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Bitte um Ratschläge
#26
(18-01-2015, 16:49)Anzulo schrieb: 7 Wochen her das ich die Kleine gesehen habe.

Was das Kind nur noch fester an die Mutter bindet. Das Gericht sucht nicht nach einem Schuldigen für den Nichtkontakt und bestraft ihn mit ABR-Entzug, sondern versteckt sich hinter der Behauptung, nur den Ist-Zustand und das Kindeswohl im Blick zu haben. Dieses Kindeswohl wird wesentlich von der Betreuungkontinuität getragen.

Nur, damit das klar ist: Das ist keine Meinung von uns, sondern Schildungen über die verquere Arbeitsweise deutscher Familiengerichte. Die sind hochgradig bekloppt, aber nicht änderbare Realiät.
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#27
Meine Vermutung, du hast eine Schauspielerin geangelt. Bzw. dich von ihr angeln lassen. Kennst du Dino? Wie wär's mit einer leisen Androhung, dass bald weniger Geld fließt, weil du arbeitsunfähig werden könntest wegen dem Stress?
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#28
Nach Juristenmeinung hat sie mit der Verweigerung des Umgangs noch keinen Fehler gemacht, weil es noch keine Regelung gibt, gegen die sie verstossen konnte.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#29
Und was ist, wen ich das Kind einfach zu mir nehme und nicht mehr heraus gebe?
Davon hat man auch schon oft gehört.
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#30
Um so mehr Zeit vergeht bis zu Deinem Antrag einer Umgangsvereinbarung um so schlechter stehst Du da. Es heißt schnell das Du Dich nicht kümmerst. Es ist schon 5 vor 12 gib gas.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#31
(18-01-2015, 17:14)Anzulo schrieb: Und was ist, wen ich das Kind einfach zu mir nehme und nicht mehr heraus gebe?
Davon hat man auch schon oft gehört.



Das Jugendamt - obwohl nicht dazu berechtigt - hat mir gedroht mit Strafanzeige und  halbjähriger Umgangssperre solange das Strafverfahren läuft. Gleichzeitig hat es unberechtigt die Polizei angewiesen, das Kind bei mir abzuholen.

Auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde hat der Leiter des JA bestätigt,dass das Vorgehen vollkommen rechtswidrig war. Der Mitarbeiter arbeitet nicht mehr beim JA. Psychisch kranke Menschen schaffen es immer wieder, Behörden zu falschem Verhalten zu bringen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#32
(18-01-2015, 17:14)Anzulo schrieb: Und was ist, wen ich das Kind einfach zu mir nehme und nicht mehr heraus gebe?

§ 235 Abs.1 StGb  lesen
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#33
War auch eher eine Frage, als eine Absicht von mir. War eher nach dem Motto "interessiert ja eh keinen, solange es die Mutter ist"
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#34
Die will nur Geld. Die Tochter ist ihr egal. Was zahlst du ihr?
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#35
Unterhaltsvorschuss
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#36
(18-01-2015, 17:31)Anzulo schrieb:  War eher nach dem Motto "interessiert ja eh keinen, solange es die Mutter ist"

Genau.

"Wenn das Kind bei der Mutter ist, ist doch alles in Ordnung" sagte der Polizist, als ich Strafanzeige wegen Kindesentziehung aufgeben wollte.

Das begab sich in dem selben Jahr, als die Justizministerin veröffentlichte, dass der 235 den Umgang strafrechtlich schützt.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#37
(18-01-2015, 17:20)Zala schrieb:
(18-01-2015, 17:14)Anzulo schrieb: Und was ist, wen ich das Kind einfach zu mir nehme und nicht mehr heraus gebe?

§ 235 Abs.1 StGb  lesen
Gilt mMn nur wenn kein gSR/ABR besteht oder eine gerichtliche Umgangsregelung besteht, die der KV missachten würde.

@Anzulo
Wie ist der juristische Stand ?
Noch keinen schriftlichen Beschluss zum ABR ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#38
Nein, noch kein schriftlicher Beschluss
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#39
Na bitte, dann winke mal mit der potentiellen "Gefährdetheit" der Zahlungen. Wer kann hier helfen? Zala? Che? Netlover?  Nerdl. Orakel? Bei dem Thema wird die sicher sehr wütend, aber gesprächig. Oder du provozierst sie zu Ausfälligkeiten.
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#40
Ich wollte eigentlich keine Prozess mit unlauteren Mitteln gewinnen.
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#41
Unlautere Mittel? Vor welcher Instanz denn? Vor der Helferindustrie?
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#42
(18-01-2015, 16:49)Anzulo schrieb: Mutter verweigert den Umgang.
7 Wochen her das ich die Kleine gesehen habe.
Und zuvor ?
KM ist doch schon seit ca. 6 Monaten weg ?

(18-01-2015, 17:12)karlma schrieb: Nach Juristenmeinung hat sie mit der Verweigerung des Umgangs noch keinen Fehler gemacht, weil es noch keine Regelung gibt, gegen die sie verstossen konnte.
Stimmt so nicht, siehe § 1684 BGB.


(18-01-2015, 17:14)Anzulo schrieb: Und was ist, wen ich das Kind einfach zu mir nehme und nicht mehr heraus gebe?
Eine radikale Möglichkeit, die zumindest in einem mir bekanntem Fall zum Erfolg geführt hatte (allerdings nach längerer Flucht der KM durch Deutschland).
Nach dem doch länger vergangenem "geduldeten" Wegzug der KM (ohne sorfortige rechtliche Schritte eingeleitet zu haben) aber eher erfolglos und einer zukünftigen gerichtlichen Umgangsregelung nicht dienlich.

Warum hast Du nicht längst einen Eilantrag bzgl. Regelung des Umgangs am Gericht gestellt ?
Dein ABR-Antrag hätte parallel laufen können.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#43
(18-01-2015, 18:00)Pistachio 00 schrieb:
(18-01-2015, 17:12)karlma schrieb: Nach Juristenmeinung hat sie mit der Verweigerung des Umgangs noch keinen Fehler gemacht, weil es noch keine Regelung gibt, gegen die sie verstossen konnte.
Stimmt so nicht, siehe § 1684 BGB.

Deswegen "Juristenmeinung".
Dass das Gesetz anderes vorsieht, wissen wir. 
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#44
Wie hast du den Anwalt bezahlt, wenn du nicht den Mindestunterhalt zahlst? Du bist offenbar Mangelfall.
Auf der finanziellen Ebene erreichst du nichts für den Umgang. Damit verstärkst du nur die Opferposition der Ex.
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#45
Wenn´s eine Chance gegeben hatte, dann mMn direkt nach dem Wegzug der Mutter mit dem Kind, weil sich hier die Mutter rechtswidrig verhalten hatte: Antrag auf einstweilige Anordnung der Rückführung des Kindes zum anderen sorgeberechtigten Elternteil; die geschaffene Entfernung hätte für die Annahme gestanden, dass die Mutter den Umgang des Kindes mit dem Vater behindern will. Der Vater hätte allerdings auch darstellen müssen, dass er eine Ganztagsbetreung des Kindes hin bekommt.

Nach ´nem halben Jahr ist das nicht mehr erfolgversprechend. Die Mutter mag krank sein - hier ist nicht dargestellt (oder ich hab´s überlesen), dass sich aus dieser/n Krankheit(en) bereits konkrete negative Auswirkungen für die kindliche Entwicklung ergeben haben oder sich unabdingbar ergeben werden: Hier wäre zunächst zu klären, welche Hilfen für die Mutter notwendig wären und gefunden werden könnten und wieviel sie zuläßt. Ansprechpartner wäre das JA am Wohnort der Mutter.

Möglicherweise ist der Hilfebedarf der Mutter eine Chance für den TO, Umgang über den Standard hinaus zu realisieren...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#46
(18-01-2015, 19:13)wackelpudding schrieb: Möglicherweise ist der Hilfebedarf der Mutter eine Chance für den TO, Umgang über den Standard hinaus zu realisieren...

Bei einer Entfernung von 180 km?

Halte ich für unwahrscheinlich.
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#47
Kommt darauf an, was er leisten kann und ob es für´s Kind gut ist: Ich hatte zuletzt jede 3. Woche von Dienstag nach der Schule bis nächste Woche Dienstag nach der Schule Abschiedsessen mit Sohnemann. Für den TO kann natürlich nur gelten, dass er sich über seine Möglichkeiten klar werden muss...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#48
yepp...da uneinigkeit über wohnort und kind schonn so lange zwangsentfremdet wurde....sehe ich, daß der gewöhnl. aufenthalt bei ex ist, zu einem entzug des abr wird es nicht kommen, da beide erziehungsfähig sind.

den anwalt würde ich auf den meeresgrund schicken und das mandat entziehen,

mein vorschlag: (wenn noch kein beschluß oder vergleich ergangen - oder hat der richter schon eine richtung angegeben???)

1. beantrage umgang 2 x mtl von freitag nachm. bis sonntag abend
2. wenn du es dir einrichten kannst, 2 tage die woche, klar die 180 km mußt du in kauf nehmen, aber u.u. beim JA finanzielle hilfe für die fahrt beantragen - das geht - lass dich nicht abwimmeln!
3. hast du prozesskostenhilfe beantragt???? wichtig - evtl. diesen antrag noch nachschieben!
4. in den umgangstitel sofort den sog. boykott§§ einbauen und sofort antrag auf ordnungsgeld, wenn umgang ausfällt.
5. evtl. in den umgangsplan 1 jahr im voraus vom gericht festsetzen lassen. wie ihr das dann regelt, bleibt euch überlassen! ABER auch ausgefallenen umgang (normalerweise wenn schuldiger der umgangsberechtigte, fällt der umgang eben aus...)
6. evtl. mit dem richter persönlich sprechen - manche sind nett unterhalten sich mit dir, wenn du entsprechend auftrittst!

bb
netlover
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#49
Also ich habe auch so eine Entfernung und halte folgendes Realistisch.

Alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag

Hälftige Ferien im Wechsel es spielt das momentane Alter des Kindes keine Rolle

Feiertage Ostern, Weihnachten usw. auch im Wechsel


Das Jobcenter bezahlt es via Besonderer Bedarf alles andere wird sich der TO nicht leisten können.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#50
Anzulo,

Du hast dem Aus- und Wegzug der Mutter mit Kind durch Untätigkeit quasi zugestimmt, den
Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter akzeptiert.
Der Drops ist mE gelutscht!

Jetzt kann es unterhalb der Schwelle einer KONKRETEN Kindsgefährdung durch die Mutter für Dich eigentlich nur noch um Regelung des Umgangs gehen UND wie die schwächelnde Mutter zum Wohle des Kindes stabilisiert werden kann.

Leider hast Du dazu noch nicht viel gesagt.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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