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Umgang durch Sozialrichter feststellen lassen
#26
@pudding
Ich denke, nun hast du die Antworten, insbesondere von @iglu. Mein verlinkter Hinweis hatte sich auf die angebliche "Mütterbestätigungsanforderungs-Mitwirkungspflicht" gerichtet.

Tatsächlich sind die Regelsätze nach Gesetz auch taggenau zu bemessen. D.h. wenn jemand am 11. des Monats in den Knast, in die Rente oder in langwierige Krankenhausbehandlung kommt, dann bekommt er 10 Tage und zwar vom 1. bis zum 10. des Monats Leistungen nach SGBII und danach ist er durch ein anderes Leistungssystem versorgt.

Nichts anders gilt bei Kindern. An den Tagen bei dir haben sie Anspruch auf SGBII-Leistungen - bei der Mutter sind sie durch ein anderes Leistungssystem, bestehend aus Kindesunterhalt, Kindergeld, Kinderzuschlag, etc. versorgt. Sie haben Leistungsanspruch an genau den bestimmten und bestimmbaren Tagen, wo sie bei dir sind. Das ist eine Folge des konstruktes "temporäre Bedarfsgemeinschaft".

Seit die Bundesagentur/Städtetag die temporäre Bedarfsgemeisnchaft abschaffen wollen, beobachte ich auch dass es die Jobcenter sehr genau nehmen mit den Tagen (vor allem bei Vätern).

Es spricht auch nicht dagegen, so wie bei der EKS für Selbständige jedes Monatsende eine Mitteilung und Vorschau der tatsächlichen Umgangstage zu machen. Ich finde viel kritischer und sexistischer die Praxis der "vorläufigen Bescheide" - dass Kinder in Umgangshaushalten erstmal nicht berücksichtigt werden, während in Alleinerziehendenhaushalten erstmal die Anwesenheit vemutet wird. Das widerspricht dem Grundsatz, dass die Leistungen im Vorraus zu erbringen sind.

Schau mal in deinen Kalender: Falls die Kinder in der Vergangenheit tatsächlich mehr als "2 Tage pro Woche" bei dir waren - dann würde ich Überprüfungsantrag zurück bis auf den 1.1.2013 (maximal) stellen und dem Amt jetzt so richtig Arbeit machen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#27
Das Thema dürfte damit abschliessend geklärt sein.
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten.
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#28
(11-11-2014, 17:08)pudding schrieb: Das Thema dürfte damit abschliessend geklärt sein.
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten.
Ich kann pudding gut verstehen. Umgangskosten von der Abhängigkeit mütterlicher Bestätigung zu beantragen, würde mir auch sauer aufstoßen.

Ich habe im ganzen Thread nichts über einen familiengerichtlichen Beschluss gelesen?
Wenn das Umgangsrecht tituliert ist, dürfte das Jobcenter keine Probleme mehr machen.
Es ist eigentlich wie immer: der Gang zum Gericht schafft in den meisten Fällen Abhilfe und Klärung.
Vater-Mutter-Übereinkünfte sind in der Regel das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben sind.

Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, wenn die Mutter nicht korrekt die Umgänge bestätigt.
Nämlich den Bescheiden des Jobcenters immer zu widersprechen und -wenn das JC Dich an das SG verweist, sofort dieser Aufforderung folgen, ohne das verwaltungsrechtliche Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) abzuwarten. 
Richtige Klageart dürfte die ansonsten subsidiäre Feststellungsklage sein: es wird beantragt festzustellen, dass ......

 
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#29
Ich bin einer der wenigen wo Muddi keine Zicken macht, Scheidung war sauber und clean. Daher keine Gerichtsbeschlüsse notwendig.
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#30
(15-11-2014, 18:22)Gerald Emmermann schrieb: (...)

Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, wenn die Mutter nicht korrekt die Umgänge bestätigt.
Nämlich den Bescheiden des Jobcenters immer zu widersprechen und -wenn das JC Dich an das SG verweist, sofort dieser Aufforderung folgen, ohne das verwaltungsrechtliche Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) abzuwarten. 
Richtige Klageart dürfte die ansonsten subsidiäre Feststellungsklage sein: es wird beantragt festzustellen, dass ......

Bei Vorliegen einer Umgangsregelung, noch besser mit Biligung des FG, ist auch der Vater zum Umgang verpflichtet.

Bei pflichgemäßer Umsetzung der URegelung und unter Leistungsverweigerung des JC könnte der Familie eine existenzielle Notlage erwachsen oder man setzt sich fam.rechtl. ins Unrecht, wenn man den Umgang ausfallen läßt, uU dann sogar mit Schadenersatzansprüchen der Mutter, wenn diese alternative Betreuung organisieren muß.

DAS allein rechtfertig schon, beim SG einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, da ein Abwarten eines Widersprunchsbescheides nicht zumutbar und angemessen ist.
Aber aufpassen: Da es sich uU um Ansprüche der Kinder handelt, ist man - ohne SR - nicht so ohne weiteres für die Kids klagebefugt. Weiß jetzt aber nicht, ob sich die Rechtslage dazu geändert hat. 

Ich habe das vor vielen Jahren mal durchgezogen, ging aber nicht um komische Bestätigungen der Mutter, sondern um handfeste Leistungsstörungen und Verweigerungen des JC.
Ergebnis: Im Eilverfahren wurde das JC vom hiesigen SG dazu verdonnert, noch spät freitags mir die beantragten und erforderlichen Mittel bar auszuhändigen, um pünktlich meine Kids abholen und versorgen zu können (Reisekosten immer ca. 200 + Sozialgeld der Kids). Damals waren auf einen Schlag mein, das SG am Ort der Kids und das FG dort involviert - und die Mutter. JC hat dann nie wieder Probleme gemacht, denen hat wohl auch die Anwaltsrechnung nicht so gut gefallen. Big Grin

Wenn es um das Zusammen- und Familienleben mit meinen Kids geht, fackele ich nicht lange. 

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#31
(15-11-2014, 18:59)pudding schrieb: Ich bin einer der wenigen wo Muddi keine Zicken macht, Scheidung war sauber und clean. Daher keine Gerichtsbeschlüsse notwendig.
Nun machtse Zicken: hätte, hätte Fahrradkette ...

Was Du schwarz auf weiß besitzt kannst Du getrost nach hause tragen!
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#32
(15-11-2014, 19:34)Gerald Emmermann schrieb: Nun machtse Zicken:

Nein, sie macht keine Zicken. Ich könnte ihre Unterschrift ohne weiteres kriegen wenn ich sie fragen würde.

Es geht mir aus Prinzip auf die Nerven sie UM SO ETWAS bitten zu müssen.
Mehr, als die Nerverei jetzt mir nachträglich irgendwelche blöden Listen der genauen Tage aus den Fingern zu saugen.
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#33
(15-11-2014, 19:06)Skipper schrieb: Ich habe das vor vielen Jahren mal durchgezogen, ....
halte das immer hübsch unter Verschluss.
Dann kann man es nicht nachprüfen und es hilft auch niemandem.

"Voraus den Kameraden - im Panzer ganz allein ...!"
Super!
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#34
Keine Sorge, GerEmm,

dort, wo ich die Infos in guten Händen weiß, werden sie bereit gestellt.
Auch die Entscheidungen von VG, OVG zu meinen Sachen.

Es gibt nicht nur das tfaq-Forum und vereinsam...äh vereinzelte Widerstandsnester. Wink

Und im Panzer sitze ich schon gar nicht.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#35
(15-11-2014, 18:22)Gerald Emmermann schrieb: Ich habe im ganzen Thread nichts über einen familiengerichtlichen Beschluss gelesen?

(15-11-2014, 18:22)Gerald Emmermann schrieb: Wenn das Umgangsrecht tituliert ist, dürfte das Jobcenter keine Probleme mehr machen.
Von wegen. Da heißt es ganz dreckig-dreist "der Beschluss ist ja viel zu alt" oder hämisch "das ist ja kein Nachweis, dass der Umgang auch wirklich stattfindet".

Letzteres ist ja prinzipiell logisch richtig. Daher macht der mitwirkungsbereite Umgangsberechtigte eine Mitteilung, an welchen Tagen der Umgang zur Zeit tatsächlich stattfindet. Und gut ist. Eigentlich.

Immerhin kommt das eine oder andere JC schon ins Nachdenken. Das jüngste Nachdenk-Ergebnis sieht so aus:
(mit der "sonsigen" Rechtschreibung müssen sie noch üben)

Jedoch, trotz eines solchen übersandten Phantasie-Formulars, würde ich mich nicht verpflichtet sehen, dieses a) auszufüllen und schon gar nicht b) von der Kimu eine Unterschrift zu holen (denn wo ist die Rechtsgrundlage für diese Art der Mitwirkung? wo ist die Rechtsgrundlage, dass ich die Kimu zur Abgabe einer solchen Erklärung auffordern könnte?)


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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#36
Übrigens zeigt das oben angehängte "Formular", dass die JC-Tanten keine Ahnung von der familienrechtlichen Realiität haben, bzw. gerne "Väter"-fallen produzieren.

- Einem (noch) nichtsorgeberechtigten Vater habe ich geraten, er solle einfach lapdiar schreiben "Ich bin nicht befugt, dieses Formular auszufüllen. Senden Sie mir das richtige."

- Das "Formular" enthält keine Angaben zur Gültigkeit des Umgangsrechtes. Es steht zu erwarten, dass sie den Tag der Unterschrift nehmen. Also: je später die Mutter das ausfüllt, desto weniger Geld kriegt der Vater.

- eine häufige 14-Tage-Regelung läßt sich nur schwer eintragen.

- positiv immerhin, dass es suggeriert, man könne Kinder im wöchentlichen Wechsel betreuen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#37
Auch das ist ein Problem, welches sich durch ein bedingungsloses Grundeinkommen komplett vermeiden ließe.
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