(04-07-2019, 15:08)Alles-durch schrieb: Ich bin mir mit meiner Rechtsauffassung und der Befristung relativ sicher.
Hier geht es aber nicht um Rechtsauffasdungen, sondern um Tatsachen.
Noch einmal ganz von vorne: Ein Beschluss bestehtim Wesentlichen (abgesehen vom Rubrum usw) aus dem Tenor und der Begründung.
Im Tenor steht präzise und eindeutig das, was beschlossen wurde. Z. B. Der Antrsgsgegner zählt... an...
Der Tenor muss deshalb so klar und unzweideutig sein, weil er das angibt, was auch vollstreckt werden kann.
Wenn im Tenor etwas Ähnliches wie "zahlt bis zur Vollendung des xxx Lebensjahr des Kindes...", steht, dann ist der Beschluss befristet. Wenn nicht, dann nicht. Da gibt es nichts zu interpretieren.
Und wenn er eben nicht befristet ist, dann ist es keine Lösung, einfach die Zahlung einzustellen, denn dann kann aus dem Beschluss heraus vollstreckt werden.
Jetzt verstanden?