04-11-2014, 15:49
(04-11-2014, 14:50)tumi schrieb: Deutsches Familiengericht darf ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern.
http://www.rechtsindex.de/familienrecht/...-abaendern
Hier ein Fall der zeigt, dass Deutsche Gerichte das non plus ultra sind.
Ausländische Gerichte haben sich den deutschen zu unterwerfen.
Das Urteil ist zwiespältig:
In Bezug auf die KM entscheidet es anscheinend völlig richtig:
Zitat:Nach der durchgeführten Beweisaufnahme, insbesondere dem vom Senat eingeholten familienpsychiatrischen Gutachten, sei von einer Gefährdung des Kindeswohls auszugehen, wenn es derzeit zu einer Rückführung des Kindes in den Haushalt der Mutter kommen würde. Für das Kindeswohl sei es deswegen erforderlich, der Mutter die elterliche Sorge teilweise zu entziehen.
Die Entscheidung in Bezug auf den Vater scheint eine Frechheit zu sein:
Zitat:Mit dem angefochten Beschluss entzog das Familiengericht dem Vater vollständig und der Mutter teilweise - u.a. hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitsfürsorge - die elterliche Sorge.
Dieser Entzug ist durch das OLG offensichtlich bestätigt worden.
Simon II