03-11-2018, 15:37
Es geht auch gar nicht. Eine Begründung fehlt. Es gibt keine veränderte Situation, die sich zum Kippen des Vergleichs eignet. Keine Lust mehr zu haben, den Unterhalt zu zahlen reicht nicht.
Solche Vergleiche sind praktisch immer Mist. Und meistens legt der Anwalt noch eins drauf an Unfähigkeit. Da wird dann dann das formulieren wichtiger Klauseln und Bedingungen übersehen, weils ja Arbeit ist. Ich habe schon erlebt, dass die Ex-Dame nach einem "bedingungslosen" Vergleich mit Unterhalt für sie dann doch wieder voll arbeitete. Sie hatte dann ihr Gehalt und den Unterhalt obendarauf. Der Vater ist auch nicht mehr dagegen vorgegangen, sondern hat die Restlaufzeit zähneknischend bezahlt. Hat auch nur durch einen Zufall davon erfahren, dass sie wieder voll verdient. Sie muss das ja nicht mal von sich aus mitteilen.
Solche Vergleiche sind praktisch immer Mist. Und meistens legt der Anwalt noch eins drauf an Unfähigkeit. Da wird dann dann das formulieren wichtiger Klauseln und Bedingungen übersehen, weils ja Arbeit ist. Ich habe schon erlebt, dass die Ex-Dame nach einem "bedingungslosen" Vergleich mit Unterhalt für sie dann doch wieder voll arbeitete. Sie hatte dann ihr Gehalt und den Unterhalt obendarauf. Der Vater ist auch nicht mehr dagegen vorgegangen, sondern hat die Restlaufzeit zähneknischend bezahlt. Hat auch nur durch einen Zufall davon erfahren, dass sie wieder voll verdient. Sie muss das ja nicht mal von sich aus mitteilen.