20-06-2019, 22:58
Die Voraussetzungen haben sich tatsächlich geändert, du könntest jetzt einen neuen Anlauf nehmen, den Exenunterhalt loszuwerden. Denk aber dran, dass diese Veränderungen tatsächlich eingetreten sein müssen. Du kannst nicht klagen mit der Begründung, dass ab nächsten Monat das Kind bei guter Betreuung in die Schule geht. Du kannst erst klagen, wenn das tatsächlich so eingetreten ist.