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BSG in B 14 AS 34/07 R: Selbstbehalt offiziell abgeschafft
#4
Der Volltext ist ja noch nicht da. Die Beklagte war hier das Jobcenter, daher ist dies ein Fall für die Sozialgerichtsbarkeit.

Aus der Terminvorschau des BSozG ist Folgendes zu entnehmen:

"Der Beigeladene ist der Vater der 1991 geborenen Klägerin; er hat dieser auf der Grundlage eines Unterhaltstitels Unterhalt zu leisten. Er bezieht seit dem 1.1.2005 von der Beklagten Leistungen nach dem SGB II. Neben der Regelleistung und Kosten der Unterkunft erhielt er einen Zuschlag nach § 24 SGB II. Die Klägerin beantragte durch ihren Beistand im Februar 2005 bei der Beklagten eine Abzweigung der an den Beigeladenen gewährten Leistungen in Höhe von monatlich 284 Euro."
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...9&nr=10854

Zu den 351 EUR Alg2 und den Wohnkosten, erhält der Vater also noch den begrenzten Zuschlag für ehemalige Bezieher von Alg1. Dieser wird ihm wohl für den Unterhalt jetzt abgezogen. Über den Selbstbehalt für Arbeitslose, die nicht Alg2-Empfänger sind, wurde hier nicht entschieden.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: BSG in B 14 AS 34/07 R: Selbstbehalt offiziell abgeschafft - von borni - 18-03-2009, 10:08

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