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BSG in B 14 AS 34/07 R: Selbstbehalt offiziell abgeschafft
#1
Bundessozialgericht vom 17.3.2009, Az B 14 AS 34/07 R

"Zahlen Arbeitslose keinen Unterhalt für ihre Kinder, müssen sie unter Umständen mit weniger Hartz IV auskommen. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied am Dienstag, dass das Jobcenter nach seinem Ermessen einen Teil des Arbeitslosengelds II (Alg II) für die unterhaltsberechtigten, minderjährigen Kinder abzweigen kann. Diesen Artikel weiter lesen

Dabei dürfe das Jobcenter nicht ohne Weiteres die sogenannte Düsseldorfer Tabelle als Berechnungsgrundlage heranziehen, so die Kasseler Richter. Bundesweit sei dies aber noch gängige Praxis.

Mit dem Urteil hat das BSG der heute 17-jährigen Klägerin aus Karlsruhe Recht gegeben. Ihr Vater kam seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach. Daraufhin beantragte sie, dass ein Teil seines Alg II als Unterhaltsleistung für sie abgezweigt wird.

Das Jobcenter entschied jedoch, dass dem Arbeitslosen sein Selbstbehalt auch bei einer verschärften Unterhaltspflicht bleiben müsse. Dieser betrage hier nach der Düsseldorfer Tabelle 770 Euro. Da das Alg II diesen Betrag nicht erreiche, dürfe auch nichts abgezweigt werden.

Der 14. Senat entschied allerdings, dass das Jobcenter den Unterhalt neu berechnen muss. Die Düsseldorfer Tabelle sei nicht automatisch Maßstab für den Selbstbehalt. Die Behörde müsse im Einzelfall prüfen, inwieweit der Arbeitslose Unterhaltszahlungen leisten kann."


Volltext fehlt noch. Bis ich den gelesen habe, erspare ich mir einen Kommentar.
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#2
wer keine Leistungen vom Staat beansprucht, läuft nicht Gefahr, auch das noch genommen zu bekommen.

Wer Arschlecken empfielt, darf selbst nicht süchtig danach sein!
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#3
Ohhh,

ganz neue Maschen. Jetzt muessen Jobcenter schon von den 345 Euronen, die eigentlich das soziale Exsitenzinimum sein soll, auch davon noch Unterhalt abzapfen und dem pflichtigen ALG II Bezieher abziehen?

Die deutsche Justiz begibt sich hier nach meiner Meinung auf ein Minenfeld ohne Gleichen. Das birgt Sprengstoff der bis ganz nach oben in die Politik geht, denn jetzt werden die tiefsten Sprossen abgesaegt und Selbstbehalt gibts nicht mehr.

Die deutsche Justiz dreht meiner Meinung am Rad und hat jeden bezug zur Realitaet verloren wenn das so weitergeht, dann knallt es bald richtig bei Euch. Ganz dicht koennen die nicht mehr sein.

gleichgesinnter
Und was ist dann mit diesem Urteil:

http://lexetius.com/2006,583

Ist schon klar, auch die Justiz denkt heute hue morgen hott...

Ein wirklich krankes Land, dieses Deutschland.

gleichgesinnter
Achja, den wichtigen "teil" mal hervorgehoben:

Zitat:a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besteht eine Unterhaltspflicht nicht, soweit der Unterhaltschuldner infolge einer Unterhaltsleistung selbst sozialhilfebedürftig würde. Dem Unterhaltspflichtigen muss schon aus verfassungsrechtlichen Gründen jedenfalls der Betrag verbleiben, der seinen eigenen Lebensbedarf nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen sicherstellt (Senatsurteile BGHZ 111, 194, 198 = FamRZ 1990, 849, 850 und vom 10. Juli 1996 - XII ZR 121/ 95 - FamRZ 1996, 1272, 1273; Scholz FamRZ 2004, 751, 757 ff.). Die finanzielle Leistungsfähigkeit endet jedenfalls dort, wo der Unterhaltspflichtige nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern (BVerfG FamRZ 2001, 1685 f.; zur Höhe vgl. Klinkhammer FamRZ 2004, 1909, 1910 ff. und Schürmann FamRZ 2005, 148 f.).


Mahlzeit...gilt alles nicht mehr, oder?

Kranke Richter in Robben.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#4
Der Volltext ist ja noch nicht da. Die Beklagte war hier das Jobcenter, daher ist dies ein Fall für die Sozialgerichtsbarkeit.

Aus der Terminvorschau des BSozG ist Folgendes zu entnehmen:

"Der Beigeladene ist der Vater der 1991 geborenen Klägerin; er hat dieser auf der Grundlage eines Unterhaltstitels Unterhalt zu leisten. Er bezieht seit dem 1.1.2005 von der Beklagten Leistungen nach dem SGB II. Neben der Regelleistung und Kosten der Unterkunft erhielt er einen Zuschlag nach § 24 SGB II. Die Klägerin beantragte durch ihren Beistand im Februar 2005 bei der Beklagten eine Abzweigung der an den Beigeladenen gewährten Leistungen in Höhe von monatlich 284 Euro."
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...9&nr=10854

Zu den 351 EUR Alg2 und den Wohnkosten, erhält der Vater also noch den begrenzten Zuschlag für ehemalige Bezieher von Alg1. Dieser wird ihm wohl für den Unterhalt jetzt abgezogen. Über den Selbstbehalt für Arbeitslose, die nicht Alg2-Empfänger sind, wurde hier nicht entschieden.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#5
Dass es um irgendwelche Zuschläge gehen muss, die den Pflichtigen in den Bereich zwischen 635 und 770 EUR bringen, ist klar. Das BVerfG hat noch tiefere Grenzen blockiert. Das macht es aber nicht besser. Wir hatten schon den Fall, dass einem Diabetiker der Mehrbedarfszuschlag weggenommen wurde. Oder dass das bisschen, das ein 1 EUR Jobber zusätzlich bekam. Was ihn im Endeffekt unter die 635 EUR gedrückt hat, denn er brauchte eine Busfahrkarte und gute Kleidung, um seine Tätigkeit zu machen.

Diese Zuschläge kommen ja nicht aus heiterem Himmel und sind auch kein Einkommen. Ausserdem kann die BSG-Begründung womöglich auch auf andere Sachverhalte angewendet werden.

Generell ist es äusserst bedenklich, wenn der Selbstbehalt für eine grosse Gruppe von Menschen für nichtig erklärt wird. Was ist nun z.B. mit Rentnern und allen anderen Nichterwerbstätigen? Dort könnte möglicherweise genauso vorgegangen werden um von 770 auf 635 EUR runterzukommen. Es gibt schliesslich keinen sachlichen Grund, wieso ALG 2 Empfänger unterm Selbstbehalt anders behandelt werden sollen wie andere Nichterwerbstätige unterm Selbstbehalt.
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#6
Hartz IV-Empfänger müssen Kindesunterhalt zahlen

Zitat:Konkret sprach das BSG einer 17-Jährigen Geld von ihrem arbeitslosen Vater zu. Er und auch das Jobcenter Karlsruhe hatten Zahlungen abgelehnt. Sie stützten sich dabei auf die so genannte Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen wird. Sie belässt Arbeitslosen einen „Selbstbehalt“ von 770 Euro. Dieses Einkommen werde von dem arbeitslosen Vater nicht erreicht.

Doch die Düsseldorfer Tabelle zählt nicht, der Schutz für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist geringer, urteilte das BSG.

Quelle: http://www.focus.de/politik/weitere-meld...81388.html

Ausnahmen über Ausnahmen lese ich nur die Tage ...

ok - übersehen bzw anders interpretiert ....
gruß
malko 
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#7
Zitat:Ausnahmen über Ausnahmen lese ich nur die Tage ...

Das nennt sich aber nicht Ausnahmen, sondern Einzelfallgerechtigkeit.Dodgy
Man könnte auch sagen, Abschaffung der geschriebenen Gesetze. Angry
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#8
Volltext: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...=10&anz=55
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#9
Der Volltext relativiert das Ganze. Es ist mehr eine Entscheidung, ob das Unterhaltsrecht oder das Vollstreckungsrecht zum Zuge kommt. Das Gericht meint, das Vollstreckungsrecht. Und nach §850d ZPO kann alles gepfändet werden, was über dem untersten sozialrechtlichen Minimum liegt.

Im Endeffekt kommt das aber auf dasselbe raus wie eine Streichung jedes Selbstbehalts. Denn eine Titelabänderung wird selbst ALG-2 Beziehern meistens verweigert. Somit kommt besagter §850d zum Einsatz, Pfändung bis zum Verhungern der Gepfändeten.

Das sind einfach miese, dreckige Tricks des Juristengesockses um unter Umgehung jeglicher Grenzen rauszuquetschen was irgendwie geht. Das kennzeichnet das gesamte Familienrecht. Mit hoch getragener Nase schwafelt das Robenvolk von Gleichheit, Ausgleich, Gerechtigkeit und in Wirklichkeit werden am laufenden Band miese Tricks erfunden, um mit maximaler Kraft gnadenlos zuschlagen zu können. Mit dieser Rechtspraxis werde ich mich nie abfinden können.
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#10
Ein gewisser Boenig verlangt sogar öffentlich die Abschaffung des Selbstbehalts:

KLICK MICH

Zitat:

Zitat:...allerdings müssen Gesetzesänderungen geschaffen werden, um den Unterhaltspflichtigen auf den Zahn zu fühlen, beispielsweise durch die Abschaffung des Selbstbehalts, damit die Rückholquote kräftig gesteigert wird. "Es ist nicht einsehbar, warum den Unterhaltsverpflichteten ein Selbstbehalt von rund 1.000 € eingeräumt wird. Eltern haben die Pflicht, den letzten Cent mit ihrem Kind zu teilen." mahnt Boenig.

Wer solche Forderungen stellt, hat den letzten Funken Anstand verloren.

Nochmals: Zuerst hat jeder für den eigenen Unterhalt zu sorgen und der muss gesichert sein erst dann kann man zum Unterhalt anderer hergezogen werden.
Aber lasst den Selbstbehalt ruhig in Deutschland abschaffen, die Auswanderungsquote wird bestimmt so weiter steigen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#11
Einverstanden: 'Eltern haben die Pflicht, den letzten Cent mit ihrem Kind zu teilen'

Wenn es fuer Vaeter und Muetter gelten wuerde.
Hier handelt es sich jedoch um eine elegante Manipulation von Meinungen:
Das Wort 'Eltern' wird hinterher nur bei Vaetern angewendet.

Der Satz geistert aber auch schon laenger als Begruendung fuer unverschaemte Urteile herum.
Genau diese Art der 'Behandlung' hat mich veranlasst, ganz schnell aus Deutschland zu verschwinden.

Al Bundy, wenn der Bogen ueberspannt ist, dann bricht er und ist nicht mehr reparabel.
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#12
Vom vamv ist nichts anderes zu erwarten:
Einelternfamilie als einzig vollumfassende und zulässige Definition von Familie.
Das genau die Forderung nach Aufhebung des SB bereits weitgehend erfüllt ist, hat sich offenbar nicht bis nach NRW herumgesprochen oder ist denen nicht weitreichend genug.
Die Chance auf eine Zweitfamilie hat sich mit der Einführung des Dreiteilungsgrundsatzes ohnehin erledigt.
Rein rechnerisch sind so keine steigenden Raten bei den Geburten möglich.

Ich bin zudem mal gespannt wie sich die Rückholquoten entwickeln werden, wenn die Muttis nicht mehr von den dummen Micheln, stattdessen von Männern anderer Kulturkreise ihre Kinder erwarten ...

Das Cover des Spiels ist lustig:
Klick mich!

Ich bin immer wieder überrascht wie die Damen es schaffen ihre Fiffis zu ermuntern bei solchen Aktionen in die erste Reihe vorzutreten?
Mit weiblichem Charme kann das bei der Fraktion doch kaum gelingen?
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#13
Bin schon lange für die Abschaffung des Selbstbehalts. Denn es gibt ihn ja in Wirklichkeit gar nicht. Er ist eins dieser Wörter, die eine solide Grenze suggerieren, unter die man nicht fallen kann. Das trägt dazu bei, in der Justiz einen Gerechtigkeitsrest zu sehen und zu glauben, auch bei finanziellen Katastrophen gäbe es einen nicht angreifbaren Rest, der einem nicht genommen werden kann. Nehmt der Justiz dieses herbeigelogene Feigenblatt!
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