Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Karlsruhe 13.6.2014: Wann vereinfachtes Verfahren Antrag gemeinsame Sorge?
#1
Ob die vorgetragenen Gründe tatsächlich zutreffen, ist zunächst nicht relevant. Allein der Vortrag potentiell das Kindeswohl berührender Gründe schließt das vereinfachte Verfahren im Grunde aus. Zur genaueren Prüfung stehen sodann die Anhörung und Vorträge der Eltern zur Verfügung:
http://openjur.de/u/708176.html

Was  für eine Verarschung. Für wie blöd halten die eigentlich die Anwälte der Mütter.
Welche Anwältin  ist bitte schön nicht in der Lage so etwas zu formulieren:

"Das vereinfachte Verfahren kommt nicht in Betracht, wenn - jedenfalls im Ansatz - Gründe vorgetragen werden, die im Bezug zum gemeinsamen Kind, zum Eltern-Kind-Verhältnis und/oder konkret zum Verhältnis der beteiligten Eltern und somit im Zusammenhang mit der Einrichtung des Sorgerechts stehen können."

http://trennungmitkind.com/allgemein/ver...sorgerecht
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
OLG Karlsruhe 13.6.2014: Wann vereinfachtes Verfahren Antrag gemeinsame Sorge? - von Absurdistan - 09-12-2014, 09:34

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kommunikationsverweigerung als zulässiges Instrument gegen gemeinsame Sorge CheGuevara 7 10.262 26-10-2016, 00:29
Letzter Beitrag: Gualterius
  OLG Celle, 15 UF 44/15: Gemeinsame elterliche Sorge nicht unser Leitbild Bluter 6 8.084 30-09-2015, 12:53
Letzter Beitrag: Bluter
  Unterhalts-Wette erlaubt -OLG Karlsruhe, vom 8.4.2014, 18 WF 32/14 sorglos 14 16.525 23-04-2015, 14:37
Letzter Beitrag: pudding
  OLG Karlsruhe 3.7.2014, 18 WF 11/14: Missbrauchsvorwürfe ziehen immer p__ 15 12.623 30-12-2014, 21:13
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste