04-07-2019, 00:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-07-2019, 00:44 von Alles-durch.)
Worauf willst Du Dich mit der einigen? Die geht arbeiten und Du zahlst nur noch für das Kind. Zumindest habe ich den Vergleich genau so verstanden.
Die Dame versucht aber gerade nachzuverhandeln und schiebt das Kind vor.
Die hat im Detail alles bereits mit der Anwältin abgestimmt. Die versucht Einigungswillen zu dokumentieren und begründet den zusätzlichen Exen-Unterhalt über Kindeswohl. Das sieht halt bei Gericht dann alles gut aus.
Ob die Faul daheim hockt oder schon längst voll arbeiten geht, scheinst Du ja auch nicht zu wissen. Die hält schön alles unter Verschluss. Typische Anwaltsempfehlung.
Die Anwältin bekommst Du nicht raus. Die hat doch nen super Job gemacht. Unterhalt bis zum 6. Lebensjahr ohne dumme fragen.
Ich würde mich an den Vergleich halten und gar nichts mehr vereinbaren. D.h. ab dem 6. Lebensjahr Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und fertig. Dann würde ich abwarten was kommt.
Ich würde die auch mal um Offenlage bitten, um mal zu schauen was die verdient hat in den letzten Monaten. Ggf. verwickelt die sich dann schon selbst in Widersprüche mit dem notwendigen Exen-Unterhalt.
Bevor die Klagen, wird Dir die Anwältin schreiben. Dann kannst Du schauen was die an Munition haben. Ich würde da cool bleiben.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Befristeter Titel bis zum Grundschulalter oder?
Die Dame versucht aber gerade nachzuverhandeln und schiebt das Kind vor.
Die hat im Detail alles bereits mit der Anwältin abgestimmt. Die versucht Einigungswillen zu dokumentieren und begründet den zusätzlichen Exen-Unterhalt über Kindeswohl. Das sieht halt bei Gericht dann alles gut aus.
Ob die Faul daheim hockt oder schon längst voll arbeiten geht, scheinst Du ja auch nicht zu wissen. Die hält schön alles unter Verschluss. Typische Anwaltsempfehlung.
Die Anwältin bekommst Du nicht raus. Die hat doch nen super Job gemacht. Unterhalt bis zum 6. Lebensjahr ohne dumme fragen.
Ich würde mich an den Vergleich halten und gar nichts mehr vereinbaren. D.h. ab dem 6. Lebensjahr Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und fertig. Dann würde ich abwarten was kommt.
Ich würde die auch mal um Offenlage bitten, um mal zu schauen was die verdient hat in den letzten Monaten. Ggf. verwickelt die sich dann schon selbst in Widersprüche mit dem notwendigen Exen-Unterhalt.
Bevor die Klagen, wird Dir die Anwältin schreiben. Dann kannst Du schauen was die an Munition haben. Ich würde da cool bleiben.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Befristeter Titel bis zum Grundschulalter oder?