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Fragen zu Kindesunterhalt, Kinderfreibetrag & Steuererklärung
#1
Moin,

da die eine Frage die andere einschließt und ich im Forum nichts weiter gefunden habe, packe ich das hier mal zusammen - da is für jeden Spezialisten hier im Forum was dabei Tongue (u.a. bestimmt Freaky)

1. Kindesunterhalt & Auskunft
Mein Titel läuft noch bis Mai 2015. Bei der Scheidungsverhandlung hat Ex-RAttin bereits angekündigt, das sie deswegen noch auf mich zukommen wird. Ich werde also spätestens April wieder die Hosen runterlassen dürfen. Alles riecht danach, das ich mehr zahlen darf. Ich habe seit der Trennung keine Steuererklärung mehr eingereicht (für 2013 und jetzt 2014), da eine eventuelle Erstattung ja voll angerechnet wird. Meine Ausrede bei Nachfragen wäre, das ich zuletzt nachzahlen musste (noch beim Splitting im Trennungsjahr) und seitdem keine Lust mehr drauf habe. Kann man mich zu einer Steuererklärung wegen KU-Steigerung verpflichten? Ich will, wenn, die Steuererklärungen erst nach dem neuen Titel machen, damit man es nicht mit bekommt. So meine Hoffnung.

2. Kinderfreibetrag wirksam & Kindergeld
Mein Einkommen lag 2013 bei ~44000€ und 2014 wird es auf ca. 48000€ hinaus laufen. Habe das Kind mit 0,5 auf der Karte. Laut Brutto-Netto-Rechner macht sich das nur wenig wirksam. Wie ist das mit Kindergeld, was Exe bezieht? Wird das bei Wirksamwerden des Kinderfreibetrags von der Steuerersparnis, weil schon bezogen, gleich abgezogen und ich erhalte nur die Differenz zwischen Kinderfreitrag-Ersparnis und Kindergeld? Habe ja nur den halben Freibetrag, wird ja auch nur das halbe Kindergeld entsprechend wirksam?! Bin ich mit dem eingetragenen Kinderfreibetrag automatisch Steuererklärungspflichtig? Ich wurde bereits erinnert vom Finanzamt, habe aber angekreuzt, dass ich mich nicht verpflichtet fühle (gab die Ankreuzmöglichkeit). Seitdem kam nichts mehr.

3. Steuererklärung
Kann mir eine Steuererklärung nach neuer Titel-Festsetzung, sollte es bekannt werden, nachteilig ausgelegt werden oder gilt die Sperrfrist von 2 Jahren konkret? 
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#2
(27-12-2014, 03:28)Antragsgegner schrieb: Kann man mich zu einer Steuererklärung wegen KU-Steigerung verpflichten?

Man kann, aber das passiert eher selten. Der Richter kann dir jede nur mögliche Verpflichtung aller Art auferlegen und dir fiktives Einkommen unterschieben, wenn du dem nicht nachkommst. Das Risiko steigt, je weniger Unterhalt zu zahlst. Als Mangelfall kannst du dich drauf verlassen, dass sie dir alles unterjubeln.
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#3
Das halbe Kind wirkt sich auf die Einkommensteuer gar nicht aus, auf den Soli aber schon. Zur Abgabe bist Du verpflichtet, wenn Du einen Kinderfreibetrag oder Kinderbetreuungsfreibetrag in Deinen ELSTAM eingetragen hast. Wegen des halben Kindes musst Du nicht abgeben.

Das Kindergeld hat mit dem halben Kind auch nichts zu tun. Das Finanzamt prüft bei Einreichen der Steuererklärung, ob für Dich das hälftige Kindergeld oder die Freibeträge günstiger wäre und berücksichtigt das entsprechend. Die machen doch tatsächlich freiwillig und unaufgefordert Günstigerprüfungen.

Wer hat Dich aufgefordert, Deine Steuererklärung abzugeben? Das Lustige ist ja, dass die jemanden, der nicht zur Abgabe verpflichtet ist, gerne auffordern können, eine Steuererklärung abzugeben. Dann stellt man brav seinen Antrag auf Veranlagung und wenn einem der Bescheid dann nicht gefällt, weil man eine Nachzahlung hat, dann zieht man seinen Antrag halt wieder zurück. Man darf gestellte Anträge schließlich zurückziehen. Und dann kann das Finanzamt sich ärgern, aber machen können die nix. Och, schade aber auch...

Wozu das JA Dich verdonnern kann, kann ich Dir leider nicht sagen, da sind die Jungs dran.
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#4
@p: da ich bereits Stufe 3 bezahle und sehr vermutlich auf Stufe 4 hoch komme, ist das Kind recht gut versorgt.

Mit JA habe ich keinen Kontakt und auch KU habe ich direkt mit der EX-RAttin ausgehandelt inkl. Titel vom Notar. Mit JA will ich nix zu tun haben.

@Freaky: aber was passiert, wenn die Günstigerprüfung jetzt für den Kinderfreibetrag ausfällt? Kriege ich dann komplett die Steuererstattung für das halbe Kind und muss gleichzeitig das hälftige Kindergeld an die Familienkasse zurück zahlen oder wird das automatisch untereinander verrechnet?
Ab welcher Summe kommt denn das halbe Kind in etwa zum tragen? Laut Rechenbeispiel bei Wikipedia bereits bei 40000€ brutto in 2010.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#5
(27-12-2014, 17:49)Freaky schrieb: Wozu das JA Dich verdonnern kann, kann ich Dir leider nicht sagen, da sind die Jungs dran.
Das "verdonnern" funktioniert bei denen eben nicht so, dass sie einen auf die Streckbank legen, bis man das tut, was sie wollen, sondern dadurch, dass man einfach so rechnet, als hätten man es getan.
Und meistens noch viel schlechter.
Wenn man das auch nicht will, muss man eben das tun, was sie wollen.

Das JA kann das natürlich auch nicht entscheiden aber wenn sie dann einen Richter überreden, dass für sie zu entscheiden, steht man eben doch wieder unter der kalten Dusche.
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#6
In dem Fall, dass bei der Günstigerprüfung raus kommt, dass für Dich die Freibeträge günstiger wären, wird das beim Finanzamt verrechnet. Die Familienkasse hat nichts damit zu tun.

Die Freibeträge werden Dir abgezogen und dafür dann das Kindergeld draufgerechnet.

Ich habe keine aktuellen Unterlagen hier und meine CD ist auch für 2013. Ich kann Dir daher leider nicht sagen, ab wann das halbe Kind zum Tragen kommt.

Eigentlich ist so ein halbes Kind ja Blödsinn. Das fällt ja um. Big Grin
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#7
(27-12-2014, 23:45)Freaky schrieb: Eigentlich ist so ein halbes Kind ja Blödsinn. Das fällt ja um. Big Grin
Nicht wenn man es horizontal teilt! Smile
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