04-07-2019, 16:46
(04-07-2019, 16:30)Theo schrieb: Auch ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist ein Beschluss.
Nein, er ist ein Prozessvertrag. Voraussetzung ist korrekte Protokollierung. Eine Begründung ist weder in diesem Vertrag noch in anderen Verträgen Voraussetzung. Vielleicht verwechselst du Protokoll und Begründung.