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Schenkungen
#1
Frage: Meine Eltern haben mir während der Ehe immer wieder unter die Arme gegriffen, sprich Geldbeträge für unser Haus, für den Autokauf usw. an mich überwiesen. Allerdings gingen diese auf unser gemeinsames Konto. Wenn wir nun auseinander gehen steht mir das Geld dann zu? Wäre doch fair. Die Eltern meiner Frau haben nämlich niemals etwas springen lassen. Gruß
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#2
1. Habt ihr Zugewinngemeinschaft?

2. wurden die Überweisungen als Schenkungen (Buchungstext) bezeichnet?

3. In welchem Zeitraum erfolgten die Zahlungen.

4. Wer steht beim Haus im Grundbuch?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Nein waren nicht direkt als Schenkungen deklariert, Im Grundbuch stehen meine Frau und ich, Zahlungen unregelmäßig über zig Jahre, zB eine Zahlung von 2.000€ für Autokauf wo ich im Brief stehe.
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#4
Wenn die Schenkungen keinerlei Zweckbestimmung hatten und nicht an dich gingen, sondern ohne Umweg direkt vom Schenker auf ein ausdrücklich gemeinsam angemeldetes Konto, dann wird das Geld auch dem Gemeinschaftsgut zugeschlagen.
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#5
@P

Die Zweckbestimmung muss aber nicht auf dem Überweisungsträger stehen sondern kann auch anderweitig dokumentiert (Gespräch/Zeuge) sein?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#6
Klar, aber hat er so was? Davon schreibt er nichts. Bei einer so eindeutigen Sache wie einem Gemeinschaftskonto hat er und die Eltern die Beweispflicht über die Bestimmung des Geldes. Nachgereichte plötzlich aufgetauchte Zettel oder nicht neutrale Gelegenheitszeugen reichen da bei weitem nicht aus.
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#7
Bei einem Arbeitskollegen reichte es aus, dass die Eltern nachträglich geschrieben haben wozu das Geld bestimmt war.

Wurde vom Gericht anerkannt. Den Tip bekam er von seiner Anwältin.

Nebenbei bemerkt bekomme ich langsam das Gefühl, dass die Wahl des Anwaltes von entscheidender Bedeutung ist. Mein Anwalt zB gab mir diesen Tip nicht.
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#8
Hatte denn dein Arbeitskollege auch ein UND-Gemeinschaftskonto mit zwei Eigentümern, auf das das Geld ursprünglich direkt ging?
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#9
Ich hatte kein UND sondern ein ODER Konto ... ja, hatte er auch.

Konto wurde übrigens inzwischen gelöscht !!!
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#10
Dass das Konto jetzt weg ist, ist immerhin eine gute Nachricht. Hat die Ex der Löschung also endlich zugestimmt, deine Taktik hat funktioniert?

Und der Zettel bezügung der Verwendung des geschenkten Geldes - probieren kannst und musst du alles, aber ob du so viel Glück wie dein Bekannter mit dem Richter hast, ist nicht raus. Die meisten Richter dürften das als nachträgliches armrechnen des Zugewinns zu Lasten der Ex werten.
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