren und bis wann ? und b) einschliesslich Master und das über das 25. Lebensjahr hinaus ?<br />
<br />
Sie weiss, dass sie ab 25 aus der Beihilfe und der privaten KV rausfliegt und auch der Kindergeldanspruch endet...<br />
<br />
Ach ja: Ich habe seit Jahren keinerlei Kontakt zu meiner Tochter mehr, obwohl sie nur 4 km  entfernt wohnt; sie schämt sich für mich aufgrund meiner politischen Einstellung ...<br />
<br />
Viele Grüße aus dem Nordwesten<br />
ArJa]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Umgang nach Umzug mit Kind]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14152</link>
			<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 18:40:00 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=3746">Axel5</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14152</guid>
			<description><![CDATA[Servus,<br />
<br />
bei mir bahnt sich eine Änderung beim Umgang mit der Tochter an. <br />
<br />
Die Tochter ist 10 Jahre alt und lebt bis jetzt in NRW. Es liegt gemeinsames Sorgerecht vor. Die Kindesmutter hat einen Versetzungsantrag bei ihrem Arbeitgeber gestellt, um nach Berlin umzuziehen. Genau vor einer Woche informierte sie mich, dass sie morgen (8 Tage später) umziehen wird zusammen mit Kind. Für mich wird der Umgang mit der Tochter dadurch erschwert und es gibt seitens Kindesmutter keinen Plan, wo die wohnen sollen, auf welche Schule das Kind gehen soll und wie der Umgang funktionieren soll. Sie hat aber schon mitgeteilt, dass sie es nicht vor hat sich an den Fahrt- und Übernachtungskosten in irgendeiner Weise zu beteiligen. Die Tochter hat sich geäußert, dass sie mit Mama bleiben will und mit ihr umziehen will. Die ganze Tragweite von der Entscheidung der Mutter ist ihr nicht bewusst. Sie wirkt seit einer Woche sehr verschlossen, was früher anders war.<br />
<br />
Ich habe die Kindesmutter informiert, dass ich gegen den Umzug bin, weil die Punkte mit der Wohnung, Schule und Umgang nicht geklärt sind. Die Mutter hat angekündigt, sie wird trotzdem umziehen in ein bis zwei Tagen. Die werden in einem Hotel wohnen zunächst.<br />
<br />
Habt ihr einen Rat, wie man die Kindesmutter dazu motivieren kann, eine Umgangsvereinbarung zu treffen, sodass es sowohl viel Umgang ermöglicht als auch finanziell die KM einbezieht? Und kann der Vater überhaupt irgendwas dagegen einrichten, dass der Umzug wegen chaotischer Planung, sehr kurzfristiger Information, fehlenden Vereinbarungen, gestoppt wird?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Servus,<br />
<br />
bei mir bahnt sich eine Änderung beim Umgang mit der Tochter an. <br />
<br />
Die Tochter ist 10 Jahre alt und lebt bis jetzt in NRW. Es liegt gemeinsames Sorgerecht vor. Die Kindesmutter hat einen Versetzungsantrag bei ihrem Arbeitgeber gestellt, um nach Berlin umzuziehen. Genau vor einer Woche informierte sie mich, dass sie morgen (8 Tage später) umziehen wird zusammen mit Kind. Für mich wird der Umgang mit der Tochter dadurch erschwert und es gibt seitens Kindesmutter keinen Plan, wo die wohnen sollen, auf welche Schule das Kind gehen soll und wie der Umgang funktionieren soll. Sie hat aber schon mitgeteilt, dass sie es nicht vor hat sich an den Fahrt- und Übernachtungskosten in irgendeiner Weise zu beteiligen. Die Tochter hat sich geäußert, dass sie mit Mama bleiben will und mit ihr umziehen will. Die ganze Tragweite von der Entscheidung der Mutter ist ihr nicht bewusst. Sie wirkt seit einer Woche sehr verschlossen, was früher anders war.<br />
<br />
Ich habe die Kindesmutter informiert, dass ich gegen den Umzug bin, weil die Punkte mit der Wohnung, Schule und Umgang nicht geklärt sind. Die Mutter hat angekündigt, sie wird trotzdem umziehen in ein bis zwei Tagen. Die werden in einem Hotel wohnen zunächst.<br />
<br />
Habt ihr einen Rat, wie man die Kindesmutter dazu motivieren kann, eine Umgangsvereinbarung zu treffen, sodass es sowohl viel Umgang ermöglicht als auch finanziell die KM einbezieht? Und kann der Vater überhaupt irgendwas dagegen einrichten, dass der Umzug wegen chaotischer Planung, sehr kurzfristiger Information, fehlenden Vereinbarungen, gestoppt wird?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Unterhalt ab 18 bei Einkünften neben Studium]]></title>
			<link>https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14150</link>
			<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 16:56:55 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.trennungsfaq.com/forum/member.php?action=profile&uid=2930">IPAD3000</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=14150</guid>
			<description><![CDATA[Moin,<br />
<br />
Eigentlich war ich froh, hier seit Jahren nichts mehr schreiben zu müssen. Ein Sohn ist mir noch auf meiner Liste verblieben, bis zu seinem 18. ein gutes Verhältnis. Bis dahin hatte ich freiwillig 617 Euro gezahlt ohne Titel. Er hat sich einen Nebenjob geholt, bis zu 603 Euro monatlich. Dann noch sowas wie eine Friseurbude zuhause eingerichtet, bis zu 700 Euro monatlich steuerfrei. Dann Kindergeld 259 Euro. Damit hat dies Kind bis zum 18. locker jeden Monat bis zu 2179 Euro verballert.<br />
<br />
Der Kontakt mit ihm war pünktlich mit seiner Volljährigkeit abgebrochen, denn ich wollte die Mutter am Unterhalt beteiligen ich Schlingel, meinte, ich würde ihm unter Berücksichtigung seiner Einkünfte noch 300 Euro zahlen wollen. Am Ende hab ich mich auf 500 Euro treiben lassen und regelmäßig gezahlt. Absprache war, dass er wegen Abi keinen Nebenjobs mehr nachgehen könne. Jetzt hatte er mir auf Nachfrage jedoch mitgeteilt, dass er doch weiter dazu verdient hatte. Daher hab ich gebeten mir zu sagen wie viel, bis ich das wisse, würde ich nichts mehr überweisen. Heißt seit Juli floß kein Geld mehr, entspricht dem Monat des Endes der allgemeinen Schulausbildung.<br />
<br />
Jetzt will der Bengel ab Oktober studieren, er will mit seinen reichen Freunden mithalten, die haben alle sehr vermögende Eltern. Könnte man Milliionärwesen studieren, wäre dies vermutlich seine erste Wahl, jetzt wird er wohl eher nur irgendwas studieren nur um mitziehen zu können mit der elitären Gesellschaft in der er verkehrt. <br />
<br />
Er wird auswärts wohnen, also 990 Euro Bedarf. Heißt bei ca. hälftiger Aufteilung mit Kindesmutter ohne Abgleich der Wochenarbeitszeiten (Sie arbeitet nur 30 Std/woche) verbleiben 365 Euro zu meinen Lasten. Ihm reicht dies nicht, glaub ich zumindest, reden geht ja mit ihm nicht mehr. <br />
<br />
Er hatte jetzt das JA eingeschaltet, die haben mich im Aug 2026 zur Auskunft und Weieterzahlung der 500 Euro aufgefordert, ich hab den obigen Sachverhalt dargestellt, noch vor Ablauf der Frist haben die mir nun aber mitgeteilt, dass diese ihm den Rechtsweg empfohlen hätten, da ich ja angeblich nicht zahlen wolle, sie selbst nun nicht mehr zuständig seien. Das Nebeneinkommen sei Überobligatorisch und nicht anrechenbar, zudem hätte er (entgegen einer WhatsApp die mir von ihm vorliegt) keine Einkünfte. Wir lügen uns also mal die Taschen voll. Im Studium wird er mutmaßlich ohne Nebenjobs auch nicht klarkommen, eben da er weit über den typischen Verhältnissen lebt.<br />
<br />
Ich hab mehrfach klargestellt, dass ich zahlen werde, aber eben nur das was ihm zusteht. Ich habe angeboten, das wir Gespräche hierüber führen. Er meinte zwar, er wolle nicht vor Gericht ziehen, geht aber regelmäßig auf meine Angebote nicht ein. <br />
<br />
Meine Frage hierzu:<br />
<br />
a) wo hört überobligatorische Einkommen auf, ich zahl doch nicht wenn er schon genug zum Leben hat<br />
b) ist das „überobligatorische“ überhaupt so, in den Unterhaltrechtlichen Richtlinie NRW steht „wird voll angerechnet“<br />
c) muss ich Auskunft geben, wenn ich schon keine bekomme ? Wenn er seinen Bedarf nicht mal offenlegt?<br />
<br />
Ich rechne jetzt mit einem anwaltlichen Schreiben. Offensichtlich tut er sich schwer mir in die Augen zu schauen und mich direkt anlügen zu müssen. Mama wird ihr bestes dazu beitragen, die Sache eskalieren zu lassen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Moin,<br />
<br />
Eigentlich war ich froh, hier seit Jahren nichts mehr schreiben zu müssen. Ein Sohn ist mir noch auf meiner Liste verblieben, bis zu seinem 18. ein gutes Verhältnis. Bis dahin hatte ich freiwillig 617 Euro gezahlt ohne Titel. Er hat sich einen Nebenjob geholt, bis zu 603 Euro monatlich. Dann noch sowas wie eine Friseurbude zuhause eingerichtet, bis zu 700 Euro monatlich steuerfrei. Dann Kindergeld 259 Euro. Damit hat dies Kind bis zum 18. locker jeden Monat bis zu 2179 Euro verballert.<br />
<br />
Der Kontakt mit ihm war pünktlich mit seiner Volljährigkeit abgebrochen, denn ich wollte die Mutter am Unterhalt beteiligen ich Schlingel, meinte, ich würde ihm unter Berücksichtigung seiner Einkünfte noch 300 Euro zahlen wollen. Am Ende hab ich mich auf 500 Euro treiben lassen und regelmäßig gezahlt. Absprache war, dass er wegen Abi keinen Nebenjobs mehr nachgehen könne. Jetzt hatte er mir auf Nachfrage jedoch mitgeteilt, dass er doch weiter dazu verdient hatte. Daher hab ich gebeten mir zu sagen wie viel, bis ich das wisse, würde ich nichts mehr überweisen. Heißt seit Juli floß kein Geld mehr, entspricht dem Monat des Endes der allgemeinen Schulausbildung.<br />
<br />
Jetzt will der Bengel ab Oktober studieren, er will mit seinen reichen Freunden mithalten, die haben alle sehr vermögende Eltern. Könnte man Milliionärwesen studieren, wäre dies vermutlich seine erste Wahl, jetzt wird er wohl eher nur irgendwas studieren nur um mitziehen zu können mit der elitären Gesellschaft in der er verkehrt. <br />
<br />
Er wird auswärts wohnen, also 990 Euro Bedarf. Heißt bei ca. hälftiger Aufteilung mit Kindesmutter ohne Abgleich der Wochenarbeitszeiten (Sie arbeitet nur 30 Std/woche) verbleiben 365 Euro zu meinen Lasten. Ihm reicht dies nicht, glaub ich zumindest, reden geht ja mit ihm nicht mehr. <br />
<br />
Er hatte jetzt das JA eingeschaltet, die haben mich im Aug 2026 zur Auskunft und Weieterzahlung der 500 Euro aufgefordert, ich hab den obigen Sachverhalt dargestellt, noch vor Ablauf der Frist haben die mir nun aber mitgeteilt, dass diese ihm den Rechtsweg empfohlen hätten, da ich ja angeblich nicht zahlen wolle, sie selbst nun nicht mehr zuständig seien. Das Nebeneinkommen sei Überobligatorisch und nicht anrechenbar, zudem hätte er (entgegen einer WhatsApp die mir von ihm vorliegt) keine Einkünfte. Wir lügen uns also mal die Taschen voll. Im Studium wird er mutmaßlich ohne Nebenjobs auch nicht klarkommen, eben da er weit über den typischen Verhältnissen lebt.<br />
<br />
Ich hab mehrfach klargestellt, dass ich zahlen werde, aber eben nur das was ihm zusteht. Ich habe angeboten, das wir Gespräche hierüber führen. Er meinte zwar, er wolle nicht vor Gericht ziehen, geht aber regelmäßig auf meine Angebote nicht ein. <br />
<br />
Meine Frage hierzu:<br />
<br />
a) wo hört überobligatorische Einkommen auf, ich zahl doch nicht wenn er schon genug zum Leben hat<br />
b) ist das „überobligatorische“ überhaupt so, in den Unterhaltrechtlichen Richtlinie NRW steht „wird voll angerechnet“<br />
c) muss ich Auskunft geben, wenn ich schon keine bekomme ? Wenn er seinen Bedarf nicht mal offenlegt?<br />
<br />
Ich rechne jetzt mit einem anwaltlichen Schreiben. Offensichtlich tut er sich schwer mir in die Augen zu schauen und mich direkt anlügen zu müssen. Mama wird ihr bestes dazu beitragen, die Sache eskalieren zu lassen.]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
</rss>