Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rebellion gegen das Unterhaltsrecht
#23
"Man sollte mal" zur Abwechslung den Satz "man sollte mal" endlich sein lassen, so wie weitere hohle Dauerphrasen. Offtopicbeiträge abgetrennt. Hier gehts um die Beiträge in den Medien, die vollen Unterhalt bei viel Mitbetreuung thematisieren. Es sind noch ein paar erstaunlich gute Kommentare hinzugekommen, es lohnt sich den Artikel nochmal aufzurufen.

Die verlinkten Beiträge waren nicht die Einzigen. Sucht man ein bisschen, finden sich noch einige mehr. Die Huffington Post hat einen längeren Artikel gebracht, in dem das auch einen wichtigen Punkt ausmacht: http://www.huffingtonpost.de/lutz-bieren...71650.html

Darum geht es um "Gründe, warum sich Väter weniger für ihre Kinder engagieren als sie wollen". Und da der Artikel nicht von einem Systemjournalisten stammt, sondern von einem Menschen, der die Situation tatsächlich kennt, wird auch der Zustand nach einer Trennung nicht ausgelassen - eine Ausnahme, sonst fällt das immer unter den Tisch. Hier der Punkt damit:

"Denn ob sie das Kind nur einmal im Jahr sehen oder 45 Prozent der Fürsorge übernehmen, ist im Unterhaltsrecht egal. Da gibt es nur Vollerzieher oder Vollzahler oder Paare die sich das exakt (!) 50:50 teilen, wie der Bundesgerichtshof im November 2014 noch einmal festgestellt hat.

Hat die Mutter auch nur einen Tag im Monat mehr Erziehungszeit, muss der Vater den Unterhalt dennoch fast vollständig entrichten - als Barunterhalt an die Mutter. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob er auch die Miete für ein extra Kinderzimmer bezahlen muss oder die Kinder zu 45 Prozent selbst verpflegt und einkleidet.

Da kann er von Glück reden, wenn ihm die von der Mutter als Beistand eingesetzte Jugendamts-Mitarbeiterin - wozu selbst Unterhalt eintreiben, wenn man das Jugendamt instrumentalisieren kann? - um eine Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle herabstuft und er 18 Euro weniger zahlen muss. Wie gnädig!

Und ganz wichtig: Natürlich können sich diese Väter ihr Privatvergnügen der Kindeserziehung nur leisten, wenn sie genug verdienen, um trotz Arbeitszeitreduzierung den vollen Unterhalt zahlen zu können. Ansonsten greift die gesteigerte Erwerbsobliegenheit: Wenn sie in Vollzeit 2.850 Euro verdienen, zahlen sie für zwei Kinder je nach Alter zwischen 578 und 804 Euro.
"
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Rebellion gegen das Unterhaltsrecht - von p__ - 22-01-2015, 19:09
RE: Rebellion gegen das Unterhaltsrecht - von the notorious iglu - 22-01-2015, 20:08
RE: Rebellion gegen das Unterhaltsrecht - von blue - 22-01-2015, 20:56
RE: Rebellion gegen das Unterhaltsrecht - von the notorious iglu - 22-01-2015, 23:00
RE: Rebellion gegen das Unterhaltsrecht - von p__ - 24-07-2015, 15:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste