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Unterhaltserhöhung, neue Frau soll arbeiten
#1
Hallo,

ich muss heute mal für einen guten Bekannten nachfragen, dem das Jugendamt ziemlich übel mitspielt.

Er hat einen 16-jährigen unehelichen Sohn, aus einer früheren Beziehung. Der Unterhalt wurde mit der Geburt eines gemeinsamen Kindes mit neuer Frau vor 3,5 Jahren angepasst (also gesenkt). 

So, nun kommt das Jugendamt an und will den Unterhalt mal flugs um 250 Euro erhöhen, da sie der Meinung sind, dass das Kind ja jetzt  in den Kindergarten geht und die Frau ja mitarbeiten kann. 

Ist ja alles schön und gut, aber die Frau ist an Leukämie erkrankt, bezieht nun eine geringe EU-Rente und ist im Moment auf keinen Fall in der Lage zu arbeiten. Es kommt ja schon auf Kosten der Krankenkasse eine Haushaltshilfe, weil sie durch die Chemos so geschwächt ist, dass nix mehr geht. Selbstverständlich ist alles mit Attesten etc. belegbar

Was macht man denn nun in so einem Fall?
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#2
(10-12-2014, 09:48)Angel schrieb: Was macht man denn nun in so einem Fall?

In die Medien gehen, das ist zu krass. Plus Fachaufsichtsbeschwerde machen.

Rechtlich ist das ebenfalls völliger Schwachsinn. Das Jugendamt geht es einen feuchten Kehricht an, was seine neue Frau macht. Die scheinen sich in einem akuten Anfall von gesteigtertem Erwerbsobliegenheitsfieber zu befinden. Die bestehenden Verhältnisse sind voll und ganz zu akzeptieren.
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#3
Ruf einen Fernsehsender an, RTL zum Beispiel.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Allerdings ist vorher genau zu prüfen, was da wirklich gesagt wurde. Ich kann nicht ganz glauben, dass das Jugendamt eine derartig abartige und rechtlich völlig unhaltbare Forderung gestellt hat.

Ein Einkommen der neuen Frau würde zudem keinen Cent unterhaltserhöhend wirken. Das kann sich nur auswirken, wenn der Vater Mangelfall ist und 250 EUR weniger wie den Mindestunterhalt zahlt. In diesem Fall wird der Selbstbehalt gerne heruntergerechnet, weil man ja eine Haushaltsersparnis hätte, da man durch das Zusammenleben so viel sparen würde.
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#5
Lass dir von denen alles schriftlich geben. Wirst sehn. Dann wird sich jeder verbale Unfug plötzlich auflösen.

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#6
(10-12-2014, 09:48)Angel schrieb: Ist ja alles schön und gut, aber die Frau ist an Leukämie erkrankt, bezieht nun eine geringe EU-Rente und ist im Moment auf keinen Fall in der Lage zu arbeiten. Es kommt ja schon auf Kosten der Krankenkasse eine Haushaltshilfe, weil sie durch die Chemos so geschwächt ist, dass nix mehr geht. Selbstverständlich ist alles mit Attesten etc. belegbar

Wenn sie voll erwerbsgemindert ist (Steht im Rentenbescheid), dann ist jedes Einkommen das sie hat, überobligatorisch. Selbst wenn sie in Vollzeit arbeiten würde, dürfte es kein Richter anrechnen, da diese Tätigkeit jederzeit beendet werden kann, wenn die Gesundheit es nicht mehr erlaubt.

Weiß das Jugendamt das von der EM-Rente? Wenn nicht, dann die erste Seite in Kopie hin schicken. Bockt das Jugendamt immer noch, dann ab an die Öffentlichkeit damit.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#7
Hallo,
ich wollte mal ein Update der Geschichte geben. Der Bekannte hat sich schließlich an einen Anwalt gewendet. Dieser war genauso entsetzt und hat der Behörde einen entsprechenden Brief geschrieben. Dann kam erst mal eine ganze Zeit lang keine Antwort.

Schließlich kam doch noch ein vorgefertigtes Schreiben, mit scheinbar Standardsätzen, dass da der Behörde wohl ein Fehler unterlaufen sein muss etc. etc.

Aber versuchen kann man es ja mal, es gibt ja genug Dumme, die sich von solchen Briefen einschüchtern lassen und zahlen.
Ich könnte echt kotzen....
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#8
Lässt einen sehr schlechten Geschmack zurück. Und Kosten, der Anwalt war schliesslich nicht kostenlos.
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#9
An der Stelle deines Bekannten hätte ich erstmal versucht dem Jugendamt ohne anwaltliche Hilfe den Sachverhalt zu erörtern, zumal ja alles amtlich ist. Die handeln ja dämlich wie sie nun mal sind, nur nach Protokoll und die können ja nicht riechen, dass das hier ein besonderer Fall war. Das Geld für den Anwalt hätten die sich sparen können und auch die Nerven, die sie sich dafür aufgerieben haben.
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