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Neuer Job und Neuberechnung von Kindesunterhalt
#1
Moin,

ich habe ein Angebot für eine Stelle ab 1.3.
Mein KU-Titel läuft zum 30.04. aus. Es wird also alsbald eine Neuberechnung der Gegenseite stattfinden (in der Hoffnung mehr zu bekommen).

Bei dem neuen Job steigt mein Grundgehalt, allerdings verliere ich div. steuerfreie Zuschläge für Schichtdienst. Unterm Strich habe ich, mit einem eingetragenen Steuerfreibetrag, dasselbe Netto.

Allerdings ist die neue Stelle 80km weit weg. Laut den Unterhaltsrichtlinien meines örtlichen OLG, was bei vielen ähnlich sein wird, kann ich ja Arbeitsaufwendungen in Abzug bringen.

Dort steht 5%, maximal 150€ - außer die Aufwendungen sind deutlich höher. Fahrtkosten werden nach gesamter Strecke berechnet, ab 30km mit 0,20€/km.

Komme auf ~579€ anrechenbare Fahrtkosten. Damit rutsche ich natürlich recht tief. Werden jetzt noch, wie bei erster Berechnung, andere Sachen berücksichtigt, rutsche ich unter 1500€ netto und damit auf Mindestunterhalt von 225€.

Aktuell zahle ich 257€ (Stufe 3).

Die neue Stelle baut auf meinen höheren Abschluss auf, den ich vier Jahre neben dem Job für sehr viel Geld erworben habe. Da ich in meiner jetzigen Facharbeiter-Position gehaltstechnisch am Ende angelangt bin und in der neuen Firma natürlich wieder von vorne anfange, allerdings mit zukünftigen Gehaltssteigerungen, ist mir die Stelle wichtig und insgesamt für die Zukunft ja auch sinnvoll. Will den Abschluss ja auch nicht in Gulli werfen.

Das Argument, das man sich bei hohen Fahrtkosten eine Wohnung am Dienstort suchen muss, wird schwer. Der Mietspiegel hier liegt bei 4,75€/m² und am Dienstort bei 11,50€/m²! Werde dort kaum eine bezahlbare Wohnung mit Kinderzimmer finden.

Wie seht ihr die Chancen, das ich mit einem neuen Titel niedriger gestuft werde bzw. die Gegenseite das akzeptiert/akzeptieren muss?
Da ich den Mindestunterhalt zahlen kann, sollte die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" ja nicht direkt greifen.

PS.: Vorteil von der Stelle ist auch, dass ich das Kind nach Feierabend direkt abholen kann aufm Heimweg und, wenn die Mutter mitspielt, es auch nach dem Umgangswochenende direkt in den Kiga bringen kann.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#2
Solange Du Mindestunterhalt bezahlst, ist alles ok!

Die Frage der Mutwilligkeit, auf Arbeitseinkommen wird von den Giersocken sicherlich gestellt werden. Dem begegnest Du damit, dass Du mit dem neuen Job wesentlich bessere Perspektiven hast; einerseits was zukünftige Gehaltssteigerungen angeht und andererseits eine erhöhte Jobsicherheit.

Beides kommt UHN langfristig zu Gute.

Es könnte das Argument kommen, du sollst mit öffentlichen Verkehrsmittel fahren; die sind billiger als KM-Kosten. Hat gegnerischer RA versucht; Richterin sagt, wenn Mindestunterhalt, alles OK!

Machst Du vorab Urkunde bei Jugendamt? Soll wohl Gegenstandswert im Prozess reduzieren.
remember
Don´t let the bastards get you down!

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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
(06-01-2015, 20:21)Antragsgegner schrieb: Komme auf ~579€ anrechenbare Fahrtkosten. Damit rutsche ich natürlich recht tief. Werden jetzt noch, wie bei erster Berechnung, andere Sachen berücksichtigt, rutsche ich unter 1500€ netto und damit auf Mindestunterhalt von 225€.


Aktuell zahle ich 257€ (Stufe 3).

Wenn das mal so einfach wäre. Tongue  Wirst Du bald 67? Mal eben von Stufe 3 auf Mindestunterhalt?

Ich, wäre ich RichterIn, würde Dir Böswilligkeit unterstellen.
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#4
Von knapp über 1900 auf unter 1500 is nunmal nicht so schwer.

Wenn von der unteren Grenze an die obere Grenze rutscht.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#5
Und wegen 32 Euro willst Du eine Welle machen?
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#6
Vielleicht lässt du die Zahlung tatsächlich auf der bisherigen Höhe und reduzierst KU auf 100% erst, wenn Kind die nächste Altersstufe erreicht.

Dann gibt es wirklich Effekt!
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#7
(06-01-2015, 20:21)Antragsgegner schrieb: Wie seht ihr die Chancen, das ich mit einem neuen Titel niedriger gestuft werde bzw. die Gegenseite das akzeptiert/akzeptieren muss?
Da ich den Mindestunterhalt zahlen kann, sollte die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" ja nicht direkt greifen.

Vielleicht akzeptiert die Gegenseite ja die neuen Zahlen, ohne dass es wieder vor Gericht geht. Wenn es vor Gericht geht, wird es so oder so teuer Dank der beknackten Anwaltspflicht. Dass das Gericht nichts weiter wie teures Roulette ist, weisst du ja, nur die Bank gewinnt immer (die Typen im Talar). Deine Zahlen und Verhältnisse sind vielseitig interpretierbar und lassen locker Raum für jede Entscheidung zwischen Nullakzeptanz und Vollakzeptanz.

Falls es zum Verfahren kommt, musst du nicht nur mit Zahlen argumentieren. Dann sollten auch Begründungen wie "Schichtarbeit zeitlich nicht mit Umgangspflicht vereinbar" genannt werden.
PS: Wenn du lange den alten, zu hohen Betrag weiterzahlst, lieferst du selbst den Beweis, dass die Unterhaltshöhe angemessen ist.
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#8
(06-01-2015, 22:31)blue schrieb: Und wegen 32 Euro willst Du eine Welle machen?

Das ist Sprit für 400km, also 2,5 Fahrten zur Arbeit, für mich!
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#9
Sag Deiner Ex - das Du eine neue Stelle antrittst (der alten Firma gehts halt nicht mehr so gut - fehlende Aufträge eventuell Kurzarbeit Big Grin )- und der Aufwand eben größer ist - Du aber bereit bist nur eine Stufe weniger zu zahlen anstatt zwei - einige Dich mit ihr (falls möglich) und lasse es Dir von Ihr quittieren - erkläre Ihr die Sachlage - glaube nicht das deine Ex wegen einer Stufe ein Faß aufmacht - auch für einen RA recht unintressant da ja nur 16 Euro - Streitwert 192,- im Jahr!

Gruß Zahlvater
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#10
Ja das hatte ich auch schon überlegt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#11
Zeig Dich kompromissbereit und versuch Dich aussergerichtlich zu einigen, spart Zeit, Geld und Nerven.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#12
Ohne Not würde ich nichts verschenken und nachgeben kannst du immer noch. Erst mal den korrekten Betrag verlangen. Deswegen gibts noch keine Klage.
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#13
Zwischen Stellenantritt und Titel-Ende finde ich auch, erst mal den korrekten Betrag als Verhandlugnsgrundlage zu nehmen.

Dann kannst du immer noch rechtzeitig vor Auslaufen des Titels entscheiden, ob Kompromissfähigkeit da ist oder ob du ihr einen neuen, wieder befristeten Titel einseitig vorsetzt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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