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BSG in B 14 AS 34/07 R: Selbstbehalt offiziell abgeschafft
#6
Hartz IV-Empfänger müssen Kindesunterhalt zahlen

Zitat:Konkret sprach das BSG einer 17-Jährigen Geld von ihrem arbeitslosen Vater zu. Er und auch das Jobcenter Karlsruhe hatten Zahlungen abgelehnt. Sie stützten sich dabei auf die so genannte Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen wird. Sie belässt Arbeitslosen einen „Selbstbehalt“ von 770 Euro. Dieses Einkommen werde von dem arbeitslosen Vater nicht erreicht.

Doch die Düsseldorfer Tabelle zählt nicht, der Schutz für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist geringer, urteilte das BSG.

Quelle: http://www.focus.de/politik/weitere-meld...81388.html

Ausnahmen über Ausnahmen lese ich nur die Tage ...

ok - übersehen bzw anders interpretiert ....
gruß
malko 
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D-Dorfer Tabelle zählt bei Hartz-IV Empfängern nicht - von malko - 19-03-2009, 08:24

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