Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BSG in B 14 AS 34/07 R: Selbstbehalt offiziell abgeschafft
#5
Dass es um irgendwelche Zuschläge gehen muss, die den Pflichtigen in den Bereich zwischen 635 und 770 EUR bringen, ist klar. Das BVerfG hat noch tiefere Grenzen blockiert. Das macht es aber nicht besser. Wir hatten schon den Fall, dass einem Diabetiker der Mehrbedarfszuschlag weggenommen wurde. Oder dass das bisschen, das ein 1 EUR Jobber zusätzlich bekam. Was ihn im Endeffekt unter die 635 EUR gedrückt hat, denn er brauchte eine Busfahrkarte und gute Kleidung, um seine Tätigkeit zu machen.

Diese Zuschläge kommen ja nicht aus heiterem Himmel und sind auch kein Einkommen. Ausserdem kann die BSG-Begründung womöglich auch auf andere Sachverhalte angewendet werden.

Generell ist es äusserst bedenklich, wenn der Selbstbehalt für eine grosse Gruppe von Menschen für nichtig erklärt wird. Was ist nun z.B. mit Rentnern und allen anderen Nichterwerbstätigen? Dort könnte möglicherweise genauso vorgegangen werden um von 770 auf 635 EUR runterzukommen. Es gibt schliesslich keinen sachlichen Grund, wieso ALG 2 Empfänger unterm Selbstbehalt anders behandelt werden sollen wie andere Nichterwerbstätige unterm Selbstbehalt.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BSG in B 14 AS 34/07 R: Selbstbehalt offiziell abgeschafft - von p__ - 18-03-2009, 10:59

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste