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einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#6
Ok, ich verstehe schon - alles Jux und Dallerei und wieder mal keine Urteile zum Thema.

Deshalb ein Beispiel. Entsorgter Vater wird entlassen oder der Zeitvertrag läuft aus. Er bemüht sich um eine neue Anstellung in seinem bisherigen Tätigkeitsfeld und zahlt aus irgendwelchen Ersparnissen für die nächsten Jahre die 100% DDT, lebt von trockenen Brotkrumen oder bei seinen Eltern. Eine neue Stelle in seinem Spezialgebiet gibt es nicht. Nehmen wir mal an, er ist Hochschuldozent für Genderforschung oder Keltologie. Alle drei Jahre wird eine passende Stelle ausgeschrieben - da bewirbt er sich und bekommt sie nicht.

Realistisch, oder wird er irgendwann zu fachfremden Bewerbungen gezwungen? Kennt Ihr irgendwelche passenden Beispiele? Lassen JÄ entsorgte Väter in Ruhe, solange sie brav 100% zahlen?
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RE: einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von feministensoehnin - 10-11-2014, 22:56

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