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ARD: "Teure Trennung: Geht Scheidung ohne Rosenkrieg?"
#90
(10-12-2014, 17:45)Leutnant Dino schrieb:
(10-12-2014, 16:05)Ibykus schrieb: wie aber kommt man auf die Idee, im Beisein eines Rechtsanwaltes zu behaupten (und auch noch nach Belehrung darauf zu bestehen!), eine Unterhaltspflichtverletzung in Bezug auf den Ehegattenunterhalt sei nicht strafbar?
§ 170 StGB erfordert eine gesetzliche Unterhaltspflicht!

Die objektiven Tatbestandsmerkmale des Grunddelikts nach § 170 Abs. 1 StGB sind das Vorliegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht.

eben!
Besteht eine solche Unterhaltspflicht, dann kann man sich nach 170 strafbar machen, wenn man sie widerrechtlich verletzt.


LtDino schrieb:
Die Unterhaltspflicht setzt voraus, die verwandtschaftlichen Beziehung, die Leistungsfähigkeit des Täters und die Notlage des Unterhaltsgläubigers, nicht für den eigenen Unterhalt sorgen zu können. Das ist in der Regel bei minderjährigen Kindern der Fall. 

was ja nicht bedeutet, dass -deine Behauptung!- die Verletzung des Ehegattenunterhalts nicht strafbar ist  Huh



Lt Dino schrieb:
Auch unterhaltspflichtige Mütter können sich nach diesem Gesetz strafbar machen und werden in der Praxis bei einem Verstoß, wenn auch seltener, bestraft.
was ja nicht bestritten wird, worum es aber auch nicht ging!

Objektiv falsch war ja nur deine Behauptung, eine Verletzung des Ehegattenunterhaltes sei nicht nach 170 strafbar!

Übrigens: auch die Verletzung des nachehelichen Unterhalts ist  nach 170 StGB strafbar!



(10-12-2014, 18:42)Leutnant Dino schrieb: Im Moment bin ich vom Fernsehen gesättigt. Die Vorbereitung, die Aufnahmen, die Kommentare, die Presse und immer die Frage, ob ich mich blamiert habe oder nicht.
warum solltest Du Dich blamiert haben?

Blamiert haben sich all jene, die nicht verstehen können, dass Väter auf der Stelle stehen und abschalten können oder es können wollen, wo Mütter sich mit den gemeinsamen Kindern aus dem Staub machen.

Kinderklau gegen konsequenten Selbstschutz.

Da ist mir Selbstschutz, noch dazu, wenn er auch den Kindern zugute kommt, wesentlich lieber.

Sich unter Mitnahme der gemeinsamen Kinder vom Vater zu trennen kann nach meinem Gerechtigkeitsverständnis nur einen Anspruch darauf begründen, weiterhin zusammen als Eltern zur Verfügung zu stehen.

Aber: "Wir sind jetzt mal weg, hier ist meine Kontoverbindung, nun zahl mal schön", müsste doch eigentlich eine Prügelstrafe nach sich ziehen.
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RE: ARD: "Teure Trennung: Geht Scheidung ohne Rosenkrieg?" - von the notorious iglu - 06-12-2014, 16:38
RE: ARD: "Teure Trennung: Geht Scheidung ohne Rosenkrieg?" - von the notorious iglu - 10-12-2014, 17:10
RE: ARD: "Teure Trennung: Geht Scheidung ohne Rosenkrieg?" - von Ibykus - 10-12-2014, 20:31
RE: ARD: "Teure Trennung: Geht Scheidung ohne Rosenkrieg?" - von the notorious iglu - 12-12-2014, 10:56
RE: ARD: "Teure Trennung: Geht Scheidung ohne Rosenkrieg?" - von the notorious iglu - 12-12-2014, 14:10

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