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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#26
Wenn sie darin bestehen, jetzt nicht mehr beim Unterhalt mitzuspielen, dann nutzen sie jetzt nichts mehr. Das ist ja der Witz an der Sache: Das Fenster, den Ansprüchen einen Reset zu verpassen liegt nur ganz am Anfang der Trennung. Später nicht mehr.

Ein Muli, das dich aufsitzen lässt und auf dem du weit geritten bist, bleibt plötzlich stehen. Was machst du? Aufgeben, absteigen, selber laufen? Wohl eher nicht. Er hat ja bewiesen, dass man auf ihm reiten kann. Du wirst versuchen, ihm seine Bockigkeit auszutreiben. Mit steigender Intensität, wenn es nicht spurt.

Bei einem Muli, das dich gleich abwirft wenn du vor dem Stall versuchst aufzusteigen, wirst du schnell aufgeben. Lange Ritte planst du mit dem nicht mehr. Du willst es loswerden und suchst dir ein Anderes.
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#27
@austriake:

Hattest Du die Alte mit über H4-Niveau versorgt oder durfte die schon aufstocken?

Es sieht wohl jetzt sehr danach aus, dass Du burnoutbedingt etwas kürzer treten musst ... Gleich mit vollem Programm ... Antrag auf Änderung und Kürzung ... oder ?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#28
(16-02-2015, 00:33)CheGuevara schrieb: @austriake:

Hattest Du die Alte mit über H4-Niveau versorgt oder durfte die schon aufstocken?

Es sieht wohl jetzt sehr danach aus, dass Du burnoutbedingt etwas kürzer treten musst ... Gleich mit vollem Programm ... Antrag auf Änderung und Kürzung ... oder ?

Alles längst gelaufen. Zwei Urteile des OLG, Rechtsweg ist ausgeschöpft.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#29
Ich weiß, dass du dich zu diesem Thema schon mal über die Richterschaft ausgelassen hast.

Eine Veränderung der wirtschaftlichen Situation müsste doch zu einer Veränderung der Unterhaltspflichten führen - soweit nicht willkürlich sondern gesundheitsbedingt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#30
Die jetzige (relativ geringe) Unterhaltshöhe resultiert ja aus mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit wegen Burnout und Depressionen.

Wenn das nicht gewesen wäre, dann müsste ich vierstelligen nachehelichen Unterhalt abdrücken.

Zwischenzeitlich bin ich ja, um meine Genesung zu beschleunigen, Richtung Süden in ein warmes Mittelmeerland entschwunden. Meine Exe möchte natürlich wissen, wo genau ich bin und wovon ich dort lebe - von allen Sozialversicherungsträgern in Deutschland bin ich abgemeldet, von dort bekommt sie also keine Informationen mehr.
Ziel der Exe ist eine Abänderungsklage, um höheren Unetrhalt zu generieren - dazu muss sie nur herausfinden, wo und wovon ich lebe. Den Rest besorgen dann die Juristen.

Austriake

P.S.: um Kindesunterhalt geht es in meinem Fall nicht mehr; zwei Wochen nachdem der Jüngste 18 wurde (er hat inzwischen genügend eigenes Einkommen) habe ich mich aus D abgemeldet. KIndesunterhalt habe ich bezahlt pünktlich und vollständig bis zum letzten Cent.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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