22-06-2019, 08:38
Hallo Corleone,
das valide Argument ist das mit der offenen Schulbetreuung. Die deckt vieles ab.
In Bezug auf die Betreuungsmöglichkeit durch Dich wegen potentieller Arbeitslosigkeit gilt das, was p geschrieben hat, analog: Du kannst erst damit argumentieren, wenn Du tatsächlich arbeitslos bist. Außerdem ist das ein vorübergehender Zustand. Also eher nicht geeignet, um ein lückenloses Betreuungskonzept darzustellen.
Deine Chancen stehen umso besser, je detaillierter Du nachweisen kannst, dass für eine durchgehende Betreuung gesorgt ist. Also: Wie weit wohnt die KM von der Schule entfernt? Kann sie tatsächlich von 8 bis 16.00 arbeiten, wenn die Schule um 8.00 beginnt? Gibt es Arbeitgeber, die Vollzeitarbeitsplätze in ihrem Beruf in der Umgebung anbieten?
Ein Kumpel von mir hat dem Gericht so nachgewiesen, dass seine Ex wirklich alle Möglichkeiten hätte, wenn sie Vollzeit arbeiten wollte.
das valide Argument ist das mit der offenen Schulbetreuung. Die deckt vieles ab.
In Bezug auf die Betreuungsmöglichkeit durch Dich wegen potentieller Arbeitslosigkeit gilt das, was p geschrieben hat, analog: Du kannst erst damit argumentieren, wenn Du tatsächlich arbeitslos bist. Außerdem ist das ein vorübergehender Zustand. Also eher nicht geeignet, um ein lückenloses Betreuungskonzept darzustellen.
Deine Chancen stehen umso besser, je detaillierter Du nachweisen kannst, dass für eine durchgehende Betreuung gesorgt ist. Also: Wie weit wohnt die KM von der Schule entfernt? Kann sie tatsächlich von 8 bis 16.00 arbeiten, wenn die Schule um 8.00 beginnt? Gibt es Arbeitgeber, die Vollzeitarbeitsplätze in ihrem Beruf in der Umgebung anbieten?
Ein Kumpel von mir hat dem Gericht so nachgewiesen, dass seine Ex wirklich alle Möglichkeiten hätte, wenn sie Vollzeit arbeiten wollte.