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Auskunftsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Beistandschaft
#1
Guten Morgen,

welche Datenabfragen nach § 1605 BGB sind für das JA möglich bei Beistandschaft? Welche Unterschiede gibt es zu den Abfragemöglichkeiten bei der Eintreibung von Unterhaltsvorschuss?
Im konkreten Fall wird titulierter Unterhalt nach DDT gezahlt, also kein Mangelfall, und es gibt keine Rückstände.

An Konto- oder Steuerdaten kommt das JA nicht heran? Sehe ich das richtig? Wie ist es mit Auskünften seitens der Krankenkasse oder der BfA?

Gibt es für die Datenerhebung bei Beistandschaft evtl. eine andere Rechtsgrundlage?

Ach so, noch eine andere Frage: Wann verjähren abgetretene Ansprüche aus Unterhaltsvorschuss?

Danke!
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#2
§ 1605 BGB regelt überhaupt keine Befugnisse einer Beistandschaft. Deine Frage ist hier beantwortet: https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/...3.2014.pdf

Die Verjährung folgt den üblichen Verjährungsregeln, Schulden aus Unterhaltsvorschuss werden nicht anders behandelt.
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