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KM hat Namen des Vaters nicht in der Geburtsurkunde reingetan - was bedeutet das?
#1
Kurz: die KM hat heute geschrieben und gemeint dass das Kind nun da ist und dass der Name des Vaters (meinen, falls ich es überhaupt bin) nicht angegeben wurde. Ich frage mich deshalb was das rechtlich für mich bedeutet.

Prinzipiell habe ich nix gegen Kinder, im Gegenteil sogar aber so wie es überhaupt dazu gekommen ist und wie die KM im weiteren Verlauf sich verhalten hat, sehe ich kaum Chancen für eine normale Regelung. Aus diesem Gründen überlege ich nen polnischen zu machen aber soweit sind wird ja noch nicht. Trotzdem: wenn ich hier lese was man hier alles für Schikane und Demütigung über sich ergehen lassen muss, dann neige ich wirklich zu gehen. Als Mann bist Du eh nur der dumme der nur zahlen soll.

Achso, ja:

Polnischer Abgang

Die goldenen Regeln:
Verhalte dich unaufällig.
Kein schlechtes Gewissen.
Weihe niemanden ein.
Nütze den Moment.
Ein angekündigter polnischer Abgang = tschechischer Abgang.
Dreh dich nicht um.
Handy aus.
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#2
Das bedeutet gar nichts. Irgendwann wird der Namn nachgetragen, wenn die Bluthunde den Vater gefasst haben. Wenn du gehen willst, dann wäre der beste Zeitpunkt schon vor der Geburt gewesen. Da es aber nicht sicher ist, ob du der Vater bist, wärst du vielleicht grundlos gegangen.
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#3
Wenn sie wegen Unterhalt an hoppelt, kannst Du ja mal die Vaterschaft bestreiten. Mal sehen, was sie meint, wer noch in Frage kommt. Wird vielleicht lustig.
Wenn's einen Test gibt und Du warst es doch, kannst Du immernoch die osteuropäische Agangsmethode wählen ;-)
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#4
Sie will angeblich dass ich Test mache (sie schreibt sehr selbstbewusst aber das taten auch die Millionen von anderen Frauen die nem Typen ein fremdes Kind angedreht haben) und sie labert vom Notar usw, nehme an es geht um die Vaterschaftsanerkennung. Mache ich aber keinen Test kann mir doch keiner was tun, oder?
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#5
Das hast du sicher nicht ernst gemeint. Mit einem "Nö, ich mach keinen Test" wirst du höchstens einen herzhaften Lacher auf der Gegenseite erreichen. Natürlich kannst du mühelos dazu gewungen werden. Aufforderung, Klage, Zwangsvorführung.
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#6
Verdammt. Wäre also am Besten sich mit ihr zu einigen und ihn dann "privat" zu machen, oder? Sollte die Vaterschaft tatsächlich sein, was soll ich dann am besten meiden (Erklärungen abgeben bzw Dinge die ich generell nicht unterzeichnen sollte) ? Ich sags gleich, hab längere Zeit keinen Job gehabt und endlich seit 2 Monaten wieder was. Achso, ja. Schulden hab ich auch noch und ne EV musste ich auch schon Paar mal machen. Ahhhh wie mich das alles freut.
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#7
Mach einen privaten Test und unterschreibe dann die Vaterschaftserklärung. Danach wird man von dir Unterhalt verlangen, ein paar Jahrzehnte Kindesunterhalt und ein paar Jahre Betreuungsunterhalt. List dich mal im Forum ein, wenn das Thema "Aufstocker" behandelt wird.
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#8
Den test solltest du privat machen, is billiger und bis dahin solltest du den Ball flach halten. Schliesslich könnte es ja sein, dass du dochveine Beziehung zum Kind aufbauen möchtest. Dass nur Mutti in der Geburtsurkunde drin steht, bedeutet gar nichts.
Der ideale Zeitpunkt zum Verschwinden ist grundsätzlich dann, wenn du im Zielland auf eigenen Beinen stehen kannst. Ein weiterer guter Zeitpunkt wäre vor Beurkundung bzw. gerichtlicher Feststellung deiner Vaterschaft.

Ansonsten lese dich erst mal hier ein.
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#9
Danke für all die Infos, ich habe mich nun ein wenig eingelesen und habe folgende Fragen:

Selbstbehalt bei nichtehelichen Kind ist €1100. Beispielrechnung zur Verdeutlichung: wenn ich €1200 verdiene, dann muss ich nur €100 zahlen oder wie? Und was ist mit der restlichen Summe? Wer zahlt die? Wird mir das als Schulden irgendwo angerechnet oder kriegt die dann einfach nix? Ich war weder verheiratet noch sonstwas mit der KM.
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#10
Zu wenig eingelesen. Selbstbehalt für Kindesunterhalt ist 1000 EUR. Was aber nicht heisst, dass dir ein Selbstbehalt überhaupt zugestanden wird. Meistens nicht.
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#11
Bei Nicht-Erreichen des Mindestunterhaltes gibt es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ... Must Du halt nen Nebenjob suchen ... wird zumindest der Richter meinen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#12
Das mit dem Selbstbehalt ist nicht so einfach, da du ja von deinem Gehalt weitere Dinge "absetzen" darfst. Da geht es um Werbungskosten, Altersvorsorge.
Gerade bei den Werbungskosten kann Jugendamt, Du, oder ein gericht völlig anderer Meinung sein. Gleiches gilt, wenn du z.B. deine Wohnung mehr kostet als die 360€, die im Selbstbehalt zugestanden wird.

Liegst du deutlich unter Selbstbehalt und hast in der Vergangenheit stets darunter gelegen trotz 40Std. Job, dann ist die Chance sicherlich groß, dass du nicht leistungsfähig anerkannt wirst.
Liegst du drüber und kannst den Mindestsatz nicht bezahlen, wird man alle möglichen Kniffe nutzen um dir doch den Mindestsatz aufs Auge zu drücken.
Kannst du mindestens 133€ zahlen, lässt der Eifer des Jugendamts erheblich nach, was aber nicht bedeutet, dass du Ruhe hast. Denn solange Mutti nicht den Mindestsatz bekommt, kann sie weiterhin klagen...

Denke immer daran, dass der Unterhalt weiter steigen wird, inbesondere wenn das Kind bestimmte Altersgrenzen überschreitet. Dazu kommt die Gefahr von Betreuungsunterhalt für Mutti, danach noch Mehr- und Sonderbedarfe. Es ist aber auch kein Grund jetzt eine Kurzschlussreaktion zu starten.
Versuche gute Mine zum Spiel zu machen, versuche einen ggf heimlichen Vaterschaftstest zu machen und spiele die verschiedenen Möglichkeiten durch.
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#13
(28-10-2014, 05:22)CheGuevara schrieb: Bei Nicht-Erreichen des Mindestunterhaltes gibt es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ... Must Du halt nen Nebenjob suchen ... wird zumindest der Richter meinen.

Die gesteigerte Erwerbsobligenheit mit Nebenjob usw. ist längst vom Tisch.

Nun geht es nur noch darum, welche schulische und berufliche Ausbildung der Unterhaltspflichtige hat und zu was er gesundheitlich in der Lage ist.

Ein Beispiel davon habe ich heute hier

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9619

Eingestellt. 

Das OLG Hamm ist von 173 Stunden ausgegangen. Mehr nicht.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#14
Es gibt auch Frauen, die den Vater nicht angeben, damit sie den vollen Hartz4-Satz bekommen, ohne dass der Vater belästigt wird.
(27-10-2014, 20:14)Markus Müller schrieb: Sie will angeblich dass ich Test mache (sie schreibt sehr selbstbewusst aber das taten auch die Millionen von anderen Frauen die nem Typen ein fremdes Kind angedreht haben) und sie labert vom Notar usw, nehme an es geht um die Vaterschaftsanerkennung.
Weiß sie, was sie tut? Wird sie, wenn du zahlst, mehr Geld haben? Will sie dich ärgern?
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#15
Vielen Lieben Dank für all die Antworten! Ich weiß es sehr zu schätzen. Werde erstmal schauen was geschieht und dann weiß ich sicher mehr. Danke nochmal!
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