28-12-2014, 12:09
Über den Umfang der Auskunftspflicht gibt es eine umfassende Rechtssprechung, die mehrere Regalmeter umfasst. Dass dies nur Bescheinigungen vom Arbeitgeber umfassen würde und ansonsten der Unterhaltsberechtigte irgend etwas vorgeben müsste, ist eine putzige Phantasie. Für den Anfang empfehle ich die Unterhaltsleitlinien, dort ist grob umrissen was als Einkünfte zählt und worüber Auskunft gegeben werden muss.