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Plane Trennung und Scheidung nach kurzer Ehe mit 1 gemeinsamem Kind
#92
Moin, kurz vor Weihnachten soll jetzt endlich die Abänderungsklage eingereicht werden. Ich fasse mal zusammen, was im Entwurf der Klage bislang so drin steht (falls ihr mir noch kurzfristig mit Ergänzungsvorschlägen helfen wollt und könnt):
  • Ich bin seit 01.09.2019 arbeitslos und werde dies auch vorerst bleiben (arbeitsrechtliche Situation mit zwei Kündigungen wird konkret dargelegt). Meine Einkünfte haben sich daher wesentlich geändert.
  • Die Ex ist nicht mehr bedürftig, da sie eine Obliegenheit trifft, Vollzeit zu arbeiten, und sie damit selbst ihren Lebensunterhalt decken kann (Verdienstmöglichkeit wird konkret dargelegt).
  • Die Ex ist nicht mehr arbeitslos, sondern seit Jahren halbtags beschäftigt. Auch dies hat sich geändert.
  • Das Kind ist nicht mehr 3 Jahre, sondern 6 Jahre alt.
  • Mein letztes Einkommen vor der aktuellen Arbeitslosigkeit ist nicht eheprägend, da ich
    a) nach der Trennung und nach der Scheidung jeweils einen Karrieresprung gemacht habe; und b) während der Ehe (bis zur Trennung) überwiegend von Arbeitslosengeld lebte
  • Die Ehe (bis zur Trennung) war sehr kurz. Das eheliche Zusammenleben war sogar noch kürzer, da ich nach der Eheschließung erst mit der Ex zusammengezogen bin. Ich leiste schon länger Unterhalt, als die absolute Ehedauer bis zur Rechtskraft der Scheidung dauerte. Damit ist die nacheheliche Solidarität mehr als erfüllt.
  • Das Kind ist in der Grundschule (Ganztagsschule) betreut.
  • Das Kind wird regelmäßig auch von mir betreut. Ich kann meine Arbeitszeiten (40-Stunden-Woche bei Rückkehr in den Job) auch weiterhin so legen, dass eine Betreuung durch mich möglich ist.
  • Die Ex kann ihre Berufstätigkeitszeiten bestens mit den Zeiten der Ganztagsschule vereinbaren. Auch die Distanzen sind kurz. Alternativ gäbe es Arbeitgeber, die noch näher an der Schule sind.
  • Nach eigener Aussage ist die Ex mit ihrer Arbeit sehr zufrieden und kann ihre Arbeitszeit aufstocken.
  • Außergerichtlich hat die Ex bislang jede Einigung verweigert und verlangt weiter Unterhalt.
Ist das so gut, oder fällt euch noch was dazu ein?


(22-06-2019, 08:38)Theo schrieb: das valide Argument ist das mit der offenen Schulbetreuung. Die deckt vieles ab.



In Bezug auf die Betreuungsmöglichkeit durch Dich wegen potentieller Arbeitslosigkeit gilt das, was p geschrieben hat, analog: Du kannst erst damit argumentieren, wenn Du tatsächlich arbeitslos bist. Außerdem ist das ein vorübergehender Zustand. Also eher nicht geeignet, um ein lückenloses Betreuungskonzept darzustellen.



Deine Chancen stehen umso besser, je detaillierter Du nachweisen kannst, dass für eine durchgehende Betreuung gesorgt ist. Also: Wie weit wohnt die KM von der Schule entfernt? Kann sie tatsächlich von 8 bis 16.00 arbeiten, wenn die Schule um 8.00 beginnt? Gibt es Arbeitgeber, die Vollzeitarbeitsplätze in ihrem Beruf in der Umgebung anbieten?

Die Schulbetreuung wird dargelegt, der Betreuungsvertrag ist als Beweismittel dabei. Einer vorzeitigen Abholung meines Kindes habe ich widersprochen.
Da ich mich gegen die Arbeitslosigkeit mittels Kündigungschutzklage wehre, der Arbeitgeber aber einfach erneut gekündigt hat, ist die Arbeitslosigkeit ein ungewisser Schwebezustand, geprägt von teuren Rechtsstreitigkeiten.
Zur Distanz habe ich etwas geschrieben. Die Möglichkeit der Arbeitszeit von 8:00 bis 16:00 Uhr kann ich nicht konkret nachweisen, sie erscheint aber realistisch. Ich muss dies wohl unterstellen.
Die eigene Kindesbetreuung könnte ich ggf. noch konkreter nachweisen. Vorerst steht da nur "regelmäßig".


(04-07-2019, 08:54)p__ schrieb: Solltest du arbeitslos werden, kannst du mehr Betreuungsanteile übernehmen. Die Mutter muss sich zwar nicht auf eine Betreuung des Vaters verweisen lassen, aber es kommt trotzdem schlecht vor Gericht, Geld von einem arbeitslosen, betreuungsbereiten Vater herausklagen zu wollen

Ich habe meine eigene Kindesbetreuung betont, s.o.


Danke für euren bisherigen Input.
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RE: Plane Trennung und Scheidung nach kurzer Ehe mit 1 gemeinsamem Kind - von Corleone - 18-12-2019, 00:58

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