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BSG, 18.11.14: Nur Fahrkarten bei Umgangskosten, Az. B 4 AS 4/14 R
#1
Der Vater machte Umgangskosten beim Jobcenter für die Abholung seines Kindes von der Mutter
geltend. Das Jobcenter wollte die geforderte Kilometerpauschale von 30 Eurocent je gefahrenem
Kilometer nicht bezahlen und so ging der Fall vor die Gerichte. Nach anderen Quellen als der unten angegebenen, argumentierte der Vater u. a., die Nutzung der Bahn sei nicht zumutbar, da so die Gesamtwegstrecke 5 Stunden Reisezeit benötige, mit dem KFZ jedoch nur etwa 3 Stunden. Das BSG hat entschieden, das nur die notwendigen Kosten ersetzt werden. Notwendig war nach Auffassung der Richter eine Bahnfahrkarte.

Quelle: BayRVR
http://bayrvr.de/2014/11/18/bsg-fahrtkos...hntickets/

Hoffentlich führt das nicht dazu, das die Väter den Umgang demnächst in der Bahn ausüben müssen, wenn das Kind in München abgeholt werden muß, um ein paar Stunden des Wochenendes in Flensburg zu verbringen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#2
Warten wir erst mal den kompletten Entscheidungstext ab.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Naja, jetzt kann man ja auch für 10 Euro mim Bus von Flensburg nach Rosenheim. Dauert 16 Stunden einweg aber man spart ja Geld.
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#4
(19-11-2014, 15:56)MasterOfDesaster schrieb: Naja, jetzt kann man ja auch für 10 Euro mim Bus von Flensburg nach Rosenheim. Dauert 16 Stunden einweg aber man spart ja Geld.

Das sind aber m. E. Fahrzeuge privater Reiseanbieter und keine "öffentlichen" Verkehrsmittel, die zu einem Verkehrsverbund gehören. Praktisch wird das wohl darauf hinauslaufen, das letztlich die Kosten gedeckelt werden. In Fällen grosser Entfernung muß man dann eben den Umgang im Abteil verleben oder eben das wieder durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit ausfechten. Wenn es teurer wird, muß man wieder bei der Umgangsfrequenz Abstriche machen. Ich kenne einen Fall aus einem anderen Forum, da wurde dem 13jährigen Kind durch das Sozialgericht eine Hin-und Rückreise mit dem Flieger zu dem Vater ermöglicht, ein oder zweimal im Monat. Genau weiß ich es nicht mehr. Wenn die Trennungsfolgekosten zu teuer werden, tendieren die Sozialgerichte dahin, den Umgangszyklus zusammenzustreichen. Allerdings hat das SG Oldenburg das mal anders gesehen und meinte, es gäbe gar keine Kostengrenze bei der "Sozialisierung" der Kinder. Das geht auf einen analogen Beschluß des BVerfG aus den 70ern im Umgang mit Strafgefangenen zurück. Außerdem steht zu erwarten, das die Besuche mit zunehmenden Alter der Kinder abnehmen, also hier kein "Fass ohne Boden" aufgemacht wird.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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