(11-12-2014, 13:13)Corleone schrieb: Mein Brutto-Jahresgehalt wird etwa 60.000 EUR betragen.Eine tolle Bescherung für Anwälte und Unterhaltsgattin.
(11-12-2014, 13:13)Corleone schrieb: .....und nicht mehr nach einer Hartz IV-Wohnung suchen muss, sondern mir eine ordentliche, teurere Wohnung nehmen kann.Naja, wovon man so träumt.
In der sog. Düsseldorfer Tabelle sind 360€ und ab Januar 380€ Warmmiete für einen Unterhaltsknecht vorgesehen. In vielne Städten liegt das unter H4.
Nach 290 KU und 1150 TU bleiben dir dann bestehnfalls 1400€ abzüglich Raten für Anwälte und Gericht.... Wahrscheinlich sollte man sofort mit Jahreswechsel die Steuerklasse 1 wählen - dann wird es weniger hart.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #