Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
VG Lüneburg Urteil 16.12.2014: Bestattungskosten zahlen Kinder immer
#1
VG Lüneburg, Urteil vom 16.12.2014, Az. 5 A 146/14

Elternunterhalt kennt Verwirkungsgründe. Zwar stetig zurückgedrängt, insbesondere durch den BGH, weil die Richter als verlängerter Schreibtisch der Ministerien ganz genau wissen, dass Elternunterthalt ein Megathema sein wird und bereits ist. Hier rechtszuverdrehen und die deutsche Sippenhaft rücksichtslos auszuwalzen spart Millionen oder sogar Milliarden.

Wer nie Unterhalt bezahlt, dessen Kinder müssen bisher noch keinen Elternunterhalt zahlen. Der Vater hatte nie Unterhalt bezahlt, keine Kontakte zum Kind ab drei Jahren Kindesalter. Ein Gericht stellt fest, dass der Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt ist. Daher sei auch eine Bestattungspflicht unbillig, hiess es.

Für Bestattungskosten gilt das nicht, sagt das VG Lüneburg: "Ausnahmen von dieser Bestattungspflicht sehe das Gesetz nicht vor. Eine solche käme aus Billigkeitsgründen nur dann in Betracht, wenn es den Angehörigen schlichtweg unzumutbar sei (z.B. schwere Straftaten oder Misshandlungen des Verstorbenen), für die Beisetzung zu sorgen. Nicht ausreichend seien Unterhaltspflichtverletzungen oder ein zerrüttetes Verhältnis zu seinen Eltern."

http://www.haufe.de/recht/familien-erbre...90304.html
Zitieren
#2
Die Verwirkungsgründe gem. 1611 BGB sind schon beim Elternunterhalt eine Herausforderung für den Unterhaltspflichtigen.

Sicherlich nicht zuletzt aus fiskalpolitischen Gründen. Deshalb ziert sich der BGH auch, die Hand zu beißen die ihn füttert.

Der Elternunterhalt ist gegenüber anderen Unterhaltsarten m.E. generell der Zenit fiskalpolitisch-orientierter Familienpolitik und -gesetzgebung. Schlussendlich hatte der Unterhaltspflichtige niemals einen Einfluss darauf, ob er Kind und geboren sein möchte.

Eltern oder Ehepartner zu werden bietet da eine gewisse Wahlfreiheit, es sei denn man ist blind oder zu doof zum verhüten.

Auch wenn ein Kind seine Eltern hasst: Unter die Erde bringen musst du sie allemal; Erbausschlagung hilft nicht...

Mittlerweile bieten die Bestattungsunternehmen von sich aus eine Ratenzahlung an, auch ohne aktive Nachfrage. Dort gibt es Insolvenzen ohne Ende und keine Unternehmensnachfolger.

Weil die Blagen selbst keine Kohle haben laufen eben diese Buden vor die Wand. Nicht weil sie falsch wirtschaften, sondern weil der Markt von ihnen verlangt dass sie eben so wirtschaften.

Und so schließt sich der Kreis: Was früher als KU beim Kind geprellt wurde, wird zurück geprellt. Du hast keine Kohle, ich hab keine Kohle. Alles in die Volkswirtschaft, welche generell auf Fremdkapital beruht.

SGB-mäßige Bestattungskostenübernahme geht dann auch nicht eben so, wenn du Geld verdienst.

Das ganze Familienrecht ist heutzutage ein Parasit des Sozialstaats, ein sehr schlaues da es seinen Wirt nicht tötet. Früher wurden Leute, welche nicht mitkamen, in der Steppe zurück gelassen. Heute musst du umdrehen, die Leute abholen, stützen und mitnehmen weil sie ja selbst nicht können und eigene Bedürfnisse zurückstecken.

Ich habe für jeden, welcher da entsprechende Exit-Strategien entwickelt, durchaus Verständnis.
Zitieren
#3
Ich habe für mich persönlich da eine ganz einfache Antwort. Wenn die Kinder mich zu Lebzeiten ablehnen und keinen Kontakt zu mir wünschen, ich allerdings immer für ihren nicht geringen KU aufgekommen bin, dann dürfen sie mich auch beerdigen.

Verbrennen reicht schon.

Dass sollten sie dann aber auch wirklich tun und dafür in Verantwortung genommen werden!
Zitieren
#4
Wahrscheinlich werden sie das. Da das Zivilrecht ist, müssten dann deine Kinder aber auch Geld haben:

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dues...-1.1354877

Ich wünschte dir einen angemessenen Abgang (bitte nicht falsch verstehen)

Eine Bestattung vom Ordnungsamt wünsche ich niemandem.
Zitieren
#5
(11-02-2015, 21:21)Baum schrieb: Eine Bestattung vom Ordnungsamt wünsche ich niemandem.

Muss ich jetzt Deinen zitierten Artikel lesen um zu sagen, dass mir dass ziemlich wo vorbei geht?
Zitieren
#6
(11-02-2015, 21:39)blue schrieb:
(11-02-2015, 21:21)Baum schrieb: Eine Bestattung vom Ordnungsamt wünsche ich niemandem.

Muss ich jetzt Deinen zitierten Artikel lesen um zu sagen, dass mir dass ziemlich wo vorbei geht?

Ich sehe da keine Notwendigkeit.
Zitieren
#7
1892,27 Euro für eine Urnenbestattung. Der Sohn hat die Bestattung nicht in Auftrag gegeben. Ob er es hätte billiger veranstalten können, ist unklar. Und jetzt soll er zahlen.

Ich werde mich wohl mal von Kalmaren fressen lassen oder sowas. Aber dann kommt vllt einer auf die Idee, mich suchen zu lassen. Angry
Zitieren
#8
Ich musste für meinen Erzeuger den ich nie kennenlernen durfte, die Bestattungskosten mittragen.

Was wer mal nach meinem Ableben zahlen muss ist mir wurscht. Wenn ich tot bin bekomme ich es sicherlich nicht mit. Wink
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Karlsruhe 3.7.2014, 18 WF 11/14: Missbrauchsvorwürfe ziehen immer p__ 15 12.481 30-12-2014, 21:13
Letzter Beitrag: blue
  OLG Köln 6.5.13, Mutter muss Unterhalt für fünf Kinder zahlen p__ 27 34.034 21-12-2013, 12:25
Letzter Beitrag: Zahlmeister
  OLG Celle Az 10 UF 77/08: Väter sollen zahlen statt sich um Kinder kümmern p__ 3 5.804 29-08-2008, 22:07
Letzter Beitrag: Webworker

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste