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Umgangsverfahren: Der Dreisprung!
#1
Vielleicht ist es sinnvoll, sich einmal ein paar Gedanken darüber zu machen.
Meine Meinung dazu ist bekannt. 

Aktuell erreicht mich heute eine eMail, über die ich nur wieder den Kopf schütteln kann.
Mit Erlaubnis des Adressanten veröffentliche ich auszugsweise:

Zitat:es ist immer wieder das gleiche Schema:

  1. Die Mutter verhindert die Umgangstermine
  2. Ich versuche friedlich mit ihr zu sprechen, ich werde daraufhin angeschrien
  3. Ich versuche mit Jugendamt ins Gespräch zu kommen, es kommt zu einem Termin. Der Mutter wird vom JAnochmal gesagt,dass das Umgangsrecht vor allem ein Recht der Kinder ist und das einzuhalten ist.
  4. Es wird ebenfalls ignoriert, es kommt zum Umgangsverfahren am Amtsgericht
  5. Am Amtsgericht will davon keiner was hören, es ist den RichterINNEN nämlich völlig egal, dennoch müssen sie einen Umgangsbeschluss machen.
  6. Die Umgänge klappen einige Monate, dann geht es wieder von vorne los Mir wird sogar die tür vor der Nase zugeknallt, nachdem ich 400km mich durch den Verkehr gekämpft habe, ich werde vor den Kindern als dreckiger Wixxer vor den Kindern vom neuen Lebenspartner der Kinder beschimpft, die Kinder werden mir von diesem Mann in einem Bruchteil einer Sekunde aus den Armen gerissen und die Türe zugeknallt. Polizei nimmt es widerwillig auf, Notjugendamt ebenso. Versuchen wieder einen Kuschelkurs.
  7. Amtsgericht erfährt mit Beweismaterial davon, unternimmt NICHTS!!!
  8. Trotz Umgangsbeschluss wurde auch der Ferienumgang durch die Mutter verhindert. Ein Antrag auf Einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Kinder wurde abgelehnt. Es wurde auf Ordnungsgeld hingewiesen. Es kam dann heraus, dass der Umgangsbeschluss keine vollstreckbare Ausfertigung hatte, es also überhaupt keine Vollstreckung geben konnte…die Richterin hatte es „eben vergessen“
  9. Beschwerde dagegen und es kam endlich ein Nachtrag über eine vollstreckbare Ausfertigung, bis dahin war der Sommer vorbei….der Umgangsboykott ging ungehindert weiter
  10. Im September hatte ich eine Güteverhandlung….welch ein Unsinn, den keiner-außer die RichterIN verstand. Die wollten es sich wieder mal einfach machen. Ein Vergleich macht eben kaum Arbeit.

Lange Rede, kurzer Sinn. Genügend Material zum Beweis ist vorhanden, es interessiert aber keine der RichterINNEN.

Frage: Wie also kann ich erfolgreich mich gegen den ständigen Umgangsboykott wehren?
Meinen Sohn sah ich schon seit 10 Wochen nicht mehr !!!

Was will er denn noch beweisen?
Die KM tanzt ihm mittlerweile auf der Nase herum und die zwztl gestellten Ordnungsgeldanträge sind auch aus meiner Sicht zu unsubstantiiert und gingen deswegen ins Leere.
Man muss sich nach diesem mißlungenem Dreisprung wieder an den Anfang stellen und ganz neu aufbauen und mit einigem Glück eine Umgangspflegschaft einrichten um mit deren Hilfe Druck auszuüben.

Viel einfacher wäre alles gewesen, wenn sofort im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf die Boykotte reagiert worden wäre ....
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#2
Thema ins Fälleforum verschoben und nichtssagenden Betreff ergänzt.

(31-10-2014, 17:40)Gerald Emmermann schrieb: Die Umgänge klappen einige Monate, dann geht es wieder von vorne los

Wieso dann nicht Ordnungsgeld beantragt?

(31-10-2014, 17:40)Gerald Emmermann schrieb: Es kam dann heraus, dass der Umgangsbeschluss keine vollstreckbare Ausfertigung hatte, es also überhaupt keine Vollstreckung geben konnte

Wie wäre es denn gelaufen, wenn er stattdessen eine einstweilige Anordnung bekommen hätte, dann die Mutter eine Zeitlang pariert, schliesslich boykottiert, der Vater nichts tut und beim nächsten Boykott feststellt, dass die Vollstreckbarkeit vergessen wurde?

Ich halte es für ein Eigentor, mit solchen Fällen für einstweilige Anordnungen zu werben. Du hättest dieses Rechtsinstrument viel besser darstellen können, wenn du Fälle benannt hättest, in denen es tatsächlich von Vorteil ist. Die gibt es. Und es gibt auch Fälle, wo das nicht der Fall ist. Pauschal mit der Generalkeule "immer eine Einstweilige Anordnung" zu kommen bringt Hilfesuchenden überhaupt nichts.

(31-10-2014, 17:40)Gerald Emmermann schrieb: Man muss sich nach diesem mißlungenem Dreisprung wieder an den Anfang stellen

Richtig: Misslungen. Ob es aber generell das falsche Instrument war, bleibt offen.
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