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OLG FFM 6 UF 323/13 vom 11.6.2014: Reithobby des Kindes ist Mehrbedarf
#18
Der KV hat. Deswegen muß er geben. Und weil er nicht wie gefordert Auskunft erteilte, muß er immer mehr geben. Na und wenn die verwöhnte Tochter demnächst die Raumfahrt für sich als Hobby entdeckt, wird ihr Vater ihr wohl ein eigenes Raumschiff samt Wartungskosten finanzieren müssen.

Die Tochter muß das halt nur mit ihrer Mutter besprechen. Da die ja Inhaberin bzw. Ausüberin der unwichtigen gemeinsamen Sorge ist!
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RE: OLG FFM 6 UF 323/13 vom 11.6.2014: Reithobby des Kindes ist Mehrbedarf - von Dzombo - 30-12-2014, 05:12

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