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Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage
#1
Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe ich komme hier zu paar hilfreichen Antworten.
Kurz zu mir, ich bin 35 Jahre, habe eine 3 jährige Tochter. Mit der KM bin ich schon vor der Geburt nicht mehr zusammen gewesen. Wir haben uns aber immer gut verstanden. Das ging ein Jahr echt gut. Bis dann eine neue Frau in mein Leben trat.
Habe mir, so dumm ich bin, ein Jahr den Umgang mit meiner Tochter verbieten lassen, sofern meine Freundin zu Besuch war. Dementsprechend habe ich meine Tochter sehr selten gesehen.
Seit nun einem halben Jahr lasse ich es mir nicht mehr verbieten und kämpfe um das Recht auf Umgang mit meiner Tochter.
Leider hab auch ich den Weg des JA gewählt und habe nun zumindest alle 14 Tage meine Tochter von Sa Mittag bis Sonntag Mittag und jeden Dienstag hole ich sie vom Kiga ab und habe sie für 3std.
Natürlich ist mir das nicht genug und im Juni soll erneut "verhandelt" werden.

Die KM hat das alleinige Sorgerecht.

Nun ist mir Freitag ein Formular zur U-Prüfung ins Haus geflattert. Eine Gehaltsabrechnung hatte ich damals schon beim JA abgegeben um einmal zu beweisen das ich richtigen Unterhalt bezahle...
Trotzdem kommt jetzt dieses Formular nach Haus.

meine Frage an Euch. Sollte ich das ohne Murren ausfüllen (inkl. aller Angaben wie Weihnachtsgeld, Kapitalvermögen etc) oder kann ich das irgendwie umgehen!?
Habt ihr Tipps für mich was ich beachten soll?

zusätzlich würde ich sehr gern das geteilte Sorgerecht beantragen und würde diesbezüglich auch gerne wissen wie groß da meine Erfolgschancen sind und ob man dort auch speziell etwas beachten sollte bzw wie genau man da vor geht.

Grüße
Christoph
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#2
Hallo und danke dür die Antworten. über das JA wird nicht funktionieren... die Mutter stellt sich quer. wohl einfach aus Angst gewisse "Macht" mir gegenüber zu verlieren. die betont zum einen immer das ich ihr auf alle Fälle vertrauen könne und beteuert bei jeglichen wichtigen Dingen mich mit einzubeziehen. ist aber total gegen das gemeinsame Sorgerecht... weshalb wenn sie doch selbst sagt das sie mich eh mit einbeziehen würde wenn es um wichtige Entscheidungen geht. ein Widerspruch in sich!

und das ich verpflichtet bin Auskunft über mein Einkommen zu geben, weiß ich ja. aber ich habe ja bereits meine Gehaltsabrechnung abgeben, der Betrag wurde beim JA mit der Mutter berechnet und trotzdem kommt jetzt so ein schreiben reingeflattert. und ich würde gern wissen ob ich wirklich alle Angaben in diesen schreiben ausfüllen muss- wie Kapitalvermögen etc.

Grüße
Christoph
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#3
Das schreiben vom JA nicht ausfüllen. Die wollen mehr wissen als ihnen zusteht. Eine Gehaltsabrechnung reicht vollkommen, sofern das Einkommen linear ist. Wenn du eh den Unterhalt bezahlst können die dir eh nix.

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#4
1. Es gibt eine Auskunftspflicht. Es gibt keine Formularausfüllpflicht. Das habe ich dem JA schon selbst in mancherlei Fällen mitgeteilt. Teile ihnen mit, dass du entgegenkommend erneut die schon eingereichte Auskunft in Form der beiliegenden Gehaltsabrechnung und in Form der Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2014 hiermit zu sendest. (Aus der Besch. geht das Jahreseinkommen) hervor.
Als nächstes lernst Du:
- Sollte das JA im Auftrage der Mutter mit einer Forderung auftrumpfen, wird diese unter Beachtung der abzugsfähigen Kosten (berufsbedingte Aufwendungen etc.) extern geprüft. Denn beim JA gilt: Mehr geht immer. Weniger nimmer. (Über Kapitalvermögen hälst Du schön den Mund!)
- Dem JA aus dem Wege zu gehen, wann immer es geht......

2. Ob Du Chancen auf das gemeinsame (es gibt kein geteiltes!) Sorgerecht hast, weiß ich nicht. Du hast aber die Möglichkeit es einzuklagen. Familienrecht ist eine dehnbare Sache.Da ist alles möglich. Kannst auch einen Würfel schmeißen.....

3. Zum von Dir angestrengten Umgangsverfahren müsste man mehr wissen. Was hast Du beantragt und vor? Ohne Anwalt geht das manchmal besser als mit ;-) .....
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#5
Viele Fragen auf den Jugendamtszetteln sind übergriffige Fragen, die nicht beantwertet werden müssen. Aber nur eine Gehaltsabrechnung reicht nicht. Vielmehr musst du deine Einnahmen beziffern und belegen. Zu den Einnahmen gehören z.B. auch Kapitalerträge. Oder wenn du deine Garage an den Nachbarn vermietet hast.

Die Argumentation deiner Ex zum gmeinsamen Sorgerecht ist doch klasse. Sie kündigt an, dich in Entscheidungen einzubeziehen. Eine Steilvorlage für deinen gerichtlichen Antrag. Damit ist schon bewiesen, dass ihr in der Lage seid, die gemeinsame Sorge auszuüben. Aber vielleicht kommts gar nicht so weit. Stell mal den Antrag, erst wenn die Mutter widerspricht gehts vor Gericht.
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#6
muss ich denn, um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, den Weg mit einem Anwalt gehen?!
Hab mich gestern informiert und dieser sagt es geht nur auf diesem Weg und das sich beide Partein auf alle Fälle zur Anhörung/Prozess mit jeweils einem Anwalt treffen würden.
Ich dachte bis dato man kann den Antrag so stellen und wenn die KM keine Gegenargumente bringt, es so zugesprochen wird.
Wollte bis dato jegliche Anwalts- und Prozessgedöse vermeiden.

Grüße
Christoph
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#7
Nein, wenigstens dafür gibts noch keine Anwaltspflicht.
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#8
Moin Christoph.

Als grobe Richtschnur könnte man sagen:

Vor einem FamGericht besteht Anwaltszwang, wenn irgendwie um Geld gestritten wird.
Also Scheidungskrams, vermögensrechtl. Auseinandersetzungen, Unterhalt usw.

Verfahren um Umgang und Sorgerecht sind insofern vergleichsweise 'preiswert'. Kein Anwalt nötig.
Dafür kann es dann aber schnell in teure Gutachten gehen.

Umgang ist gerichtl. deutlich leichter durchsetzbar, als die gem. Elterliche Sorge. Daran hat auch die Sorgerechtsreform wenig geändert:
Trotz Antragsrecht nun. War es vorher die Willkür einer Mutter, die die Mitsorge verhinderte, ist es nun die Willkür der Familienjustiz.
Nicht viel besser sieht es für Väter aus, die in der Elterlichen Sorge sind. Sie können recht leicht die Mitsorge verlieren.

Alles ziemlich menschenverachtende Zustände. Unter diesem Schmierentheater haben vor allem die betroffenen Kinder zu leiden.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#9
Moin,

(24-02-2015, 10:48)Panum schrieb: muss ich denn, um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, den Weg mit einem Anwalt gehen?!
Hab mich gestern informiert und dieser sagt es geht nur auf diesem Weg
Das ist grober Unfug und offenbart, dass er jedenfalls - solltest Du doch einen Anwalt nehmen wollen - der Falsche ist.
Auf Amtsgerichtsebene keine Anwaltspflicht, falls dann Widerspruch am OLG erfolgt, gilt jedoch eine Anwaltspflicht.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#10
das klingt mehr als übel. da geht es mir vergleichsweise noch gut.
zum Glück habe ich auch eine reine weiße Weste und kann mir, bis auf das ich eine neue Freundin habe, nichts vorwerfen lassen. Gewalt oder Erpressung war bei mir noch nie ein Thema (im Gegensatz zur KM)!
Ich zahle regelmäßig und pünktlich. Bin da wenn die KM schreit und kämpfe um den Umgang mit meiner Tochter!

Wie genau gehe ich da vor? scheinbar kann man ja Anwälte und dem JA erstrecht nicht trauen wenn es um diese Themen geht.
Anwalt sagt ich benötige definitiv einen Anwalt und hatte schon Prozesskostenhilfe angesprochen und JA sagt ich habe kaum Chancen auf dss GS wenn die Mutter es nicht möchte!

Kann ich so einen Antrag irgendwo runterladen oder wo beantrage ich diesen bzw wo gebe ich diesen ab?

Grüße
Christoph
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#11
http://www.trennungsfaq.com/nachtrennung...nsamesorge
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#12
Hallo,
also ich denke nicht das ich Anspruch auf Hilfe hätte bei einem
Verfahren!

ein anderer Richter klärte mich jetzt auf und riet mir, erstmal um ein gespräch beim JA zur Vermittlung des gemeinsamen Sorgerechts zu beantragen. das würde mir im Falle eines Verfahrens gut geschrieben werden, da ich ja dann erst denn "netten" Weg gegangen wäre!

Gestern erhielt ich Post vom JA das das Protokoll des 1. Gesprächs zw KM und mir auf Wunsch dieser geändert wurde.
ursprünglich stand in diesem u.a überforderung der Mutter. das wurde nun entfernt weil es die KM so wollte. was ist das für ein Witz?!
wenn es da stand, dann muss doch was dran sein und dann wird das wieder gelöscht?!

und heute kam Post wg der beistandschaft.
ich habe dieses Formular nicht ausgefüllt und hatte einen Brief verfasst das ich bereits Abrechnung und Auszüge vorgelegt hatte und nicht verpflichtet bin dieses Formular auszufüllen!!
da ich noch "guten" (wenns mal geht) Kontakt zur KM habe, hatte mir diese erzählt das bereits vor dem Antrag auf Grund meiner Abrechnung und Auszüge in ihrer Anwesenheit beim JA mein gezahlter Unterhalt von 257.- im Monat bestätigt wurde.
Nun kommt heute das schreiben das ich 273.- auf Grund meiner Daten zahlen müsste- und sogar noch rückwirkend!!
die haben 5% Werbungskosten abgezogen. weitere belästungen hätte ich angeblich nicht eingereicht. was soll der Mist?!
Kann ich da nochmal was nachreichen/ gegen angehen und geltend machen?

der Witz ist das mein Nettoeinkommen angeblich bereinigt 1932 betragen würde. das heißt 32.- weniger und ich wäre eine Stufe tiefer. und diese Belastungen (wohl mehr wie 32.-) habe ich logischer Weise. aber angeblich nicht eingereicht wenn ich das so richtig verstehe.

Bitte um Hilfe.
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#13
Nein das Formular muss man nicht ausfüllen - in geordneter Weise die Auskunft erneut darlegen und deine Belastungen (höhere Miete für Umgang, Fahrkosten, Altersvorsorge 4%, etc. klar darlegen).

Inhaltlich sind wohl alle hier bei dir. Aber: Ein wenig wäre es sinnvoll deine Denkhaltung zu prüfen. Mir scheint, du glaubst noch, dass man irgendwie fair behandelt werden würde als Vater. Angekratzter Stolz ist schwierig. Mit Freundlichkeit aus der Defensive kommen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#14
Hallo Sorglos,
also kann ich noch dagegen angehen in einem neuen schreiben? dann setze ich am Wochenende eins auf und reiche es Montag ein!

was meinst du mit denkensweise ändern?!
Ich glaub einfach noch an das Gute im Menschen. Ich würde sofort mehr als nötig für meine Tochter zahlen, würde mein letztes Hemd geben!
Aber dafür müsste sich die KM fair verhalten und mir unsere Tochter nicht nur sporadisch geben als wäre ich ein Verbrecher!

Ich verstehe momentan wirklich viele Väter die von Anfang an nichts von ihren Kindern wissen wollen und einfach nur zahlen.
diese gehen viel Ärger, Terror, Ängste, Erpressmöglichkeiten der KM aus dem Weg.

Ich weiß wirklich nicht wie weit ich das noch aushalte. man merkt
er ja bereits an den Leistungen die ich an der Arbeit bringe. Bin mit den Gedanken, mit der Leidenschaft nicht mehr wie gewohnt dabei.
zum
Glück haben wir einen Familienbetrieb und ich bin bei meinem
Dad angestellt!

Grüße
Christoph
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